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Das Gesetz über ein „Verbot von Niqabs“ ist aufgrund der Abstimmungen steckengeblieben


Situation abwarte, um diese Frage aufzuwerfen. Solch eine Haltung löst aber Unverständnis aus. Wenn fürchtet man zu kränken? Wir haben unsere Gesetzesvorlage – buchstäblich Wort für Wort – aus dem entsprechenden Gesetz von Usbekistan übernommen. Solche Normen gelten auch in Kasachstan und Kirgisien. Im tadschikischen Gesetz sind die Worte „über das Verbot des Tragens nicht traditioneller Bekleidung“ geschrieben worden, sie sind aber vom Grundgedanken den Normen der Nachbarn ähnlich. Auf jeden Fall ist klar, dass bisher alle einer politischen Verantwortung ausweichen“, erklärte Matwejew.

Er teilte der „NG“ mit, dass es schon den Versuch gegeben hätte, diesen Entwurf durch die Arbeitsgruppe der stellvertretenden Staatsduma-Vorsitzenden Irina Jarowaja (von der Kremlpartei „Einiges Russland“) zu bringen, die die Fragen der Migrationspolitik koordiniert. „Aber Jarowaja ist ausgewichen, wobei sie erklärte, dass dies kein Thema der Migrationspolitik sei, sondern eine Frage der Sicherheit. Daher müsse entweder der Sicherheitsausschuss ihn (den Gesetzesentwurf – Anmerkung der Redaktion) einbringen oder sonst noch irgendwer, aber nicht die Arbeitsgruppe“, merkte Matwejew an. Nach seinen Worten könnten die Konsultation theoretisch auch bis zum Jahresende andauern. Folglich, wenn ihn keiner unterschreibt, so werden wir ihn dann zusammen mit Obuchow einbringen“.