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Ziviler Ungehorsam unter kanonischem Verbot


Der Erzbischof von Birobidschan und Kuldur Jefrem (Prosjanok) hat per Erlass Erzpriester Andrej Winarskij vom Priorat in zwei Kirchengemeinden im Jüdischen autonomen Gebiet entbunden. Zum Anlass wurde die Verhaftung des Klerikers für 20 Tage wegen der Teilnahme an nichtgenehmigten Aktionen zur Unterstützung des Ex-Gouverneurs der Verwaltungsregion Chabarowsk, Sergej Furgal, und des Oppositionspolitikers Alexej Nawalny. Winarskij war am 9. März wegen einem Treffen mit Aktivisten auf dem Lenin-Platz von Chabarowsk, das bereits am 18. Januar stattgefunden hatte, festgenommen worden. Und einen Tag später, am 10. März, entschied ein Gericht über eine Ordnungsstrafe gemäß Artikel 20.2, Teil 8 „wiederholte Verletzung der Regeln für eine Teilnahme an öffentlichen Aktionen“ aus dem Ordnungsstrafrecht. Die Vertreter für Rechtsordnung unterstrichen, dass Winarskij früher bereits mehrfach wegen der Teilnahme an nichtsanktionierten Protestaktionen bestraft worden war. Und im Februar wollte man sogar gegen ihn ein Strafverfahren einleiten.

Winarskijs Anwältin Tatjana Titkowa erklärte, dass die Verteidigung vorhabe, die Entscheidung des Gerichts anzufechten. „Dies war kein Meeting zur Unterstützung des Ex-Gouverneurs der Region Chabarowsk, Sergej Furgal, und des Politikers Alexej Nawalny, wie man in den Polizeibehörden behauptet, sondern simpel ein Zusammenkommen von zehn Personen, die sich friedlich miteinander unterhielten, übrigens nicht am Gebäude der Gebietsregierung, sondern in der Mitte des Platzes“, unterstrich Titkowa.

Bemerkenswert ist, dass der Erlass des Erzbischofs über die Entbindung Winarskijs vom Amt bereits am nächsten Tag nach seiner Festnahme und Inhaftierung auftauchte. In der Diözese erläuterte man, dass der Kleriker deshalb die Posten verloren habe, weil „er physisch seine Pflichten nicht wahrnehmen kann“. „Die Leitung der Diözese hat über die Entbindung entschieden, um die Gottesdienste in den Gemeinden, in denen er Vorsteher war, nicht ausfallen zu lassen und einen zeitweilig die Pflichten Wahrnehmenden zu ernennen“. In den Kirchenbeschlüssen gibt es jedoch keinerlei Worte darüber, dass der Geistliche nur für den Zeitraum der Ordnungsstrafhaft von seinen Pflichten entbunden worden ist. Es gibt lediglich eine Zeile darüber, dass an seine Stelle „zeitweilig die Pflichten des Vorstehers Wahrnehmende“ ernannt wurden. Allerdings ist die Zukunft Winarskijs auch nach der Freilassung nebulös. „Das muss man überleben. Es stehen 20 Tage an. Dies ist sehr viel“, erläuterte man in der Diözese.

In den sozialen Netzwerken begann ein Streit darüber, wie gerecht die Kirchenführung mit dem Kleriker umgegangen ist. Oberdiakon Andrej Kurajew (der selbst im März entsprechend einer Entscheidung des Moskauer Kirchengerichts exkommuniziert wurde – Anmerkung der Redaktion) bezeichnete „die Festnahme und Inhaftierung des Geistlichen als ungerechte“ und dessen Tätigkeit als „Fürsorge“: wenn ein Mensch der Kirche vor einem weltlichen Herrscher bittet, dass er wen begnadigt. Der ehemalige verantwortliche Redakteur der „Zeitschrift der Moskauer Patriarchie“ Sergej Tschapnin erklärt in einem Post auf seiner Facebook-Seite, dass „im Motivationsteil des Erlasses ein Grund formuliert worden ist, der in Keiner Weise mit dem Kirchenrecht zu tun hat“. „Der Geistliche hat als ein Staatsbürger von seinem Verfassungsrecht (Art. 31 – über die Versammlungsfreiheit – Anmerkung der Redaktion) Gebrauch gemacht und nicht gegen die russische Gesetzgebung verstoßen. Im Gegenteil, die Gerichtsgewalt, die die Entscheidung über die ordnungsrechtliche Belangung fällte, handelte vom Wesen ungesetzlich, auf der Grundlage jener Grundsätze, die der Verfassung widersprechen. Im Statut der Russischen orthodoxen Kirche ist die Norm recht vage formuliert worden und bietet die Möglichkeit jeglicher Missbräuche durch die Offiziellen, da sie keinerlei Motivationsteil vorsieht und dementsprechend keinerlei Restriktionen verhängt“, schrieb er. Der Hieromonach (Priestermönch) Foedorit (Sentschukow) merkte jedoch an, dass „in diesem Fall als Grund für die Entbindung vom Amt das Verlassen des Dienstes ohne Urlaub, der durch den Bischof gewährt wird, diente“. „Die oberste Leitung einer Gemeinde obliegt dem Bischof der Diözese. An der Spitze einer jeden Gemeinde steht der Kirchenvorsteher, der durch den Bischof der Diözese für die geistliche Führung der Gläubigen und die Verwaltung der zur Gemeinde gehörenden Bediensteten und der Gemeinde an sich ernannt wird. In seiner Tätigkeit ist der Vorsteher dem Bischof der Diözese rechenschaftspflichtig. Der Vorsteher kann Urlaub bekommen und zeitweise seine Gemeinde ausschließlich entsprechend einer Erlaubnis der Diözesen-Leitung, die in der festgelegten Art und Weise erhalten wird, verlassen. Das heißt, ein Vorsteher wird per Beschluss des Bischofs der Diözese ernannt und entbunden“, erinnerte der Geistliche an die Bestimmungen des Statuts der Russischen orthodoxen Kirche.

Den Fall von Andrej Winarskij könnte man als eine disziplinarische Rechtsverletzung ansehen. Im Moskauer Patriarchat hat man jedoch beschlossen, ihm eine politische Nuance zu verleihen. Der stellvertretende Vorsitzende der Synodalabteilung des Moskauer Patriarchats für die Beziehungen der Kirche mit der Gesellschaft und den Massenmedien, Wachtang Kidschidse, kommentierte den Fall mit dem Birobidschaner Erzpriester und merkte an: „Eine Teilnahme am politischen Kampf ist für Geistliche unzulässig und widerspricht den Grundlagen der sozialen Konzeption der Russischen orthodoxen Kirche. Ein Geistlicher ist verpflichtet, die Gesetze der Russischen Föderation einzuhalten. Wie auch jeder andere Bürger. Der Heilige Patriarch hat mehrfach unterstrichen, dass die Kirche dazu berufen ist, die Gesellschaft über politische Meinungsverschiedenheiten hinweg zu vereinen und nicht zu einer Trennungslinie zu werden. Ich bin davon überzeugt, dass das Auftauchen von Geistlichen bei Meetings und deren Teilnahme an jeglicher politischen Agitation die Positionen der Kirche in der Gesellschaft untergraben“.

In der Tat, vor nicht allzu langer Zeit, bei der Februar-Tagung des Obersten Kirchenrates erklärte Patriarch Kirill, dass, „wenn ein Geistlicher zu einem aktiven Teilnehmer erbitterter Streitigkeiten zu gesellschaftspolitischen Themen wird“ und „sich in einen politischen Kommentator verwandelt, bringt er mehr Schaden denn Nutzen“. „Ich denke, heute müssen wir besonders diese Prinzipien beachten und ein gewisses Stehen über der Welt bewahren sowie sich nicht in politischen Diskussionen engagieren. Wenn aber solch eine Notwendigkeit entsteht, so lediglich nur, um die geistigen und ethischen Grundlagen des Menschenlebens zu verteidigen. Wenn wir aber anfangen, dem Geschehen politische Wertungen zu geben, so begehen wir einen großen Fehler. Man darf nicht denken, dass es unsere Pflicht ist, modische Tendenzen aufzugreifen und sich an einen in bestimmten Kreisen, beispielsweise unter der städtischen Intelligenz populären Standpunkt zu halten. Unsere Aufgabe besteht darin, keine Feindschaft zwischen den Menschen zuzulassen“, hatte der Patriarch betont. Seinen Worten zufolge würde der Geistliche, indem er auf einer Seite der Barrikade sozusagen im Namen der Kirche auftrete, von der Russischen orthodoxen Kirche jene wegstoßen, die an der anderen Seite der Barrikade sind. Obgleich „sowohl hier als auch dort unser Volk ist. Und sowohl hier als auch dort ist unsere Herde“.

Der Vorsitzende der Abteilung für auswärtige Kirchenbeziehungen des Moskauer Patriarchats, der Metropolit von Wolokolamsk Hilarion (Alfejew) sagte gleichfalls im russischen Staatsfernsehen, dass die Kirche dazu berufen sei, den Menschen „auf das innere Leben und nicht auf irgendeine äußere Aktivität“ einzustellen. „Wir unterstützen die Opposition nicht, weil sie die Opposition ist. Die Kirche unterstützt überhaupt nicht weder die eine noch die andere politische Partei. Für die Kirche existiert keine Opposition. Die Kirche steht über dem politischen Kampf“, erläuterte der Metropolit. „ich habe mehrfach darüber gesprochen, dass die Entwicklung des Landes aus meiner Sicht auf evolutionärem und nicht auf revolutionärem Wege erfolgen muss“.

Das Wirken von Andrej Winarskij passt in den Begriff „ziviler Ungehorsam“. In den Grundlagen der sozialen Konzeption der Russischen orthodoxen Kirche gibt es solch einen Punkt: „Wenn die Herrschenden die orthodoxen Gläubigen zu einem Abweichen von Christi und seiner Kirche, aber auch zu sündigen und die Seele schädigenden Handlungen nötigen, muss die Kirche dem Staat den Gehorsam verweigern. Dem Gebot des Gewissens folgend kann ein Christ die Anweisung der Herrschenden nicht erfüllen, die zu einer schweren Sünde zwingt“. Freilich, in der Praxis ergibt sich, dass nur die Kirchenhierarchie entscheiden kann, ob die eine oder andere Tat der Herrschenden eine sündige ist oder nicht. Und sie unterstützt, wie die Erfahrungen zeigen, die offizielle Linie des Staates, was die Erlasse belegen, die durch den Erzbischof von Birobidschan unterschrieben wurden.