Die Staaten des Westens, die Russland mit immer neuen Sanktionsbeschränkungen unter dem Vorwand einer Ablehnung dessen Handlungen in der Ukraine belegen (verhängt wurde bereits ein siebentes Paket antirussisches Paket und ein achtes wird gerade durch Estland geschnürt), hoffen doch, das erklärte Ziel zu erreichen. Und zwar auf maximale Weise den Wirtschafts- und den Finanzsektor der Russischen Föderation zu zerstören, wobei damit eine innenpolitische Resonanz (Krise) in unserem Land ausgelöst werden soll. Dabei sind sie mit einer beneidenswerten Hartnäckigkeit bestrebt, die gestellte Aufgabe zu lösen, selbst ungeachtet der für sie entgegengesetzten negativen Wirkung aufgrund der gegen Moskau verhängten Restriktionen.
Indem sie erklären, dass die Sanktionen wirken würden, begreift man sowohl in Washington als auch in Brüssel tatsächlich, dass es ihnen real vorerst nicht gelungen ist, das gewünschte Ergebnis zu erreichen. Wie westliche Experten für Sanktionsfragen meinen, hänge dies in Vielem mit den inneren Reserven Russlands zusammen, die ihm in einer gewissen Etappe erlauben würden, selbständig mit den wirkenden Einschränkungen fertig zu werden. Andererseits begreift der Westen auch das, dass das russische Business in dieser Situation (wie auch das Business eines jeden beliebig anderen Landes, das von Sanktionen betroffen ist) gezwungen ist, Umgehungswege und Schlupflöcher in der Sanktionsblockade zu suchen, besonders an jenen Abschnitten, wo das vor vielen Jahren angeschobene Programm für eine Importsubstitution nicht wirkt oder unzureichend wirkt.
Eine Verletzung der Sanktionen wird Geldwäsche gleichgesetzt
Im Zusammenhang damit beabsichtigen die USA und die Europäische Union, einen stabilen Mechanismus zur Verstärkung der Kontrolle in Bezug auf die Einhaltung der antirussischen Sanktionspakete und zur Gewährleistung deren rechtlichen Anwendung zu entwickeln, wobei sie bestrebt sind, wie die US-amerikanische Zeitung „The Wall Street Journal“ mitteilte, „auf maximale Weise den wirtschaftlichen Druck auf den Kreml zu verstärken“. Im Grunde genommenagieren die Vereinigten Staaten recht koordiniert zur Aufdeckung möglicher Schemas für eine Überwindung der Sanktionsbarrieren, während die EU in dieser Hinsicht einige Schwierigkeiten hat.
Dem Problem der Europäischen Union liegt die Trennung der Vollmachten zwischen Brüssel, das die Sanktionspolitik bestimmt, und den nationalen Ministerien der EU-Mitgliedsländer, deren Aufsichtsbehörden und Branchengruppen, die unmittelbar die einschränkenden Maßnahmen anwenden, zugrunde. (Es muss eingestanden werden, dass dieser Prozess nicht überall frei von Sünden ist.) Dies teilte in einem Interview für die britische „The Financial Times“ vom 14. Juli die Eurokommissarin für Wirtschaft und Kapitaldienstleistungen Mairead McGuinness mit. Nachdem sie die Erfolge von Brüssel bei der Ausarbeitung von Restriktionen und deren Koordinierung mit den internationalen Partnern gewürdigt hatte, wobei sie vor allem die letzten Paketmaßnahmen gegen Russland meinte, gestand sie ein, dass „es in einigen Ländern einen mächtigen Mechanismus für die Realisierung der Sanktionen gibt, in anderen aber nicht, was erlaubt, sie zu umgehen“.
Diese Lage könne entsprechend einer Absicht von Brüssel eine neue Struktur beheben, analog zur amerikanischen Verwaltung für die Kontrolle ausländischer Vermögen des USA-Finanzministeriums, zu deren Vollmachten Fragen der Finanzaufklärung sowie Planung und Anwendung von Wirtschafts- und Handelssanktionen gehören. Dabei könne, wie die Eurokommissarin meint, zu einer Alternative zur Etablierung des neuen Organs die Übergabe der Vollmachten hinsichtlich der Aufsicht über die Implementierung der Sanktionen an die EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT), der Start für 2024 geplant ist, werden. Ihre Bildung wurde durch den EU-Rat Ende Juni dieses Jahres zwecks Harmonisierung der Aufsichtspraxis im Finanz- und Nichtfinanzsektor sowie zwecks Koordinierung der Arbeit der Finanzaufklärung für eine Bekämpfung der Geldwäsche gebilligt. Nunmehr wird wahrscheinlich zu dieser Tätigkeit auch eine Kontrolle der Umsetzung des Regimes der Restriktionen durch die EU-Mitgliedsländer hinzukommen. Dabei hängt das Bestreben von Brüssel, die Angelegenheit zur Kontrolle der Einhaltung der Sanktionen in die eigenen Hände zu nehmen, nicht so sehr mit dem Fehlen eines Instrumentariums zu deren Umsetzung in einzelnen Ländern, als vielmehr mit dem Unwillen dieser Länder, die Einhaltung der beschlossenen restriktiven Maßnahmen zu gewährleisten, zusammen.
Im Zusammenhang damit haben das britische National Economic Crime Centre (NECC), die National Crime Agency (NCA — führende Strafverfolgungsbehörde in Großbritannien und Nordirland gegen organisiertes Verbrechen, Waffen- und Drogenhandel, sowie Cyber- und Wirtschaftskriminalität) und das Office of Financial Sanctions Implementation (OFSI) eine spezielle methodische Anleitung für eine Kontrolle der Wirkung von gegen Bürgern der Russischen Föderation und das russische Business verhängte Restriktionen vorbereitet. Die britischen Spezialisten empfehlen, das größte Augenmerk den Operationen mit Krypto-Währungen und der Tätigkeit der Personen im Land zu widmen, die recht wahrscheinlich mit den russischen Besitzern von Vermögen zu tun haben könnten, die unter die Sanktionen geraten sind. Als Beispiele für „Verstöße“, die Bürger Russland begehen könnten, werden in der methodischen Anleitung die folgenden ausgewiesen: Vor allem „direkte oder indirekte“ Transfers von Vermögen in nicht die Sanktionen unterstützende Jurisdiktionen: in die VAE, in die Türkei, nach China, Brasilien, Indien und Länder der früheren Sowjetunion mit Ausnahme der Ukraine, Georgiens und der baltischen Staaten. Weiter wird die Nutzung alternativer Zahlungsformen angesichts der Unzugänglichkeit des Zahlungssystems SWIFT erwähnt, zum Beispiel per Kryptowährungen. Außerdem weisen die britischen Spezialisten aus, dass Bürger Russlands zur Vermeidung von Sanktionen die Verwaltung von Vermögen an andere Personen (Familienmitglieder, Verwandte, Partner usw.) übergeben oder von irgendwelchen Vermögen Abstand nehmen könnten, dabei aber die Kontrolle über das Eigentum bewahren würden, wenn nicht über Familienmitglieder oder vertraute Personen, so mit Hilfe von Anwälten, Immobilienagenten und PR-Spezialisten.
Sich auf die Erfahrungen des Irans, der „schwarzen Ritter“ und Umschlagspunkte stützend
Außerdem, wie der bekannte amerikanische Experte für Finanzverbrechen Kenneth Rijock meint, könne Russland für eine Verringerung des westlichen Sanktionsdrucks die Erfahrungen des Irans ausnutzen, der sich über 40 Jahre schon unter Sanktionen befindet. Die für die Russische Föderation geeignetsten Handlungen aus dem „iranischen Set“ könnten nach seiner Meinung die folgenden sein: Nach Abschaltung von SWIFT die Nutzung eines Barter-Handels, das heißt Geschäftsabschlüsse auf der Basis eines Austauschs von Waren. Eine akzeptable Variante sei auch die Verwendung nationaler Währungen der Partnerländer bei den gegenseitigen Zahlungen und Verrechnungen, was Russland bereits aktiv in der Praxis nutzt. Bei den internationalen Zahlungen könne gleichfalls Gold verwendet werden (dies gilt nicht für die EU-Länder, die das siebente Sanktionspaket unterstützten, das Geschäftsabschlüsse mit russischem Gold einschränkt). Bei den Ex- und Import-Operationen könnten ausländische Banken für Schemas zur Wäsche russischen Geldes mit deren weiteren Konvertierung in eine frei konvertierbare Währung zum Zuge kommen. Wenn man sich dem Iran zuwende, so würden, wie der US-amerikanische Experte behauptet, gewichtige Beweise dafür vorliegen, dass iranische Bank- und andere Finanzorganisationen Banken in anderen Ländern mittels Strohmänner eröffneten (oder erworben haben). Diese faktisch iranischen Banken hätten den Erlös in Dollar, Euro oder anderen frei konvertierbaren Währungen angenommen (und nehmen ihn nach wie vor an), der aus dem Export iranischen Erdöls erzielt werde. In einigen Fällen seien dies rein ausländische Banken gewesen. Sie hätten aber den Status zuverlässiger Business-Partner des Irans erhalten. Es ist offensichtlich, dass dieses Schema mit Risiken verbunden ist. Sie können aber minimiert werden, wenn die wahre Quelle der Devisen oder das Endziel der Devisenüberweisung von einem Konto der Bank verschleiert werden. Dafür werden Strohmänner genutzt, getürkte Verträge, lange Ketten von Mittelsmännern usw.
Die sich unter Sanktionen befindlichen Länder nutzen gleichfalls aktiv die Leistungen von Unternehmen, die man „schwarze Ritter“ („Black Knights“) auf den Märkten nennt. Dies sind Handels- und Finanzmakler, Transport-, Logistik- und andere Firmen, die in dem Wirtschaftsraum funktionieren, in dem Sanktionen wirken. Sie sind in der Regel von der Größe her keine großen. Ihre Zahl beläuft sich heute auf tausende, was erlaubt, sehr große Handelsumfänge zu bewältigen. Diese Firmen besitzen keine Tochtergesellschaften, Filialen und Ableger sowie Bankkonten in den USA und Ländern deren Verbündeten, daher ist es nicht so einfach, sie auszumachen und unter Druck zu setzen.
Insgesamt müsse man, wie westliche Experten meinen, damit die Sanktionen auf maximale Weise effektiv wirken, alle möglichen Wege für deren Umgehen blockieren sowie wirtschaftliche und andere Strafen für diejenigen einführen, die das Sanktionsregime verletzen. Im Zusammenhang damit beabsichtigen die USA, die Strafmaßnahmen hinsichtlich jener Staaten zu verschärfen, die auf irgendeine Art und Weise versuchten, Russland Unterstützung zu leisten, um die gegen das Land verhängten Restriktionen zu umgehen.
In einem Report der US-amerikanischen Agentur zur Bekämpfung von Finanzverbrechen ist davon die Rede, dass gegenwärtig eine Reihe von Ländern ermittelt worden seien, über die die Russische Föderation sich angeschickt habe, einen parallelen Import zu organisieren. Dies sind China, die Türkei, Armenien, Kasachstan, Georgien, Kirgisien, Tadschikistan und Usbekistan. Sie alle würden laut einem Statement des US-Finanzministeriums bestraft werden. Auf eine Schwarze Liste sind gleichfalls Indien, Israel, Brasilien, Mexiko, die VAE, die RSA, Singapur, Taiwan, Nikaragua und Serbien gesetzt worden, die versucht hätten, zu „Umschlagpunkten“ Russlands für Lieferungen von unter Sanktionen geratenen Erzeugnissen ins Land zu werden.
Seinerseits hat das amerikanische Justizministerium den Kongress um die Erlaubnis gebeten, die Netzwerke für ein Umgehen der antirussischen Sanktionen als kriminelle Organisationen zu verfolgen. Laut einer Erklärung von Lisa Monaco, der 1. Stellvertreterin des US-Justizministers (Stellvertretende Attorney General der Vereinigten Staaten), seien die sich in den Staaten befindlichen Vermögen von Bürgern Russlands, die aufgrund der Sanktionen konfisziert werden müssten, „oft in sehr komplizierten Netzwerken versteckt. Um die Möglichkeit zu haben, sich mit ihnen zu befassen, muss das Gesetz für die Bekämpfung organisierter Kriminalität mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen genutzt werden“.
Oligarchen im Visier
Europäische Offizielle gestehen gleichfalls ein, dass gegenwärtig der empfindlichste Bereich für die Anwendung von Sanktionen der Europäischen Union gegen Russland die Ermittlung und das Einfrieren von Vermögen und Geldern von Strukturen russischer Oligarchen seien. So sind in den EU-Ländern zum gegenwärtigen Zeitpunkt Vermögen von Bürgern Russlands über eine Summe von mehr als 14 Milliarden Dollar eingefroren worden. Aber, wie selbst Euro-Beamte meinen, könnten noch mehr übersehen worden sein. Entsprechend ihren Vermutungen hätten die russischen Bürger für eine Verschleierung ihrer Präsenz und der Herkunft der eigenen Mittel komplizierte Strukturen von Unternehmen und Trusts für Investitionen und den Erwerb von Vermögen in Europa ausgenutzt. Wie Sanktionsexperten meinen, hätten russische Oligarchen Mittel und Vermögen aus europäischen Staaten an Partner und Angehörige ihrer Familien transferieren können, wobei sie mitunter die Zeitspanne zwischen den Ankündigungen der Sanktionen in den unterschiedlichen Ländern ausgenutzt hätten. Im Zusammenhang damit beabsichtigt die EU nach dem Vorbild der Vereinigten Staaten, entsprechende Restriktionen auch in Bezug von Familienangehörigen der jeweiligen mit Sanktionen belegten Person anzuwenden.
Außerdem beabsichtigt der Westen, die Kontrolle der Umsetzung der restriktiven Maßnahmen auch hinsichtlich der russischen Oligarchen gehörenden Unternehmen zu verschärfen. Obgleich es hier ebenfalls bestimmte Schwierigkeiten gibt. Die Sache ist die, dass selbst, wenn sich ein unter den Sanktionen befindlicher Bürger der Russischen Föderation offenkundig einen Anteil an einem Unternehmen besitzt, es gemäß den Regeln der Europäischen Union nur in dem Fall finanziellen Sanktionen ausgesetzt werden darf, wenn die ausgewiesene Person mehr als 50 Prozent der Aktien besitzt oder sie kontrolliert. Daher besteht Stef Blok, Koordinator für die Einhaltung der Sanktionen in den Niederlanden, wo sich viele russische Holding-Unternehmen befinden, auf die Festlegung eines Grenzwertes für den Besitz von Aktionen von 25 Prozent, damit es für die sich unter den Sanktionen befindlichen Oligarchen schwieriger wird, außerhalb der Reichweite – wie er meint – zu bleiben. Blok signalisierte ebenfalls die Notwendigkeit koordinierter Handlungen für eine Ermittlung der wahren Besitzer der Unternehmen, die sich unter der Maske grenzüberschreitender Organisationen verbergen würden.
Über die Wichtigkeit der Importsubstitution
Eine wichtige Richtung der Einflussnahme auf Russland per Sanktionen, die der Westen unter eine besondere Kontrolle stellen möchte, sind die Lieferungen westlicher Technologien im Interesse der russischen Industrie, besonders jener, die im nationalen Komplex der Verteidigungs- bzw. Rüstungsindustrie ausgenutzt werden können.
Der FBI der Vereinigten Staaten verfolgt seit 2014 aufmerksam die russischen Versorgungsnetzwerke und bemüht sich, sie operativ lahmzulegen. Vor allem werden Lieferungen aus Österreich, Deutschland, von Taiwan und aus den Niederlanden kontrolliert, die in der Zeit vor den Sanktionen eng mit dem russischen Business gerade in dieser Richtung zusammengewirkt hatten.
Um ihre europäischen Partner von der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit der vom Westen gegen die Russische Föderation angewandten Sanktionspolitik zu überzeugen, haben Journalisten des amerikanischen Fernsehkanals CNN am 21. Juli dieses Jahres einen Beitrag ausgestrahlt, in dem sie eine russische Drohne, wie erklärt wurde, komplett auseinandergenommen hatten. Sie war angeblich in der Ukraine im Verlauf der russischen militärischen Sonderoperation abgeschossen worden. In den Kommentaren wird erklärt, dass fast alle Komponenten der russischen Drohne aus ausländischer (westlicher) Produktion gewesen seien. Die Glaubwürdigkeit des Beitrages muss überprüft werden, da meines Erachtens CNN die einzige Quelle ist, die sich diesem Thema angenommen hat. Das Wesen des Beitrages besteht jedoch darin (selbst wenn seine Glaubhaftigkeit bei einigen in Russland Zweifelauslösen mag), dass die Verschärfung der antirussischen Sanktionen und die Verringerung des technischen Ausstattungsgrades der Streitkräfte der Russischen Föderation – und folglich – deren Kampfkraft direkt zusammenhängen.
Instrumente für das Suchen nach Schlupflöchern
Für die Ermittlung möglicher Schlupflöcher beim Umgehen der westlichen Restriktionen verwendet der Westen aktiv die ihm zur Verfügung stehenden technischen Kontrollmittel, kommerzielle Möglichkeiten der Wirtschafts- und Finanzaufklärung, die Rechtsschutzorgane, aber auch das Potenzial der nationalen Geheimdienste. In den USA ist außerdem im April dieses Jahres das Programm mit dem Namen „Kleptocracy Asset Recovery Rewards Program“ (“KARRA”) gestartet worden. Gemäß seinen Bedingungen werden jene, die Angaben vorlegen, die helfen werden, Vermögen zu finden und einzuziehen, die mit ausländischen Regierungen verbunden sind, die wiederum korrupt seien (darunter in Russland), eine Belohnung in einer Höhe von bis zu fünf Millionen US-Dollar erhalten. (Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Höhe der ausgelobten Summen für entsprechende Informationen eine überzogene ist – für „Reklame“-Zwecke). Ende Mai ist im Finanzministerium der Vereinigten Staaten eine Nationale Strategie für das Jahr 2022 hinsichtlich der Bekämpfung von Geldwäsche in Bezug auf die Gelder, die auf kriminellem Wege erhalten worden sind. Laut dem Dokument beabsichtigen die Offiziellen, Vermögen von Bürgern Russlands aufzuspüren, sind aber auch bestrebt, ihnen die Schlupflöcher für einen Zugang zum amerikanischen Finanzsystem zu stopfen. Dabei löst keinen Zweifel aus, dass die europäischen Partner der Vereinigten Staaten den gleichen Weg entsprechend einer persönlichen Initiative oder „auf eindringlichem Anraten“ Washingtons beschreiten werden.
Somit wird der Sanktionsdruck des Westens auf Russland fortgesetzt werden. Es ist durchaus wahrscheinlich, dass irgendwelche Restriktionen, wie hervorgehoben wurde, aufgehoben werden (wie beispielsweise das Lebensmittelembargo). Hinsichtlich einiger Punkte werden eventuell bestimmte Lockerungen folgen. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass man irgendwelche Handlungen Russlands in den USA und in Europa „nicht zu bemerken“ versuchen wird, wobei man sich von einem gegenseitig vorteilhaften Interesse leiten lässt. Insgesamt jedoch wird der Westen danach streben, seine Hauptaufgabe im Zusammenhang mit der Verhängung der beispiellosen antirussischen Sanktionen zu lösen. Im Zusammenhang damit wird er sich bemühen, auf maximale Weise die Kontrolle der Einhaltung der Restriktionen in den für die russische Wirtschaft empfindlichsten Richtungen zu verstärken. Dabei wird er besonders dort hart vorgehen, wo Russlands Möglichkeiten am eingeschränktesten sind.
Die russischen Unternehmer müssen vorsichtig und juristisch akkurat handeln
Es ist durchaus natürlich, dass das russische Business in der entstandenen Situation akzeptable Varianten suchen wird, vor allem juristisch kluge, kommerziell begründete und finanziell vorteilhafte, um die geltenden antirussischen Sanktionen zu umgehen. Hier muss jedoch berücksichtigt werden, dass ein Umgehen der Sanktionen noch keinen Sieg über sie bedeutet. Die Überwindung der bestehenden Einschränkungen verlangt vom russischen Business und konkreten Staatsbeamten zusätzliche Anstrengungen, die mit einem Risiko und entsprechenden Unkosten (nicht nur finanziellen) verbunden sein werden. Dabei gibt es, wie Experten auf diesem Gebiet meinen, keinerlei generelle Empfehlungen oder einen Handlungsalgorithmus zum Ausweichen des Einflusses durch die Sanktionen. In jedem konkreten Fall können eigene individuelle Verhaltensregeln ausgearbeitet werden, die von vielen Faktoren abhängen. Vor allem ist dies der Wunsch ausländischer Partner, die Zusammenarbeit mit einem Vertreter des russischen Business ausgehend von den eigenen kommerziellen Interessen und der materiellen Interessiertheit fortzusetzen. Und am besten unter Bedingungen eines Ausbleibens einer Alternative. Ein weiterer Faktor ist ihre Bereitschaft zu vertraulichen Beziehungen unter Verwendung von Schemas mit mehreren Etappen bzw. Phasen, Vermittlern, Strohmännern usw. Nicht zu vergessen ist das Bestehen von Widersprüchen unter den ausländischen Unternehmen (die hinsichtlich der Tätigkeitsart identisch sind) unter den Bedingungen des harten Wettbewerbs zwischen ihnen für eine Ausnutzung der bestehenden Meinungsverschiedenheiten durch das russische Business im eigenen Interesse. Möglich sind Antworthandlungen eines bestimmten russischen Unternehmens gegenüber dem ausländischen Partner (darunter auch über andere, möglicherweise auch Vermittlerfirmen), wodurch dieser recht spürbare Verluste einstecken muss, um ihn davon zu überzeugen, sich auf Zugeständnisse ungeachtet geltender Restriktionen einzulassen. Denkbar ist die Nutzung von Vermittlern in jenen Ländern, die in keinerlei Weise die Aufmerksamkeit des Westens auf sich ziehen. Last but not least gibt es juristische Versäumnisse, Mängel und Fehler in der Rechtsanwendung auf dem Gebiet der Sanktionen, die für eine Verteidigung der eigenen Interessen durch einen russischen Vertreter in internationalen Gerichtsinstanzen (selbst unter den Bedingungen der Rechtswillkür des Westens) ausgenutzt werden können.
Die gesamte Tätigkeit in dieser Richtung muss akkurat, ausgewogen, mit einer maximalen Vorsicht und mit einer zuverlässigen juristischen Absicherung, die erlaubt, klug gegen mögliche Beanstandungen der westlichen „Sanktionskontrolleure“ zu protestieren – oder besser – sie nicht zuzulassen, vorgenommen werden.