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Niederländische Richter bereicherten die Ukraine mit Skythen-Gold


Das Berufsgericht von Amsterdam hat entschieden, der Ukraine die Kollektion skythischer Artefakte aus Museen der Krim zu übergeben, die im Jahr 2014 in den Niederlanden ausgestellt worden war und seitdem dort aufgrund von Rechtsstreiten, ausgelöst durch den Beitritt der Halbinsel zur Russischen Föderation, aufbewahrt wird. Nach Auffassung des Gerichts besitze der ukrainische Staat die Vorzugsrechte hinsichtlich der Exponate im Vergleich zu den Krim-Museen. Das Skythen-Gold wird vorerst noch für einige Monate in Amsterdam verbleiben, in deren Verlauf die Entscheidung im Obersten Gericht der Niederlande angefochten wird.

Im Jahr 2013 hatten vier Museen von der Krim (und auch eines aus Kiew – Anmerkung der Redaktion) eine Ausstellung aus etwa zweitausend Gegenständen – Schmuckstücke, Geschirrgegenstände sowie andere Artefakte der antiken Griechen und Skythen, die von Archäologen auf der Halbinsel gefunden worden waren, nach Europa geschickt. Unter den Exponaten sind ein skythischer Goldhelm, eine goldene Schwertscheide und andere Waffen, ein Grabaltar des Skythen-Königs Skilurus und eine Figur der skythischen Göttin Api mit schlangenartigen Beinen. Im Februar des Jahres 2014 wurde die Schau im Allard Pierson Museum, dem Archäologiemuseum der Universität Amsterdam, eröffnet. Einen Monat später trat die Krim Russland bei, was die Ukraine und die Niederlande nicht anerkannten und anerkennen. Kiew erklärte seine Rechte bezüglich der Wertgegenstände. Und nach Beendigung der Ausstellung übernahm das Museum die Kollektion zur Aufbewahrung bis zur juristischen Regelung der Situation.

Im Dezember des Jahres 2016 ordnete das Bezirksgericht von Amsterdam an, das Skythen-Gold an die Ukraine zu übergeben. Die russische Seite ging in die Revision und verlor letztlich den Rechtsstreit in zweiter Instanz. Laut der Position des Berufungsgerichts von Amsterdam, die am 26. Oktober verkündet wurde, seien zwar die umstrittenen Objekte vom Herkunftsort her Krim-Objekte. Sie würden einen Teil des Kulturerbes der Ukraine als einen seit 1991 unabhängigen Staat darstellen und müssten der ukrainischen Seite übergeben werden. Der Beschluss sieht keine unverzügliche Umsetzung vor. Und es kann gegen ihn Berufung beim Obersten Gericht der Niederlande eingelegt werden.

Nach Aussagen eines Anwalts der Krim-Museen werde das Skythen-Gold noch mindestens drei Monate in den Niederlanden bleiben, in deren Verlauf eine Berufungsklage möglich sei. Die Anhörungen in der nächsten Instanz könnten rund ein Jahr in Anspruch nehmen. Im Allard Pierson Museum hat man bereits versprochen, die Aufbewahrung der Exponate bis zum Abschluss der gerichtlichen Untersuchungen fortzusetzen und werde sie keinem übergeben.

In Kiew ist man von der Entscheidung begeistert: „Zuerst werden wir das Skythen-Gold zurückholen. Und dann auch die Krim“, ist sich der ukrainische Präsident Wladimir Selenskij gewiss. Und Premierminister Denis Schmygal nannte die Kiewer Sophienkathedrale als möglichen Aufbewahrungsort für die Artefakte. In Russland bezeichnete man die Entscheidung als eine engagierte und unterstreicht, dass es zu früh sei, einen Schlusspunkt in der Geschichte zu setzen. „Vom Wesen her ist dies ein „Feigenblatt“, mit dem man eine dreiste ungesetzliche Übernahme verdeckt“, erklärte das Oberhaupt der Krim, Serhej Aksjonow. Nach Meinung des Direktors des Zentralen Tavrida- (Taurien-) Museums Andrej Malgin demonstriere der Beschluss „eine Missachtung des kulturellen Erbes der Krim-Völker“.

Die Kulturministerin der Krim Arina Nowoselskaja ist der Auffassung, dass die Position des Gerichts den Normen des internationalen Rechts im Bereich des Museumswesens und des Schutzes des kulturellen Erbes widerspreche und von dem Unwillen diktiert worden sei, die Krim als russische anzuerkennen. „Die Krim-Museen und das Kulturministerium der Republik lehnen kategorisch diese Entscheidung ab und werden die Arbeit zur Rückholung ihrer Museumssammlungen mit allen zugänglichen Rechtsmitteln fortsetzen“, versprach ist.

Der Ausgang des Verfahrens schaffe einen negativen Präzedenzfall, befürchtet Alexej Lewykin, Direktor des Staatlichen Historischen Museums in Moskau. „Verstoßen wird gegen das Grundprinzip des Austauschs zwischen den Museen. Die Gegenstände müssen in jenes Museum zurückkehren, aus dem sie bereitgestellt wurden“, unterstrich er. „Museale Werte können kein Druck- und Manipulierungsinstrument für Politiker sein. Solch engagierte Gerichtsentscheidungen machen letzten Endes einen Austausch zwischen Museen zunichte“.