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Russlands neuen Bürgern zeigt man sowohl ein Zuckerbrot als auch eine Peitsche


 

Den Donbass-Republiken DVR und LVR sowie den Verwaltungsgebieten Cherson und Saporoschje verheißt man russische Normative hinsichtlich der Renten, Sozialversicherung und anderer Zahlungen mit Besonderheiten der Übergangsperiode. In den künftigen Bürgern wird man aber die Loyalität zum Staat nicht nur mit einem Zuckerbrot erziehen, sondern auch mit einer Peitsche. Die Staatsduma (das russische Unterhaus – Anmerkung der Redaktion) verabschiedete in erster Lesung ein Gesetz über die Zurechnung der ehemaligen Ukrainer zu einer besonderen Bevölkerungskategorie, die die Vertreter der Sicherheits- und Rechtsschutzorgane kontrollieren werden. Die Pässe der Russischen Föderation werden die Behörden solchen Menschen schnell ausgeben, können sie aber stets wieder wegnehmen.

Die Staatsduma setzte am 7. Februar die Integrierung der neuen Subjekte der Russischen Föderation in das sozial-ökonomische System des Landes fort. In 1. Lesung wurde ein Paket von Gesetzesvorlagen gebilligt, das mit Besonderheiten des Wirkens der Normative hinsichtlich der Rentenversorgung sowie der Sozial- und Krankenversicherung verbunden ist.

Die Regierung, deren Position der stellvertretende Arbeitsminister Andrej Pudow den Abgeordneten vorstellte, ist bereit, für 1,7 Millionen neue Empfänger über 300 Milliarden Rubel allein in diesem Jahr auszugeben. Weiter werden die Ausgaben nur zunehmen, wobei allem nach zu urteilen, ganz und gar nicht mit jenem Tempo, das die exekutive Staatsgewalt prognostiziert – bis etwa 430 Milliarden Rubel im Jahr 2025. Sondern wahrscheinlich mit einem etwas größeren, denn es ist vorgesehen, wenn man von noch einer Gesetzesvorlage ausgeht, die gleichfalls in der Staatsduma in 1. Lesung angenommen wurde, eine weitaus größere Anzahl ehemaliger Ukrainer aus dem Haushalt der Russischen Föderation zu versorgen.

Die Regierungskonzeptionen hinsichtlich des sozialpolitischen Plans für die neuen Regionen, das heißt ein offenkundiges Zuckerbrot, haben die Volksvertreter direkt im Rahmen von nur einer Parlamentssitzung mit einer recht beeindruckenden Peitsche versehen. Den künftigen Bürgern Russlands wird vom Wesen her vorgeschlagen zustimmen, sich als eine besondere Bevölkerungskategorie anzusehen, der der Staat vorerst nicht in vollem Maße Vertrauen schenken mag. Der Entwurf des Gesetzes „Über die Besonderheiten der rechtlichen Stellung der Bürger der Russischen Föderation, die die Staatsbürgerschaft der Ukraine besitzen“ verankert einen Mechanismus für ein ständiges Monitoring des Grandes ihrer Loyalität gegenüber dem gewonnenen Vaterland durch Vertreter der Sicherheits- und Rechtsschutzorgane.

Wie die „NG“ bereits geschrieben hatte, wird diese Initiative, die durch Vertreter von vier der fünf Duma-Fraktionen unterschrieben wurde, offensichtlich an das Basisgesetz über die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation angekoppelt. Präsident Wladimir Putin höchstselbst hatte der Staatsduma vorgeschlagen, dieses zu verabschieden. Später aber hat er es eigenhändig „hängen gelassen“. Das Dokument ist jetzt in den parlamentarischen Labyrinthen zwecks Überarbeitung in Richtung einer größeren Verschärfung unterwegs. Und bisher erfolgt sie vorerst gerade hinsichtlich der Frage nach einer Aberkennung der Staatsbürgerschaft für jene, die letztere nicht aufgrund der Geburt erlangten, sondern entsprechend dem eigenen Willen (und mit Ablegen eines entsprechenden Treueeides auf die Verfassung Russlands – Anmerkung der Redaktion). Gerade so handeln auch derzeit Einwohner der Donbass-Republiken DVR und LVR sowie der Verwaltungsgebiete Saporoschje und Cherson gemeinsam mit einer nicht geringen Anzahl von Menschen aus anderen ukrainischen Regionen.

Der Sinn der Duma-Initiative besteht gerade darin, ihnen allen die Wahl zwischen den Pässen zu erleichtern. Die Ukraine hatte auch früher keine Erklärungen hinsichtlich eines Verzichts auf die Staatsbürgerschaft angenommen. Aber nach Beginn der militärischen Sonderoperation Moskaus hat sie gänzlich aufgehört, auf derartige Bitten zu reagieren. „Angesichts der sich herausgebildeten politischen Situation ist den Bürgern der Russischen Föderation, die gleichzeitig die Staatsbürgerschaft der Ukraine besitzen, aufgrund von nicht von ihnen abhängenden Ursachen die Möglichkeit genommen worden, aus der Staatsbürgerschaft der Ukraine auszuscheiden. Zur gleichen Zeit behindert das Vorliegen der ukrainischen Staatsbürgerschaft die Realisierung der Rechte auf eine Tätigkeit in staatlichen und kommunalen Organen, das Bekleiden staatlicher und kommunaler Funktionen sowie eine Berufstätigkeit in einzelnen Bereichen der Wirtschaft und die Ausbildung in Bildungseinrichtungen, die einen Zugang der Abiturienten und künftigen Studenten zu Staatsgeheimnissen, u. a. durch solche Staatsbürger der Russischen Föderation“, betonen die fürsorgenden Abgeordneten in einem Erläuterungsschreiben.

Entsprechend der offiziellen Statistik „sind seit Beginn des Jahres 2021 bis einschließlich September des Jahres 2022 638.508 ukrainische Bürger Staatsbürger der Russischen Föderation geworden“, was in vielem zum Ergebnis der für sie vor ein paar Jahren eingeführten vereinfachten Prozedur wurde. Die Abgeordneten haben sich jedoch dennoch entschlossen, ein Staatsgeheimnis preiszugeben, das allerdings für keinen noch seit den Zeiten der Angliederung der Krim an Russland ein Geheimnis gewesen war: Die Menschen, die nicht mehr unter der Herrschaft der Ukraine leben, behalten in ihrer Mehrheit für alle Fälle auch die Pässe mit dem Dreizack. In völliger Übereinstimmung mit dem klassischen Satz aus der Musikkomödie „Hochzeit in Malinowka“ (ein 1967 in die Kinos gekommener sowjetischer Spielfilm von Andrej Tutyschkin, in dem der Dorfälteste Netschipor ausrief: „Erneut hat sich die Herrschaft geändert!“ – Anmerkung der Redaktion). Im Erläuterungsschreiben ist diese angeblich bisher geheime Information so formuliert worden: „Außerdem besitzt eine erhebliche Anzahl von Bürgern der einstigen DVR und LVR, die im ausgewiesenen Zeitraum die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation erhielten, auch die Staatsbürgerschaft der Ukraine. Die Anzahl der Bürger der Russischen Föderation, die gleichzeitig die Staatsbürgerschaft der Ukraine besitzen, hat im Zusammenhang mit der Aufnahme der DVR, der LVR sowie der Verwaltungsgebiete Saporoschje und Cherson in den Bestand der Russischen Föderation und der Bildung neuer Subjekte im Bestand der Russischen Föderation gleichfalls erheblich zugenommen“.

All diese Menschen – inklusive der Krim-Bewohner – werden jedoch nicht erneut, im Rahmen eines Antragsmechanismus – einer Benachrichtigung der Organe des Innenministeriums über einen Verzicht auf die ukrainische Staatsbürgerschaft – durchgehechelt. Sie erhielten und erhalten die Pässe mit dem Doppelkopf-Adler sozusagen in einem automatischen Regime. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes – etwa ab Herbst dieses Jahres – werden gerade die neuesten Ex-Ukrainer zu handeln beginnen, von denen man nicht irgendwelche Beweise für ihren Bruch mit dem früheren Vaterland fordern wird. Dabei ergibt sich aus dem Gesetzentwurf recht klar, dass der zweite Teil des Schemas, der die Ehrlichkeit dieser Kategorie von Bürgern kontrollieren soll, auf einen Teil der Einwohner des Donbass und von Nord-Taurien und eventuell auch auf einen Teil von der Halbinsel doch angewandt wird. Besonders auf jene, die die aufgehobenen Restriktionen ausnutzen und in den Staatsdienst gehen oder beispielsweise in den bewaffneten und Rechtsschutzorganen dienen wollen, die als Abgeordnete unterschiedlicher Ebene gewählt werden oder beispielsweise einen Job in der Rüstungsindustrie bekommen möchten.

Die Mechanismen zur Kontrolle der Loyalität, die durch die Gesetzesvorlage eingeführt werden sollen, überraschen jedoch richtig durch ihre Härte. „Ab dem Tag des Einreichens der ausgewiesenen Erklärung verpflichten sich solche Bürger, sich einer Realisierung der Rechte und der Wahrnehmung der Pflichten eines Bürgers der Ukraine zu enthalten, darunter des Erhalts und der Nutzung des Passes eines Staatsbürgers der Ukraine und anderer Dokumente, die die Staatsbürgerschaft der Ukraine bestätigen oder einen Hinweis auf die Staatsbürgerschaft der Ukraine enthalten. Eine Ausnahme bilden die Fälle, in denen die ausgewiesenen Handlungen zwecks Beendigung der Staatsbürgerschaft der Ukraine entsprechend den Modalitäten vorgenommen werden, die durch die Gesetzgebung der Ukraine festgelegt wurden, aber auch – bei Bedarf — in anderen durch den Präsidenten der Russischen Föderation vorgesehen Fällen“. Eben so ist diese besondere Pflicht für die spezielle Kategorie von Bürgern Russlands bestimmt worden. Aber weiter wird alles simpel sein: „Im Falle der Feststellung einer Tatsache einer Nichteinhaltung der Pflichten erstellt das Innenministerium ein Gutachten. Die Angaben darüber werden an die Organe des FSB (Russlands Inlandsgeheimdienst – Anmerkung der Redaktion) und an den Bürger, in dessen Hinsicht es erstellt wurde, gesandt. Dabei wird ab dem Tag der Erstellung des ausgewiesenen Gutachtens der Antrag dieses Bürgers über den Unwillen, Staatsbürger der Ukraine zu sein, als ein ungültiger angesehen, und der Bürger an sich – als einer, der die Staatsbürgerschaft der Ukraine besitzt“.

Ihnen wird natürlich erlaubt, solche Entscheidungen in den entsprechenden Instanzen anzufechten und sich sogar an Gerichte zu wenden. Es ist aber bezeichnend, dass der Gesetzentwurf gerade auf ein gerichtliches Prozedere für eine wiederholte Neuausstellung bzw. für ein erneutes Beantragen der russischen Staatsbürgerschaft von Anfang an verzichtet. Es scheint, dass in der Realität die Modalitäten für die Handlungen der Vertreter der Sicherheits- und Rechtsschutzorgane augenscheinlich andere sein werden. Da wird der FSB den Staat über das Innenministerium von Unwürdigen entledigen. Die man danach verständlicherweise aus der Russischen Föderation ausweisen kann. Wobei die Möglichkeit ausgeschlossen wird, sich bei den Menschen mit den abgenommenen Pässen der Russischen Föderation für die zugelassenen Fehler zu entschuldigen. Aufs Neue können sie erst nach zehn Jahren versuchen, einen Treueeid gegenüber Russland abzulegen. Folglich aber praktisch bereits nie wieder.