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Dem Prozess gegen den Katholikos ist der Staatsanwalt davongelaufen


Der Staatsanwalt für das Strafverfahren gegen den Katholikos aller Armenier Garegin II. und sechs Erzbischöfe, Chatschatur Galstjan, hat einen Kündigungsantrag auf eigenen Wunsch geschrieben. Medien berichteten, dass er solch eine Entscheidung getroffen habe, weil er die strafrechtliche Verfolgung der Kirchenhierarchen für eine Schande halte. Allerdings behauptete man in der Staatsanwaltschaft, dass das eine mit dem anderen ganz und gar nicht zusammenhänge.

Nach Aussagen einer Quelle von news.tv5.am hätte die Leitung der Staatsanwaltschaft von Anfang an Galstjan gesagt, dass der Fall ein perspektivloser sei und im Stadium der Voruntersuchung eingestellt werde. Daher werde er nicht öffentlich mit einer Anklage gegen die Führung der Armenischen apostolischen Kirche auftreten müssen. Dabei hätten die Chefs des Staatsanwalts angeblich dem zugestimmt, dass die Untersuchungen an sich beschämend seien. Jedoch hatte man dennoch den Fall ans Gericht überwiesen und Galstjan vor die Tatsache gestellt – entweder eine Erklärung zu verfassen und zu gehen oder in den Gerichtssaal gehen und seine Arbeit tun, was zu einer Zerstörung des Rufs des Anklägers geführt hätte. Letztlich wählte er eine Kündigung, und den Fall übergab man dem stellvertretenden Generalstaatsanwalt Aram Aramjan.

In der Behörde bestätigte man die Kündigung von Galstjan, unterstrich aber, dass er auf eigenen Wunsch gegangen sei, der in keiner Weise mit dem Prozess gegen Garegin II. und dessen Umgebung in einem Zusammenhang gestanden hätte. Derweil ist der Gerichtsprozess nach wie vor nicht zur Behandlung des Falls vom Wesen her übergegangen, da seit dem Zeitpunkt des Beginns des Verfahrens im August schon drei Richter von ihm Abstand genommen hatten.

Der erste war der Richter des Verwaltungsgebietes Armawir Akob Manukjan. Er erklärte sich am 7. August für befangen, nachdem er betont hatte, dass seine frühere Tätigkeit als Anwalt seine Unbefangenheit in Zweifel ziehen könne. Zum nächsten Rückzieher wurde Sersh Ruschanjan, der sagte, dass sich ein Jerewaner Gericht mit dem Fall befassen müsse, da in der Anklageschrift nicht präzisiert werde, wo gerade angeblich die Rechtsverletzung begangen wurde, weshalb die Frage nach der territorialen gerichtlichen Zuständigkeit eine ungeklärte bleibe. In der Hauptstadt vertraute man den Fall dem Richter Waagn (Wagarsch) Melikjan an, der ihn an das Berufungsgericht übergab, wobei er zu bestimmen bat, wo in Armenien die Spitzenvertreter der Armenischen apostolischen Kirche zu richten seien.

Es sei daran erinnert, dass Garegin II. und sechs Mitglieder der Obersten geistlichen Rates der Kirche der vorsätzlichen Behinderung der Umsetzung einer legitimen Gerichtsentscheidung unter Ausnutzung ihrer Dienststellung bezichtigt werden. Zum Anlass für die Verfolgung wurde die Januar-Entscheidung der Hierarchen, Bischof Geworg Sarojan vom Amt des Oberhauptes der Diözese Masjatsotn zu entbinden. Sarojan hatte die Entlassung in einem Gericht angefochten, das anordnete, dass er im Amt für die Zeit der Behandlung der Klage bleibt, und der Kirche verboten, die Wahrnehmung seiner Pflichten oder die Wahrnehmung einer Kontrolle der Diözesen-Finanzen zu behindern. Ungeachtet dieser Entscheidung haben Garegin II. und der Oberste geistliche Rat später Sarojan den Rang aberkannt.

Die Staatsanwälte behaupten, dass diese Entscheidung mit dem Ziel getroffen worden sei, um vorsätzlich den Gerichtsbeschluss zu umgehen und gegen ihn zu verstoßen. Die Armenische apostolische Kirche weist diese Auffassung der Anklage zurück, wobei sie erklärt, dass die Ernennung und Absetzung von Bischöfen durch das kanonische Recht geregelt würden und nicht unter die Jurisdiktion staatlicher Gerichte fallen würden.

Derweil ruft Armeniens Premierminister Nikol Paschinjan das zweite Jahr öffentlich zum Rücktritt von Garegin II. auf, wobei er ihn der Korruption, des Ehebruchs bzw. des Verstoßes gegen das Zölibat, des Landesverrats und anderer Verbrechen gegen Gott und die Republik bezichtigt. Diese Forderung wurde unter anderem auch im Programm für die Entwicklung des Landes bis zum Jahr 2031 verankert. In der regierenden Partei „Zivilvertrag“ verknüpft man den Rücktritt von Garegin II. mit einer „Gewährleistung des Glücks der glaubenden Gemeinde“. Außerdem schlägt die regierende Partei vor, eine Satzung der Armenischen apostolischen Kirche anzunehmen, die den Arbeitsmechanismus der Organisation bestimmt, deren finanzielle Transparenz und ein „ordnungsgemäßes Verhalten des Klerus“ gewährleistet. Was Sarojan angeht, so war er zu einem der zehn höchsten Kirchenhierarchen geworden, die Paschinjan unterstützt haben.

Dem nach zu urteilen, wie sich der Gerichtsprozess entwickelt, kann es auch ganz und gar kein Urteil geben. Zumindest ist gegenwärtig offensichtlich, dass Paschinjan das Begonnene nur in dem Fall zu Ende bringen kann, wenn irgendwer aus der Partei „Zivilvertrag“ zum Richter wird, und zum Staatsanwalt der Innenminister oder der Generalstaatsanwalt. Die öffentlichen Stimmungen verweisen eindeutig darauf, dass die Armenische apostolische Kirche ungeachtet aller Skandale eines der am meisten geachteten Institute in Armenien bleibt. Jeder, der an einer Bestrafung des Katholikos teilnehmen wird, wird für immer seinen Namen in der Geschichte anschwärzen“, sagte der „NG“ der politische Analytiker Tigran Kotscharjan.

Außerdem, wenn die Herrschenden dennoch Garegin II. verurteilen können, werden sie nach Aussagen des Experten mit einer neuen Welle von Protesten konfrontiert werden. Dabei erinnerte er daran, dass die Vertreter der Rechtsschutz- und Sicherheitsorgane vor einem Jahr den Erzbischof und das Oberhaupt der Diözese Schirak Mikael Adschapachjan erst verhaften konnten, nachdem er sich ihnen selbst gestellt hatte. Und davor hatten sie zweimal erfolglos versucht, durch die Menge von Menschen in Etschmiadsin durchzubrechen.

P. S.

Bereits nach Redaktionsschluss für den vorliegenden Beitrag wurde bekannt, dass am Montag, dem 7. September das Berufungsgericht von Jerewan den Fall gegen den Katholikos an Sersh Ruschanjan zurückgegeben hat. Damit wird das Verfahren in Armawir abgewickelt werden, obgleich noch unklar ist, was für ein Datum der junge Richter für den Verhandlungsbeginn bestimmen wird (siehe auch https://ngdeutschland.de/in-armenien-hat-sich-doch-noch-ein-richter-fur-den-katholikos-gefunden/).