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Am 9. Dezember wird das Schicksal von „Memorial“ bestimmt


Das Moskauer Stadtgericht folgte dem Weg des Obersten Gerichts der Russischen Föderation und hat am 29. November ein weiteres Mal die Voranhörungen zur Klage der hauptstädtischen Staatsanwaltschaft zwecks Liquidierung des Menschenrechtszentrums „Memorial“ (das in Russland als eine NGO im Status eines „ausländischen Agenten“ eingestuft worden ist) vertagt. Die Fortsetzung der Anhörungen hinter verschlossenen Türen ist für den 16. Dezember anberaumt worden. Und am 14. Dezember soll die nächste Verhandlung des Obersten Gerichts zum Fall der Liquidierung der sogenannten Organisation „Internationales Memorial“ (die ebenfalls als „ausländischer Agent“ in Russland gelabelt wurde) stattfinden. Die Rechtsschützer versichern hochheilig, dass sie alle Beweise in den Händen hätten. Aber die Pause hinsichtlich der Entscheidungen wird in die Länge gezogen. Augenscheinlich liegt alles an dem für den 9. Dezember angesetzten Treffen von Wladimir Putin mit dem Präsidialrat für Menschenrechtsfragen.

Das Moskauer Stadtgericht hat erneut bestimmt alle Anträge der Verteidigung zurückgewiesen, lehnte es aber ab, die Untersuchungen fortzusetzen. Und da mit den Materialien des Falls gegen das Menschenrechtszentrums aus der Sicht der Staatsanwaltschaft vom Prinzip her alles klar sei, die Verstöße würden auf der Hand liegen, hätte man eine Entscheidung über den Termin für die Behandlung des Falls vom Wesen her erwarten können. Jedoch erfolgte wiederum eine Vertagung.

Mehr noch, die konkrete Behandlung der Verstöße gegen das Gesetz über NGOs im Status ausländischer Agenten – nunmehr bereits durch die Organisation „Internationales Memorial“ – ist bekanntlich auch vertagt worden. Das Oberste Gericht war der Meinung gewesen, dass es verfrüht gewesen wäre, am 25. November diese Struktur zu einer Liquidierung zu verurteilen, und vertagte die Verhandlung auf den 14. Dezember. Auch hinsichtlich dieses Falles würden, wie die Generalstaatsanwaltschaft versicherte, alle Beweise in den Materialien vorhanden sein. Zum Beispiel Screenshots aus sozialen Netzwerken, auf denen es keinen obligatorischen Hinweis auf den Status der NGO als ein ausländischer Agent gibt.

Die Situation um die mit „Memorial“ verbundenen Strukturen hat bereits einen brisanten Informationscharakter erlangt. Einerseits hat eine Internet-Petition zur Unterstützung der Menschenrechtler schon über 100.000 Unterschriften gesammelt. Andererseits verweisen die machttreuen Medien und die Staatspropaganda deutlich auf die angebliche antirussische Komponente des Wirkens aller „Memorial“-Strukturen. Es ist klar, dass die Stimmen aus dem Ausland zur Unterstützung letzterer nur solche Behauptungen bestätigen.

Wie jedoch scheint, haben für das russische Rechtsschutz- und Gerichtssystem weder die Empörung der eigenen Bürger und umso mehr die Anmerkungen seitens ausländischer Regierungen oder NGOs schon lange keine bestimmende Bedeutung. Der wesentliche Faktor ist lediglich eine politische Entscheidung von oben, deren Annahme die vorsichtige Justitia nicht vor dem 9. Dezember erwartet. Es sei daran erinnert, dass für diesen Tag eine Tagung des Präsidialrates für Menschenrechtsfragen unter Beteiligung Putins geplant ist. Es waren bereits Erklärungen zu vernehmen, dass man den Präsidenten unbedingt zum Prozess gegen „Memorial“ fragen werde. Sicher könnte man das Wesen seiner Antwort vorab prognostizieren: Es wird maximal Überlegungen im Stil von „einerseits, andererseits aber“ geben. Da es aber keine 100-prozentigen Garantien für solch einen Ausgangs des Dialogs von Putin mit den Menschenrechtlern gibt, haben die Gerichte auch entschieden, dass es besser sein werde abzuwarten.