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Menschenrechtler nutzen Nawalnys Hungerstreik im Interesse aller Strafgefangenen


Eine Gruppe von Menschenrechtlern hat Justizminister Konstantin Tschuitschenko und dem Leiter des Föderalen Dienstes für den Strafvollzug (FSIN), Alexander Kalaschnikow, ein neues Paket von Vorschlägen zur Humanisierung des Systems des Strafvollzugs gesandt. Unter ihnen gibt es die Initiative, den Gefangenen zu erlauben, friedliche Protestaktionen im Falle einer Verletzung ihrer Rechte durchzuführen. Gegenwärtig ufern die meisten Aktionen in den Straflagern praktisch sofort zu Aufruhren aus, die brutal unterdrückt werden und folglich selten zu einer Lösung der Probleme führen. Selbst die konfliktärmste Form für das Artikulieren von Unzufriedenheit – ein Hungerstreik – wird unterbunden, vom Wesen her durch die folterähnliche Methode einer Zwangsernährung. Wobei dies eine durchaus legitime Maßnahme ist, denn die ganze Sache ist die, dass FSIN gemäß Anweisungen handelt, die sich seit 1958 nicht geändert haben.

Zwangsgelder und Korruption, erniedrigende Haftbedingungen, Gewalt – all dies sind für russische U-Haftanstalten und Straflager keine Seltenheit, erinnerte man das Justizministerium und den Föderalen Dienst für den Strafvollzug. Und man verwies darauf, dass die Häftlinge in der Praxis keine wirksamen Formen haben, um ihre Rechte zu verteidigen und sich über Missbräuche zu beschweren. Und die Gerichte nehmen mit seltenen Ausnahmen die Seite der Gefängnisverwaltungen ein. Daher sind die Menschen gezwungen, sich auf äußerste Maßnahmen einzulassen, indem sie hinter den Gefängnismauern Massenunruhen und sogar Aufstände vom Zaun brechen. Auf diese Unzufriedenheit reagieren die Mitarbeiter des Strafvollzugssystems operativ mit Gewalt und Spezialmitteln Gewalt wird selbst gegen die stillste Form von Protest, gegen Hungerstreiks, angewandt. Gemeint ist die Zwangsernährung.

Beispielsweise hat Alexej Nawalny beschlossen dagegen zu hungern (seit dem 31. März – „NG“), dass man ihm die erforderliche medizinische Hilfe verweigert. Wie Anhänger des Oppositionellen versichern, habe man ihm sofort auch eine Zwangsernährung unter Verwendung einer Zwangsjacke und „anderer Freundlichkeiten“ angedroht. „Heute Morgen stand ein weiblicher Oberst vor mir und sagte: Ihre Blutanalyse zeugt von einer ernsthaften Verschlechterung der Gesundheit und einem Risiko. Wenn Sie den Hungerstreik nicht aufgeben, sind wir bereit, schon jetzt zu einer Zwangsernährung überzugehen“, schrieb Nawalny in seinen sozialen Netzwerken.

Daher sind die Menschenrechtler der Auffassung, dass die Häftlinge doch ein Recht auf friedliche Aktionen gegen die Verletzung ihrer Rechte haben sollten. Damit man das Problem signalisieren könnte, indem man eine öffentliche Resonanz auslöst, aber gleichzeitig auch um eine Konfrontation mit der Leitung der Einrichtung zu vermeiden. In dem Schreiben an das Justizministerium und den Föderalen Dienst für den Strafvollzug wird vorgeschlagen, „eine normative Rechtsgrundlage für die Möglichkeit eines friedlichen Massenprotests der Inhaftierten und Verurteilten zwecks Gewährleistung des Rechts der Menschen, gegen sie verübte Verbrechen – Willkür, Korruption, Foltern usw. zu protestieren, vorzubereiten“. Möglicherweise, so die Vertreter des öffentlichen Lebens, mache es gar Sinn, den Verurteilten zu erlauben, Gewerkschaften zu bilden. Wie Wladimir Osetschkin, Leiter des Komitees gegen Korruption und Foltern Gulagu.net, gegenüber der „NG“ erklärte, „muss man den Menschen in der Haft das Recht und Methoden für einen effektiven Rechtsschutz, darunter das legitime Recht auf einen friedlichen Protest einräumen“. Heutzutage aber, unterstrich er, können die Inhaftierten nichts außer Hungerstreiks erklären, sich die Venen aufschneiden und auf andere Art und Weise ihrer Gesundheit Schaden zufügen.

Zur gleichen Zeit ist in dem Schreiben an Tschuitschenko und Kalaschnikow von der Notwendigkeit die Rede, ein neues Regelwerk zur Gewährleistung der Sicherheit und Unantastbarkeit derjenigen Strafgefangenen auszuarbeiten, die Verbrechen melden.

Und noch ein Vorschlag – im Rahmen der Operativen Hauptverwaltung von FSIN eine spezielle Abteilung für die Aufklärung von Verbrechen, die gegen Untersuchungsgefangene, Angeklagte und Verurteilte verübt wurden, zu bilden. Aber mit der Bedingung, dass sich mit derartigen Aufklärungsarbeiten die Mitarbeiter der operativen Abteilungen befassen werden, die nicht im System des Strafvollzugs gearbeitet und keine außerdienstlichen Verbindungen mit FSIN-Mitarbeitern haben.

Wie der Anwalt Alexej Gawrischew gegenüber der „NG“ bestätigte, stehen alle möglichen Formen für einen Protest der Inhaftierten mit ihrer Selbstverstümmelung und dem Sich-Zufügen physischen Schadens in einem Zusammenhang. Man kann sie aber in keiner Weise als effektive bezeichnen. Genauso wie auch die Zwangsernährung nach Aussagen von Gawrischew nichts anderes als ein Überbleibsel der GULAGs ist, dass „durch keinerlei heutige russische gesetzgeberische normative Akte geregelt wird, aber aus irgendeinem Grunde nach wie vor angewandt wird“. Die Mitarbeiter des Föderalen Dienstes für den Strafvollzug lassen sich von ungültigen sowjetischen Anordnungen leiten und ernähren die Verurteilten gemäß den Normen von 1958. Oft werden Handschellen oder Zwangsjacken angewandt. Das heißt: Dies „sind Methoden für eine Nötigung zur Aufgabe des Hungerstreiks“, konstatierte Gawrischew. Anders gesagt: Solche Handlungen kann man durchaus als eine Folter ansehen. Und im Jahr 2015 hatte gerade darauf in seiner Gerichtsklage einer der russischen Strafgefangenen hingewiesen. Er hatte sich darüber beschwert, dass man ihm gewaltsam eine Brühe einflößte, die aus solchem Fleisch gekocht worden war, das seine Religion verbietet, als Nahrung aufzunehmen. Somit konnten die Handlungen der Gefängnisbeamten in keiner Weise von einem Gefühl von Humanismus diktiert worden sein.

Allerdings bezweifelt Gawrischew, dass die Offiziellen den Argumenten der Menschenrechtler und den Klagen der Gefangenen Gehör schenken werden, da „gegenwärtig Proteste als eine Erscheinung weder in der Freiheit und umso mehr hinter Gittern begrüßt werden“. Die Vorsitzende des Komitees für Verwandte von Gefangenen, Jelena Bryljakowa, berichtete der „NG“ von „einem beinahe täglichen Erhalt von Briefen mit Befürchtungen, dass der eine oder andere Gefangenen den Druck und die Missbrauchshandlungen nicht aushält und Hand an sich anlegt“. Mit jedem Jahr, erklärte sie, verschlechtere sich die Situation im Föderalen Dienst für den Strafvollzug, so dass es durchaus gesetzmäßig sei, dass „unter den Bedingungen der Hoffnungslosigkeit die Einsitzenden bereit sind, zu rebellieren und Pogrome zu veranstalten. Sie sehen keine alternativen und effektiven Methoden für den Protest“.

Wie Tatjana Artjomowa, Vertreterin des Moskauer Anwaltskollegiums „Aposteriori“, betonte: Wenn Russland ein Rechtsstaat sei, so müsse man die Handlungen der Beamten von der Idee her im Rahmen des Rechtsfeldes anfechten, „zu dem die Gerichte gehören, darunter der Europäische Menschenrechtsgerichtshof“. Aber solch eine Verteidigung ziehe sich in der Regel über einen langen und mitunter unbestimmten Zeitraum hin, bestätigte sie. Gerade diese Situation müsse auch verändert werden, damit der Zugang zur Rechtsprechung einen rechtzeitigen, offenen, transparenten und öffentlichen Charakter trage, meint die Expertin. Und die Formen für das Artikulieren ihres Unmutes durch die Häftlinge sind wenig effektiv – sowohl de jure als auch de facto. Und natürlich bedürfe nach Meinung von Artjomowa die FSIN-Struktur an und für sich einer Neuorganisierung. Die Gesetze und Anweisungen, die die Tätigkeit des Strafvollzugssystems regeln, seien hoffnungslos veraltet. „Eine Veränderung der Bedingungen, unter denen die Personen festgehalten werden, die strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wurden oder Strafen verbüßen, ist möglich und wird dazu führen, dass sie es nicht nötig haben werden, an Protesten teilzunehmen, aber auch ihre Gesundheit dem Risiko eines erzwungenen Hungerns auszusetzen“, unterstrich Tatjana Artjomowa.

„Die überwiegende Mehrheit der Fälle einer Ablehnung der Einnahme von Nahrung ereignet sich in den U-Haftanstalten. Sie hängen mit der Ablehnung des Verlaufs und der Ergebnisse der Voruntersuchungen durch die Verdächtigen (Angeklagten) zusammen. Fälle der Verweigerung einer Einnahme von Nahrung durch Gefangene sind in der Praxis anzutreffen, obgleich sie auch einen vereinzelten Charakter tragen“, sagte der „NG“ der Anwalt Wadim Postanjuk. Im Artikel 101 des Strafgesetzbuches ist verankert worden, dass „in Fällen einer Verweigerung der Einnahme von Nahrung durch den Verurteilten und des Entstehens einer Gefahr für dessen Leben eine zwangsweise Ernährung des Verurteilten entsprechend medizinischer Indikationen zulässig ist“. Im Gesetz, dass das Festhalten von Menschen in U-Haftanstalten regelt, werde präzisiert, dass eine zwangsweise Ernährung auf der Grundlage eines schriftlichen Gutachtens eines Arztes und im Beisein eines medizinischen Mitarbeiters angewandt werden dürfe. Dieses Gesetz habe jedoch keine direkte Beziehung zum Strafgesetzbuch. Das heißt, aus diesen Gesetzesbestimmungen werde nicht klar, auf welche Art und Weise die Tatsache der Verweigerung oder des Verzichts auf die Einnahme von Nahrung registriert wird. Und es gebe keinerlei Vollzugsbestimmungen, die ausführliche Informationen zu dieser Frage enthalten, versicherte der Experte. „Die Protesthandlungen der Gefangenen, beispielsweise in Form von Hungerstreiks als eine Methode des Kampfes für ihre Rechte ufern zu Massenaktionen gegen die Willkür und Brutalität gegenüber den Häftlingen seitens Vertreter der Verwaltung aus. Und dies kann im Weiteren zu Streiks und zu Verweigerungen, zu den Arbeitsobjekten zu gehen, ausarten“, erinnerte Postanjuk. Er ist sich sicher, dass ein Komplex von Maßnahmen zur disziplinarischen Verantwortung der Leiter und des Personals der FSIN-Einrichtungen für den Fall der Verübung von Verbrechen gegen das Leben und die Gesundheit der Häftlinge dort, aber auch von Foltern und der Nötigung zur Selbstbezichtigung bzw. falschen Selbstbeschuldigung ausgearbeitet werden müsse.