In Zentralasien hat man eine große Anzahl von Häftlingen amnestiert. Der entsprechende Erlass des kasachischen Präsidenten über einer Begnadigung wurde der Annahme der neuen Verfassung gewidmet und tangierte mehr als 16.000 Menschen. In Usbekistan hat man zu Ehren des 35. Jahrestages der Unabhängigkeit 852 Menschen begnadigt. Und auf Grund genau solch eines Jubiläums amnestierte man in Turkmenistan 1054 Menschen.
In Kirgisien hat es zu Ehren des 35. Jahrestages der Unabhängigkeit keine Amnestie gegeben. Augenscheinlich hat man diese Entscheidung im Zusammenhang mit der innenpolitischen Lage getroffen (die letzte Amnestie erfolgte im vergangenen Jahr). Wahrscheinlich haben die Offiziellen dafür entschieden, dass die Verurteilten – der Ex-Chef des Staatskomitees für nationale Sicherheit Kamtschibek und sieben Politiker – keine gesellschaftliche Gefahr darstellen. Und die vier Jahre Freiheitsentzug ersetzt man ihnen durch eine Aufsicht im Rahmen einer Bewährungszeit.
Die umfangreichste Begnadigung dieses Jahres hat man in Tadschikistan vorgenommen, wo über 20.600 Menschen unter eine Amnestie gefallen sind. Wie in der Presse mitgeteilt wurde, hatte man anfangs geplant, 18.000 Verurteilte freizulassen und deren Haftzeiten zu verringern. Später aber hat man den entsprechenden Juni-Amnestie-Erlass auch für andere Inhaftierte angewandt. Dabei ist die Amnestie in der Republik zur umfangreichsten im Vergleich zu den vorangegangenen 17 geworden.
Es muss angemerkt werden, dass eine Amnestie in Zentralasien immer häufiger als ein Instrument zur Humanisierung angewandt wird. Insgesamt ist solch eine Praxis des Amnestierens als eine richtige anzusehen, doch die Herangehensweisen an den humanen Akt sind in allen Ländern unterschiedliche. Eine massenhafte Freilassung aus dem Strafvollzug, besonders in Ländern, in denen die Arbeitslosenrate eine hohe ist, ist mit Schwierigkeiten bei der Versorgung der ehemaligen Häftlinge mit einem Arbeitsplatz verbunden. Einen vorbestraften Menschen stellt man nicht überall ein, selbst bei all seinen Vorzügen. Der Staat ist natürlich bestrebt, Bedingungen für eine schnellst mögliche Adaptierung der einstigen Inhaftierten zu schaffen, doch die beschlossenen Maßnahmen bleiben nicht selten auf dem Papier. Und ein aus der Haft entlassener Mensch kann häufiger von konkreten Menschen und privaten Strukturen Hilfe erhalten, die an ihm interessiert sind.
Die einstigen Verurteilten in Zentralasien können vom Prinzip her einen Job außerhalb ihrer Länder und sogar in Ländern des sogenannten fernen Auslands (also außerhalb des Territoriums der einstigen UdSSR – Anmerkung der Redaktion), wo die Arbeit hoch bezahlt wird, finden. Gerade dieser Weg einer Adaptierung (sprich: Resozialisierung – Anmerkung der Redaktion), d. h. die Ausreise zwecks einer Tätigkeit als Gastarbeiter, bezeichnet man mitunter als ein Wegdrängen von Menschen, die in ihrem Land Rechtsverletzungen begangen hatten. Wie die letzten Monate zeigten, ist es jedoch um die Situation um das Ausreisen zwecks Geldverdienen, insgesamt nicht glänzend bestellt. So wird in der letzten Zeit eine massenhafte Rückführung von Arbeitsmigranten aus Russland, das eigentlich unter einem Arbeitskräftemangel leidet, in die Heimat fixiert. Zu den Ursachen gehören der Rückgang der Einkommen, der Verlust der Arbeit aufgrund der Zerstörung von Logistikzentren der Online-Händler, die Verschlechterung der Umtauschkurse, die Zunahme der Preise für alles und recht häufig auch die Verschlechterung der Einstellung gegenüber Migranten an deren zeitweiligen Wohn- und Aufenthaltsorten.
Ein Zusammenkommen dieser Ursachen bringt für Russland ein wenig akzeptables Ergebnis und verweist auf das Dominieren der Hauptursache – die Verschlechterung der generellen wirtschaftlichen Lage. Nicht zufällig hat das russische Innenministerium vor dem gesamten Hintergrund der Verschärfung der Migrationspolitik vorgeschlagen, den Ankömmlingen einige Lockerungen zu gewähren – einen Teil der ausländischen Arbeitskräfte (zum Beispiel aus Indien oder Afrika sowie Nordkorea – Anmerkung der Redaktion) von Prüfungen zu Kenntnissen der russischen Sprache, Geschichte und Gesetzgebung für ein Arbeiten in einer Reihe von Landesregionen, besonders in der Arktis bzw. im Hohen Norden, zu befreien.
Gegenwärtig nimmt Russland Arbeitsmigranten mit einer Vorbestrafung auf, jedoch haben sich die Regeln für deren Einreise und Einstellung spürbar verschärft. Arbeitsmigranten aus Zentralasien wurden in Russland bereits mit Einschränkungen hinsichtlich einer Arbeitstätigkeit in den Bereichen Sicherheit, Bildungswesen, Medizin und im Transportwesen konfrontiert. Und eine komplette Anzahl der Verbote kann lediglich ein Jurist, der sich konkret mit solchen Fragen befasst, nennen. Ein Arbeitsmigrant, der im Einreiseland keine qualifizierte Rechtshilfe erhalten hat, riskiert, in Russland eine Ablehnung hinsichtlich der Ausstellung einer ganzen Reihe von Dokumenten, unter anderem eines Patents, zu bekommen. Probleme und ernsthafte Hindernisse werden Ankömmlinge aus Zentralasien beim Erhalt vieler Dokumente – von Genehmigungen für einen zeitweiligen Aufenthalt, für Aufenthaltserlaubnisse und für den Erwerb der russischen Staatsbürgerschaft – erwarten. All dies bereitet den Weg zu einer widerrechtlichen Ausstellung von Dokumenten, zu Schmiergeldern von Arbeitsmigranten und zu einer Korruption (dies es nach wie vor auch in den Strukturen des russischen Innenministeriums gibt – Anmerkung der Redaktion). Jedoch hat der Staat augenscheinlich keine anderen zuverlässigen Methoden, um den „unnötigen“ Migranten einen Riegel vorzuschieben.
Noch einmal zu den in Zentralasien erfolgten Amnestien zurückkehrend, muss betont werden, dass es außer der möglichen Ausreise ehemaliger Strafgefangener für ein Geldverdienen im Ausland in den Ländern der Region noch eine reale Ursache gibt – die Überlastung des Systems des Strafvollzugs. Zum Beispiel sind allein in Tadschikistan in den Jahren der Unabhängigkeit praktisch keine Strafvollzugseinrichtungen gebaut bzw. die vorhandenen nicht erweitert worden. Nur langsam sind die Dienstbezüge des Personals angestiegen. In den Gefängnissen und Straflagern wurden nicht nur eine hohe Krankenrate und ein Mangel an Medikamenten festgestellt, sondern auch hohe Kosten für deren Unterhaltung.
Zweifellos schaffen Amnestien eine bestimmte Gefahr für eine Zunahme der Kriminalität und erneuter Straftaten durch die freigelassenen Menschen. Andererseits aber erlaubt die Annahme von Amnestiegesetzen in den Ländern der Region, die erhöhte Radikalisierung, den Konfliktcharakter und den Unmut der Bevölkerung zu verringern. Wie Analytiker hervorheben, erlaube die Amnestierung zehntausender Verurteilter, durch deren Verwandten und Bekannten die Anzahl der Menschen um das 5- bis 6fache zu erhöhen, die den Offiziellen dafür dankbar sind, dass sich die sozialen Spannungen in der Gesellschaft spürbar verringern. Klar ist gleichfalls, dass eine Amnestie wie auch die Rechtsprechung in Zentralasien durch legitime Machtorgane souveräner Länder erfolgen. Und man muss für sie nicht um eine Erlaubnis bitten. Wenn man jedoch das Positive und das Negative einer Amnestie abwägt, kann angenommen werden, dass eine Amnestie sowohl für die Menschen als auch für die Offiziellen an sich wichtig ist.
In der Presse hat man bereits die Aufmerksamkeit darauf gelenkt, dass die Begnadigung von Verurteilten im vergangenen Jahr – zum Beispiel des ehemaligen tadschikischen Außenministeriums, von Politikern und Journalisten – gleichfalls eine Erhöhung der Stabilität im Land gefördert habe. Einen wirtschaftlichen Nutzen bringt keine solche Begnadigung, doch eine als eine Ausnahme beschlossene politische Amnestie und Ausweisung von Verurteilten aus dem Land wird als eine Deeskalation des einstigen inneren Konflikts und Verstärkung des Images der Herrschenden gewertet. Dieser Schritt wird gleichfalls einen günstigeren Hintergrund für den erwarteten Macht-Transit schaffen, in dessen Rahmen der Emomali Rachmonow ablösende Nachfolger eine internationale Anerkennung braucht. Und dieser wird wohl bald erfolgen.