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Die Verbreitung von Angaben über Terrorakte in Moskau wird man für eine Bekämpfung von Fakes einschränken


In Moskau sind Restriktionen für die Veröffentlichung von Text-, Foto- und Videobeiträgen, die die Folgen von Terrorakten, unter anderem die Ergebnisse von Attacken durch Drohnen, wiedergeben, verhängt worden. Wie in einer Mitteilung auf der offiziellen hauptstädtischen Internetseite www.mos.ru erklärt wird, habe die Antiterroristische Kommission diese Maßnahme „zwecks Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit“ und für eine „Nichtzulassung der Verbreitung falscher Informationen“ ergriffen.

Gemäß der getroffenen Entscheidung wird den Machtorganen (Behörden) und den ihnen unterstellten Organisationen, den Massenmedien, den Rettungsdiensten, anderen Organisationen und Bürgern untersagt, Informationen über die Verübung von Terrorakten in Moskau bis zur Veröffentlichung von Informationen, die durch das Verteidigungsministerium der Russischen Föderation, auf der offiziellen Internetseite des Bürgermeisters und der Regierung Moskaus, auf offiziellen Internetseiten sowie auf Kanäle oder im Blog des Bürgermeisters im Internet publiziert wurden, zu verbreiten.

„Die Einschränkungen betreffen auch die Folgen von Attacken unter Einsatz von Drohnen und anderen Vernichtungsmitteln sowie Handlungen, die auf ein Zufügen von Schaden für das Leben und die Gesundheit der Bürger ausgerichtet sind, oder die Beschädigung von Eigentum inklusive der kritisch wichtigen Infrastruktur“, heißt es in der Mitteilung.

Entsprechend dem Paragrafen 15.5 des Kodexes der Stadt Moskau über Ordnungswidrigkeiten kann ein Verstoß gegen das Verbot eine Haftung in Form der Verhängung einer Geldstrafe nach sich ziehen: für Bürger in einer Höhe von 3000 bis 5000 Rubel (umgerechnet etwa 35 bis 58,60 Euro), für Beamte – von 30.000 bis 50.000 Rubel sowie für Rechtspersonen 50.000 bis 200.000 Rubel.

Betont wird, dass sich diese Einschränkungen nicht auf Eingaben und Ersuchen erstrecken, die in der festgelegten Art und Weise an die Rechtsschutzorgane und Rettungsdienste (unter der Bedingung, dass die Eingabe und das Ersuchen keinen öffentlichen Charakter tragen) gerichtet wurden. Wie in der Mitteilung erklärt wird, werden die Beschränkungen „bis zum Treffen einer gesonderten Entscheidung“ gelten.

P. S. der Redaktion „NG Deutschland“

Die Entscheidung der Moskauer Offiziellen setzt letztlich eine Linie fort, die bereits in zahlreichen Verwaltungsgebieten Russlands verfolgt wird. Die staatliche russische Nachrichtenagentur TASS wies Ende April darauf hin, dass 64 der 89 Regionen Russlands Restriktionen für die Veröffentlichung von Materialien über die Folgen von Drohnen-Attacken verhängt hätten, während es Ende August des Vorjahres noch 33 gewesen waren.

Der Moskauer Jurist Andrej Konyschew äußerte die Annahme, dass unter den Begriff „Informationen über Terrorakte“ jegliche Kommentare fallen könnten, die Vermutungen über einen erfolgten Vorfall, Fotos und Videos von Explosion und Folgen von Attacken enthalten. Doch bevor Strafen verhängt werden, müssten die Untersuchungsbehörden beweisen, dass die Rechtsverletzung eine konkrete Person begangen hat und nicht irgendein anderer unter Ausnutzung dessen Account.

Ungestraft bleiben aber die Materialien, die nach dem letzten spektakulären Drohnen-Angriff in Moskau im Internet noch vor den offiziellen Informationen und Kommentaren auftauchten. Es sei daran erinnert, dass sich dieser in der Nacht zum 04. Mai ereignet hatte. Dabei wurde der in der Hauptstadt bekannte Wohnkomplex „Haus an der Mosfilm-Straße“ beschädigt. Fotos zeigten Schäden an der Fassade des höchsten Teils des 2011 errichteten Komplexes, der immerhin 52 Etagen besitzt. Freilich sei angemerkt, dass sich gegenüber dem Komplex der Filmkonzern „Mosfilm“ mit zahlreichen Pavillons und einem Filmmuseum und etwas weiter entfernt zahlreiche Botschaften inklusive der deutschen, aber auch sogenannte Regierungsdatschen befinden. Folglich kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Drohnen-Attacke nicht unbedingt dem „Haus an der Mosfilm-Straße“ galt.