Bis zum 1. Februar kommenden Jahres sollen alle funktionierenden Moschee Kirgisiens unter die Kontrolle der Geistlichen Verwaltung der Moslems gestellt werden. Gleichzeitig überprüft man im Land die Dokumente der Kultstätten: Wem gehört das Land? Ist das Gebäude legitim errichtet worden? Ist es in Dienst gestellt worden? Bischkek ist bestrebt, ein einheitliches System für die Verwaltung des moslemischen Lebens zu schaffen, in dem es weniger eigenständige Einflusszentren geben wird. Und die Verantwortung des Klerus gegenüber dem Muftiat soll zu einer spürbareren werden. Experten schließen nicht aus, dass die Prozedur der Neuausstellung von Dokumenten den Unmut von Gläubigen auslösen könne, doch gibt es bisher keine Grundlagen, um zu behaupten, dass die Überprüfungen zu Protesten führen werden.
Laut Angaben der Geistlichen Verwaltung der Moslems Kirgisiens gibt es in der Republik 4470 Moscheen. Viele von ihnen entstanden dank Spenden von Einwohnern und Mäzenen. Die Gemeinden hatten Gelder gesammelt, ein Grundstück gefunden, die Bauten errichtet, doch die Ausstellung der erforderlichen Dokumente mitunter vertagt.
Jetzt sind diese Unterlassungen zu beseitigen. Vorläufige Ergebnisse der Überprüfung werden bis zum Jahresende erwartet. Im Muftiat unterstreicht man, dass die Aufgabe darin bestehe, Ordnung mit den Dokumenten zu schaffen und nicht Moscheen zu schließen. Die Übergabe eines privaten Objekts sieht die Zustimmung des Besitzers und eine Einhaltung der juristischen Prozeduren vor.
Zur Grundlage wurde das Gesetz „Über die Glaubensfreiheit und religiösen Vereinigungen“, das am 21. Januar 2025 unterschrieben wurde und am 1. Februar in Kraft trat. Es sieht vor, dass sich die religiösen Objekte in der Bilanz eines zentralen Verwaltungsorgans ausgewiesen werden. Und für deren Neuregistrierung sind zwei Jahre eingeräumt worden. Für die Moslems tritt als solch ein Zentrum die Geistliche Verwaltung der Moslems Kirgisiens auf. Die Aufnahme in die Bilanz ist nicht automatisch einer Konfiszierung von Eigentum gleichzusetzen. Das Gesetz lässt eine Registrierung sowohl als Eigentum als auch als eine zeitweilige Nutzung des jeweiligen Gebäudes zu.
Allerdings kann die Neuregistrierung der Moscheen sich als eine sensiblere als eine gewöhnliche Überprüfung von Dokumenten erweisen. Für die Einwohner, die selbst Gelder für den Bau gesammelt hatten, ist die Frage wichtig, was für ein Einfluss der Gemeinde bleiben wird. Wer wird den Imam ernennen, über die Spenden verfügen und die Ausgaben übernehmen? Bisher gibt es keine Grundlagen, um von unweigerlichen Protesten zu sprechen. Vieles wird aber davon abhängen, ob es den Behörden und der Geistlichen Verwaltung der Moslems Kirgisiens gelingen wird, sich mit den Eigentümern und Gemeindemitgliedern zu einigen. Hilfe bei der Ausfertigung der Dokumente für das Land und die auf ihm stehenden Gebäude wird eher die Spannungen verringern, während Druck oder die Gefahr der Schließung einer Moschee den Wirtschaftsstreit in einen Konflikt um das Recht auf religiöses Leben verwandeln können.
Der Einfluss des Muftiats geht weit über die Grenzen von Eigentumsfragen hinaus. Es ernennt die Leiter religiöser Objekte und Bildungseinrichtungen, nimmt an der Abstimmung von Fragen der Errichtung von Moscheen und Medressen teil. Die neuen Regeln bringen das Gebäude, den Imam, die Ausbildung und das Gebet in einen Rahmen. Das Vorhandensein eines Wohltäters, der bereit ist, eine Moschee zu errichten, hebt schon nicht mehr die Frage auf, wer wird in ihr lehren und wer wird gegenüber wem haften und die Verantwortung tragen, heißt es im Gesetz.
Als Moslems betrachten sich rund 90 Prozent der Einwohner Kirgisiens. Solch eine Schätzung der Regierung wies der US-amerikanische Bericht über religiöse Freiheit für das Jahr 2023 aus. Jedoch verbirgt sich hinter der Gesamtzahl eine inhomogenes Milieu. Die Grundlage bildet der sunnitische Islam der hanafitischen Rechtsschule (die älteste und weltweit am weitesten verbreitete der vier sunnitischen Rechtsschulen – Anmerkung der Redaktion), die mit der Maturidi-Theologie (neben dem Ascharismus und dem Atharismus eine der drei großen theologischen Richtungen des sunnitischen Islam – Anmerkung der Redaktion) verbunden ist. Gerade diese Tradition schlagen der Staat und der offizielle Klerus als Grundpfeiler der religiösen Eintracht vor.
In den Jahren der Unabhängigkeit erfuhren in der Republik auch andere islamische Richtungen eine Verbreitung. Einen spürbaren Platz nimmt die missionarische Bewegung Tablighi Jammat ein (in Russland als extremistisch gelabelt und verboten, während in Deutschland der Verfassungsschutz sie unter eine Beobachtung gestellt hat). In Kirgisien ist sie nicht verboten worden. Es gibt Anhänger des Salafismus, der sufischen Traditionen und türkischer religiöser Bewegungen. Diese Bezeichnungen stehen für unterschiedliche Anschauungen und Formen des religiösen Lebens und nicht für ein einheitliches bzw. geschlossenes radikales Lager. Einige Gemeinschaften existieren ohne die Schaffung einer Organisation. Daher ist es schwierig, eine genaue Landkarte ihres Einflusses zu erstellen.
Der Theologe Kadyr Malikow beschrieb das Geschehen als eine „Jammatisierung“: Das moslemische Milieu wird in Gemeinschaften mit ihren Führungspersonen aufgesplittert. Nach seiner Einschätzung schaffe solch eine Aufsplitterung Risiken eines äußeren Einflusses. Doch die Konkurrenz der religiösen Gruppen müsse man von einer terroristischen Gefahr trennen. Ein konservativer Prediger, ein Teilnehmer einer verbotenen politischen Organisation und ein Mensch, der einen Überfall vorbereitet, seien verschiedene Fälle, die unterschiedliche Antworten verlangen würden, unterstrich Malikow.
Illegale Strukturen im Land bestehen laut vorliegenden Meldungen nach wie vor. Im Februar vergangenen Jahres hatte die Miliz die Festnahme vermutlicher Teilnehmer der Hizb ut-Tahrir (in Russland ist die Organisation als eine terroristische gelabelt und verboten worden) in Bischkek bekanntgegeben, die einer Verbreitung von Materialien und Anwerbung verdächtigt werden. Im März des laufenden Jahres informierte das Staatskomitee für nationale Sicherheit über die Festnahme des vermutlichen Anführers der Organisation im Verwaltungskreis Susak (im Verwaltungsgebiet Dschalal-Abad). Die Bewegung ist in Kirgisien verboten worden und tritt für ein Kalifat ein, obgleich sie öffentlich gewaltfreie Methoden propagiert.
Eine andere Gefahr stellt die Anwerbung für den „Islamischen Staat“ dar (der IS ist in der Russischen Föderation als eine terroristische Organisation anerkannt und verboten worden). Im September vergangenen Jahres gab das Staatskomitee für nationale Sicherheit die Festnahme eines kirgisischen Staatsbürgers bekannt, der laut einer Version dieser Behörde im Ausland angeworben worden war und für die Verübung eines Terroraktes heimgekehrt war. Im Oktober des vergangenen Jahres wurde über einen Mann informiert, der vermutlich über soziale Netzwerke für den IS gewonnen worden war. Solche Fälle erklären die Besorgnis der Offiziellen, selbst ungeachtet dessen, dass es verfrüht ist, von der Existenz eines massenhaften bewaffneten Untergrunds zu sprechen.
Daher wird die Kontrolle auch auf das Internet ausgeweitet. Die Blogger, die systematisch religiöse Predigten verbreiten, sind verpflichtet, eine Registrierung zu durchlaufen und einen entsprechenden Ausweis zu erhalten. Gefordert werden eine Fachausbildung und die Zustimmung des entsprechenden religiösen Zentrums. Wie dieser Tage der Sprecher der Nationalen Agentur für Religionsangelegenheiten Nurgazy Kyrgayzbajew präzisierte, würden vereinzelte Posts und Kommentare keine Registrierung erfordern. Es gehe um die Festlegung von Regeln für jene, die ständig in der Rolle eines religiösen Lehrers auftreten.
In dieser Politik ist Bischkek konsequent: Die Erweiterung der Vollmachten des Muftiats wird durch Anforderungen an die Prediger und eine Überprüfung der religiösen Objekte ergänzt. Bei der Erklärung der Annahme des Gesetzes hatte Präsident Sadyr Dschaparow vor einer Fortsetzung des Wirkens verbotener Strömungen gewarnt. Zur gleichen Zeit bezeichnete der Leiter der zuständigen Agentur Azamat Jusupow in einem Interview für einheimische Medien die religiöse Situation als eine stabile und betonte das Nichtbestehen von Konflikten zwischen den religiösen Gruppen. Die Behörden würden nach seinen Worten für eine Vorbeugung von Konflikten handeln.
Die Religionswissenschaftlerin Indira Aslanowa lenkte die Aufmerksamkeit darauf, dass die Betrachtung der nicht traditionellen Gemeinden vor allem als Bedrohungen für die Sicherheit den Raum für eine Vielfalt von Überzeugungen einenge. Der Staat sei daran interessiert, dass der Glaube die Gesellschaft vereint und nicht zu einem Anlass für eine Spaltung wird. Doch sei es unmöglich, dies allein mit einer Neuregistrierung zu erreichen. Neben einer Kontrolle würden ausgebildete Imame, ein Vertrauen der Gemeinden und eine klare Unterscheidung zwischen religiösen Meinungsverschiedenheiten und einem Aufruf zu Gewalt gebraucht werden, meint Aslanowa.