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Ein Gesetz gegen häusliche Gewalt diskutiert man in Russland ein Jahrzehnt lang


Russlands Vizejustizminister Wadim Balanin hat aufgerufen, die Tendenz zu einem Zusammenleben ohne eine Registrierung bei gleichzeitiger Zunahme der Anzahl gelöster offizieller Ehen als eine Gefahr für die nationale Sicherheit anzusehen. Dies sei auch eine Herausforderung für die traditionellen Werte, sagte er. Und in der Staatsduma (Russlands Unterhaus – Anmerkung der Redaktion) erörtert man wieder einen Gesetzentwurf gegen häusliche Gewalt. Analoge Initiativen werden ein Jahrzehnt lang unterbreitet, wobei sie auf eine Ablehnung seitens der Rechtsschützer stoßen. Es scheint, dass dies auch die nunmehrige erwartet, in deren Hinsicht es nicht weniger Fragen als zu jenem Problem, das eigentlich gelöst werden soll, gibt.

Wadim Balanin war beim 14. Petersburger internationalen Rechtsforum in dieser Woche im Rahmen der Diskussion zum Thema „Eine starke Familie als ein Werteorientierungspunkt der Familiengesetzgebung“ aufgetreten. Wie es sich auch für einen heutigen Staatsbeamten gebührt, kritisierte der Vizeminister den Westen, der bei sich eine Revision der traditionellen Werte vorgenommen habe.

„Das, was wir in den westlichen Ländern beobachten ist eine Epoche sozialer Herausforderungen, die in der Lage sind, die Grundlagen der Staatlichkeit unseres Landes zu untergraben, was wir nicht zulassen dürfen“, unterstrich der 53jährige Balanin. Und er erläuterte, was zu verhindern sind: „Im letzten Jahrzehnt hat der Charakter der Familienbeziehungen leider bestimmte erhebliche Veränderungen erfahren. Jetzt werden wir mit solch einer Erscheinung wie ein Zusammenleben ohne eine Registrierung der Ehe konfrontiert. Dabei bleibt die Zahl der Scheidungen eine erhebliche. Und solche Tendenzen kann man nach unserer Ansicht als eine direkte Bedrohung für die nationale Sicherheit und demografische Gesundheit unseres Landes ansehen“.

Nach Aussagen von Balanin, die die staatliche russische Nachrichtenagentur TASS anführte, sei der Schutz der Familie jener entscheidendste Moment, auf den man sich heute im Interesse der künftigen Generationen konzentrieren müsse. „Die traditionellen Werte für Russland sind eine gewisse Art von Axiom“, erklärte der stellvertretende Justizminister. Dabei ist es kein Geheimnis, dass, sagen wir es einmal so, in den konservativen Kreisen der Gesellschaft als eine Tradition beispielsweise auch Handgreiflichkeiten in der Familie zwecks Durchsetzung richtiger Werte in der Art von „die Frau hat den Gatten zu fürchten“ u. a. angesehen werden. Ihrerseits tritt der sozusagen progressive Teil der Gesellschaft regelmäßig in einen Kampf mit der häuslichen Ordnung. Und dies alles spiegelt sich periodisch im politischen Bereich wider, worauf die Herrschenden freilich ruhig schauen, wobei sie solche Diskussionen für sichere halten.

Daher ist es beispielsweise zu keiner Überraschung geworden, dass die Partei „Neue Leute“, die sich auf die städtische modernisierte Wählerschaft stützt, zum Beginn der Kampagne für die Staatsduma-Wahlen erneut mit einem Gesetzentwurf gegen häusliche Gewalt aufgetreten ist. Danach wurde an der Ochotny Rjad (Straße im Herzen Moskaus, wo sich die Staatsduma befindet – Anmerkung der Redaktion) auch eine thematische Rundtischdiskussion organisiert. Dort erklang auch die Idee, einen standardisierten Fragebogen für mögliche Opfer auszuarbeiten, damit die Polizei objektiv den Grad der potenziellen Gefahr beurteilen könne. Die Rechtsschützer stehen bekanntlich skeptisch den Initiativen für einen besonderen Strafrechtsparagrafen für Familien-Gewalttäter gegenüber, wobei sie auf eine angeblich zu vage Beweisbasis für derartige Rechtsverstöße und Straftaten verweisen.

Die Diskussion während des Runden Tischs in der Duma ging allerdings über den Rahmen von ein paar konkreten Vorschlägen hinaus. Erklärte wurde die Notwendigkeit eines komplexen Herangehens, das juristische, prophylaktische und Prozedur-Neuerungen umfasst. Zum Beispiel hatte man dort neben einer strafrechtlichen Verantwortung bereits für eine erste Episode von Schlägen bzw. Handgreiflichkeiten auch die Einführung einer separaten Haftung für Stalking – eine andauernde Belästigung und Nachstellung – unterstützt (in Deutschland gibt es dafür seit März 2007 den Paragrafen 238 im Strafgesetzbuch – Anmerkung der Redaktion). Denn es geht nicht selten einer physischen Gewalt voraus oder folgt nach einem Abbruch menschlicher und Familienbeziehungen. Genannt wurden bei der Rundtischdiskussion auch besorgniserregende Zahlen: Rund 23 Prozent aller in Russland aufgeklärten Morde werden in der Familie begangen. Und beinahe jede dritte Frau, die schwere Verletzungen vom Partner oder einem Verwandten erlitten hat, kommt letztlich ums Leben.

Was aber den speziellen Fragebogen für betroffene Frauen angeht, den das Innenministerium laut einem entsprechenden Vorschlag selbst ausarbeiten soll, so wird er für zwei Ziele gebraucht: um der Polizei zu helfen, objektiv die Gefahr für das Opfer zu beurteilen, und um die Mitarbeiter an sich vor den Vorwürfen einer Nachlässigkeit oder Überschreitung der Vollmachten zu schützen. Entsprechend der Idee wird der Fragebogen die Risiken ausgehend von einfachen und verständlichen Fakten beurteilen – das Alter des Angreifers (laut Statistik sind die jungen aggressiver), das Bestehen einer Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, einer Vorstrafe, aber auch eines familiären Kontexts inklusive das Vorhandensein gemeinsamer Kinder oder von Kindern aus vorherigen Ehen. Solche Informationen werden, wie angenommen wird, der Polizei und dem Gericht helfen, schneller zu verstehen, ob eine Person gefährlich ist, und sofort zu entscheiden, ob man ihn festnehmen oder in den Rechten einschränken muss. Die Ergebnisse des Fragebogens sollen gleichfalls aufzeigen, ob eine Frau sofortige Hilfe braucht.

Gegenwärtig ist die Polizei nach Aussagen von Experten die erste Instanz, an die sich Betroffene wenden. Viele Frauen beklagen sich jedoch über unkorrekte und gar beleidigende Frage wie „Warum sind Sie nicht früher weggegangen?“, „Hat sie nicht selbst provoziert?“. Aufgrund dessen haben einige einfach Angst, nach Hilfe zu suchen. Dabei zeigen ausländische Erfahrungen wirklich, dass derartige Instrumente existieren und erfolgreich angewandt werden. Jedoch bestehe der Hauptmangel der Idee von einem Fragebogen darin, wie Wladimir Postanjuk, Gründer des Moskauer Anwaltskollegiums „Postanjuk & Partner“, unterstrich, dass dies lediglich ein Hilfsmittel und keine Grundlage für eine prozessuale Entscheidung sei. „Jeglicher solcher Initiative muss ein Hauptziel zugrunde liegen – ein Schutz der Menschenrechte. Der Fragebogen ist nur eine Vorstufe zu solch einer Aufgabe“, sagte er der „NG“. Daher wäre es nach seiner Meinung vernünftiger, doch ein Gesetz über eine Prophylaxe familiärer und häuslicher Gewalt zu verabschieden.

Gerade am Vorabend der erwähnten Rundtischdiskussion in der Staatsduma war eine neue Version der entsprechenden Gesetzesvorlage der Partei „Neue Leute“ über eine Rückkehr der strafrechtlichen Haftung aufgrund von Schlägen, die durch nahe Verwandte zugefügt werden, der Regierung zugeleitet worden. Es geht dabei um die Fälle, in denen die betroffene Person keine ernsthaften Verletzungen erlitten oder die Arbeitsfähigkeit verloren hat, aber physischer Schmerz zugefügt wurde. Für solch eine Straftat will man eine Strafe von bis zu zwei Jahren Freiheitsentzug festlegen. Gegenwärtig werde, erinnerte man in der Partei, die erste Episode häuslicher Gewalt nur als eine ordnungsrechtliche Gesetzesverletzung angesehen. Und ein Strafverfahren leite man nur bei deren Wiederholung ein.

Die von der „NG“ befragten Experten waren sich in der Meinung einig, dass weder separat ein Fragebogen noch ein Strafrechtsparagraf die Probleme lösen würden. Der geschäftsführende Partner der Firma AVG Legal Alexej Gawrischew merkte an, dass die Hauptschwierigkeit derartiger Fälle nicht im Fehlen von Gesetzesnormen bestehe, sondern darin, dass viele Situationen lange Zeit verborgene bleiben würden. Nicht selten bitten die Betroffenen nicht um Hilfe, ändern Aussagen oder nehmen das Geschehene nicht als eine Rechtsverletzung bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie in ein schweres Stadium übergeht, wahr. Und der Anwalt bestätigte, dass die entscheidende Schwierigkeit in den Verfahren über häusliche Gewalt mit dem Beweisen verbunden sei. Die meisten Episoden ereignen sich ohne Zeugen, in der Familie. Die Beweisbasis beschränkt sich oft auf die Aussagen der Seiten und medizinische Dokumente. „Im Ergebnis dessen werden die Rechtsschützer entweder mit einem Mangel an Beweisen oder mit Situationen, in denen der Konflikt einen beiderseitigen Charakter trägt und eine besonders vorsichtige rechtliche Beurteilung verlangt, konfrontiert“, konstatierte Gawrischew.

Er erinnerte daran, dass diese Diskussion viele Jahre andauere. Und obgleich ein erheblicher Teil der gefährlichsten Formen häuslicher Gewalt bereits durch das geltende Straf- und Ordnungsrecht erfasst worden sei – von Schlägen und Androhungen bis zur Zufügung eines Schadens für die Gesundheit und zu Morden -, bestehe die Frage nach der Schaffung eines effektiven Systems für eine frühzeitige Ermittlung eines Risikos und dessen Prophylaxe. Gawrischew unterstrich, dass ähnliche Mechanismen für eine Befragung umfangreich in den USA, in Kanada, Großbritannien und in einer Reihe europäischer Länder angewandt werden.

Jedoch könne, sagte der „NG“ Jekaterina Tjagai, Partnerin des Anwaltskollegiums Pen & Paper, der Schutz der Opfer nicht nur von einem Fragebogen abhängen. Wichtig seien die handlungen des Rechtsschutzsystems an sich, das Bestehen von präventiven Maßnahmen. Aber ein Fragebogen an und für sich verhindere keine erneute Gewalt. „Daher sieht unter den Bedingungen des Nichtvorhandenseins eines gesonderten Gesetzes über häusliche Gewalt die Ausarbeitung eines Fragebogens merkwürdig aus. Einerseits standardisiert solch eine Initiative die Handlungen der Polizei und schafft humanere Modalitäten. Andererseits hat sie nur in einem Komplex mit einer gesetzgeberischen Regelung Sinn“, erläuterte die Anwältin. Aber in Russland ist nach wie vor kein Gesetz über häusliche Gewalt verabschiedet worden. Alle Situationen werden durch das Prisma der generellen Normen des StGB und des Ordnungstrafrechts behandelt, die die Spezifik der Familienbeziehungen nicht berücksichtigen. Außerdem gehören eine Reihe von Tatbeständen aus diesen Rechtskodexen zu Fällen einer privaten Anklage. Die Betroffenen müssen selbst Beweise beibringen, um einen Prozess gegen jene zu führen, vor denen sie Angst haben.

Auf die Nachfrage der „NG“, warum die Offiziellen das Problem nicht grundlegend lösen, äußerte Tjagai die Vermutung: Der Grund ist nicht nur ein juristischer, sondern auch ein politisch-sozialer. Einerseits ist das Problem der häuslichen Gewalt offensichtlich, und es ist unmöglich, es vollkommen zu ignorieren. Andererseits nehme die Annahme eines speziellen Gesetzes über häusliche Gewalt ein Teil der Gesellschaft als eines, das den traditionellen Werten widerspricht, auf oder – im Gegenteil – als ein Potenzial für eine Einmischung des Staates in den Bereich des Privatlebens. Daher „werden anstelle einer komplexen Regelung punktuelle Maßnahmen in Form von Fragebögen und einzelner Veränderungen in der Arbeit der Rechtsschutzbehörden vorgeschlagen“, was nach Meinung der Anwältin unzureichend effektiv sein wird.