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Garegin II. hat sich gegen Paschinjan gewehrt


Das Strafverfahren gegen das Oberhaupt der Armenischen apostolischen Kirche (AAK), Garegin II., geht weiter in die Brüche. Der Zivilprozess, der zu dessen Grundlage geworden war, ist mit einem kompletten Sieg des Katholikos zu Ende gegangen. Allerdings kann man den Geistlichen immer noch für zwei Jahre in Haft nehmen, wenn sich die verantwortlichen Personen fürchten, sich auf der anderen Seite der Geschichte wiederzufinden.

Das Gericht der ersten Instanz der allgemeinen Jurisdiktion des Verwaltungsgebietes Armawir von Armenien hat das Zivilrechtsverfahren, das entsprechend einer Klage von Arman Sarojan (einst – Bischof Geworg) gegen Garegin II. eingeleitet worden war, eingestellt. Nach Aussagen des Anwalts des Katholikos, Ara Zograbjan, habe der Richter Edgar Owannisjan die Rechtsposition der Kirche bestätigt, wonach die Ernennung und Entbindung von der Funktion eines Oberhaupts einer Eparchie (Diözese) eine ausschließliche Zuständigkeit des Oberhauptes der AAK und Teil der inneren Verwaltung der Organisation seien. Gleichfalls fixierte das Gericht, dass die Beziehungen zwischen den Geistlichen durch das Kirchenrecht geregelt werden. Daher kann deren Streit nicht in einem Zivilgericht behandelt werden. Überdies habe nach Aussagen von Zograbjan Owannisjan die früher angewandten Maßnahmen zur Absicherung der Klage aufgehoben, durch die die Umsetzung von Entscheidungen Etschmiadsins (der Amtssitz des Katholikos, etwa 20 Kilometer westlich der Hauptstadt Jerewan – Anmerkung der Redaktion) hinsichtlich der Verwaltung der Eparchie Masjazotn, die früher Sarojan geleitet hatte, eingeschränkt gewesen war.

„Es sei daran erinnert, dass gerade aufgrund der unterstellten Behinderung der Umsetzung eines Gerichtsbeschlusses über die Anwendung von Maßnahmen zur Absicherung dieser Klage der Katholikos und sechs Bischöfe den Status von Angeklagten erhalten hatten“, resümierte Zograbjan (der im Übrigen Vorsitzender der Anwaltskammer Armeniens ist – Anmerkung der Redaktion).

Es sei daran erinnert, dass sich im Januar Sarojan zusammen mit einigen anderen Kirchenvertretern mit Armeniens Premierminister Nikol Paschinjan getroffen hatte. Die Geistlichen traten offen für einen Sturz von Garegin II. und eine Reformierung der AAK entsprechend der Idee des Regierungschefs ein. Als Antwort entzog der Katholikos dem aufrührerischen Bischof den Titel, wobei er auf die Verletzung des Gehorsamsgebotes verwiesen hatte. Der aber zog gegen ihn vor Gericht, um wieder im Amt eingesetzt zu werden. Dies ist auch eben jener Zivilrechtsstreit, dessen Behandlung eingestellt wurde.

Die gerichtlichen Auseinandersetzungen sind damit jedoch nicht beendet. Während der Untersuchungen hatte ein Gericht zeitweilige Einschränkungen für die Verwaltung der Eparchie Masjazotn verhängt, womit Sarojan faktisch erlaubt wurde, sie weiter zu leiten. Die Vertreter der AAK hatten sich aber nicht dem weltlichen Gericht untergeordnet, und dies wurde zum Anlass für die Einleitung bereits eines Strafverfahrens gegen Garegin II. und gegen sechs ihm gegenüber treue Erzbischöfe. Wegen der Behinderung der Umsetzung eines rechtskräftig gewordenen Gerichtsbeschlusses unter Ausnutzung der Dienststellung drohen ihnen bis zu zwei Jahre Freiheitsentzug.

„Ungeachtet dessen, dass sich das Strafverfahren aus einem Zivilrechtsstreit ergibt, wird es nicht unbedingt automatisch eingestellt. Erstens: Ungeachtet dessen, dass das Zivilrechtsverfahren eingestellt wurde, kann er Kläger noch Berufung einlegen. Somit bleiben, so lange die gesamte Prozedur des Anfechtens nicht abgeschlossen wird, aller früher verhängten Einschränkungen in Kraft. Dies betrifft unter anderem die Grundlagen für das Strafverfahren gegen Garegin II., die durch die Staatsanwaltschaft vorgebracht wurden. Zweitens werden wir uns nach der Berufung in einer interessanten Situation wiederfinden. Wenn man will, wird man den Katholikos beispielsweise mit einem aus einem Gefängnis geflohenen Menschen vergleichen können, den man bereits nach der Flucht als einen ungerecht verurteilten anerkannte. Einerseits ist für alle offensichtlich, dass er nicht dessen schuldig ist, weshalb man ihn anfangs angeklagt hatte. Andererseits aber ist er doch geflohen, das heißt, er hat eine andere Straftat begangen… Wenn irgendwer politischen Willen besitzt, kann er diesen Umstand ausnutzen“, erzählte der „NG“ der armenische Menschenrechtler Ruben Melikjan.

Wie dem nun auch immer sein mag: Die Perspektiven für das Strafverfahren waren auch vor der Entscheidung hinsichtlich der Zivilrechtsklage zweifelhafte gewesen. Seit Anfang August hatten drei Richter eine Teilnahme an diesem abgelehnt. Der erste war Akop Manukjan, der sagte, dass er den Prozess nicht leiten könne, da er früher Anwalt gewesen war. Als zweiter erwies sich Sersh Ruschanjan, der entschieden hatte, dass man den Katholikos nicht im Verwaltungsgebiet Armawir richten müsse, wo er und sein Vorgänger arbeiten, sich aber auch Etschmiadsin befindet, sondern in Jerewan. Zum dritten wurde der Jerewaner Richter Wagan Melikjan, der zwei Tage lang nachdachte und entschied, den Fall an ein Berufungsgericht zu übergeben. Dort beschloss man, dass man doch den Katholikos im Verwaltungsgebiet Armawir richten müsse.

Für diese Arbeit wurde erneut Ruschanjan bestimmt, der einen ersten Verhandlungstag am 18. September leitete und die nächste Sitzung für den 30. Oktober anberaumte. Ihrerseits hatten die Anwälte der Geistlichen dem Gericht angetragen, die strafrechtliche Verfolgung in der Etappe der Voranhörungen einzustellen und den Fall ad acta zu legen. Als eine Alternative hat die Verteidigung vorgeschlagen, das Verfahren einzustellen oder bei Bestehen von Prozedur-Hindernissen eine Anfrage an das Verfassungsgericht zu richten.

Außerdem hat die Seite der Anklage einen Staatsanwalt verloren. Chatschatur Galstjan ist auf eigenen Wunsch zurückgetreten. Oppositionelle Medien meinten, dass er nicht an einer Verurteilung des Katholikos teilnehmen wollte. Die Vorgesetzten hätten ihn beinahe durch einen Betrug in den Prozess involviert, wobei sie versprochen hätten, dass der Fall schnell in die Brüche gehen werde, ohne bis zu einem Prozess zu gelangen. Zum neuen Ankläger wurde der Stellvertreter des Generalstaatsanwalts Armeniens, Aram Aramjan (der seit dem 3. Dezember 2024 in dieser Funktion tätig ist – Anmerkung der Redaktion).