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Der Opposition wirft man eine Verbreitung der Seuche bei den Wahlen vor


Die KPRF und „Jabloko“ haben es abgelehnt, unter dem überparteilichen Abkommen über sichere Wahlen aus prinzipiellen Erwägungen zu unterschreiben. Aus diesem Grund haben sie auch nicht am Abkommen mit den öffentlichen Kammern über eine konsolidierte (Wahl-) Beobachtung teilgenommen. Beide Parteien begründeten ihre Position damit, dass „es nutzlos sei, sich mit Fälschern zu einigen»“ Und jetzt erwarten diese Vertreter der linken und der rechten Opposition offensichtlich Unannehmlichkeiten.

Die Partei „Jabloko“ begründete ihre Ablehnung, sich dem System der gesellschaftlichen Beobachtung anzuschließen, damit, dass die Regeln für die Wahlkampagne auch so durch die Gesetzgebung festgelegt seien.  Партия «Яблоко» обосновала свой отказ присоединяться к системе общественного наблюдения тем, что правила избирательной кампании и так установлены законодательством. Demnach müssten die Teilnehmer der Wahlen, die an einer Gewährleistung ihrer Transparenz interessiert seien, das Gesetz einhalten.

„Ein unnötiges Bürokratisieren und eine Überorganisiertheit des Prozesses der Vorbereitung von (Wahl-) Beobachtern wird sich auf schädlichste Art und Weise auf die Qualität eben dieser Vorbereitung auswirken“, teilte „Jabloko“-Chef Nikolaj Rybakow der Sekretär der Öffentlichen Kammer der Russischen Föderation Lidia Michejewa mit. Dabei rief er die Öffentliche Kammer auf, ihre enge Zusammenarbeit mit den staatlichen Behörden zu nutzen, um „einen Beitrag zur Vervollkommnung des Wahlprozesses zu leisten“ und zwar eine Reihe von Initiativen von „Jabloko“ zu unterstützen. Beispielsweise eine obligatorische Videoübertragung aus den Wahllokalen im Internet.

Zuvor hatte die Öffentliche Kammer den Entwurf eines gemeinsamen Abkommens verbreitet, das unter anderem „die Durchführung gegenseitiger Konsultationen“, „eine Organisierung gemeinsamer Diskussionen zu den Standards und Methodiken“ „einen Erfahrungsaustausch und die Organisierung gemeinsamer Schulungsveranstaltungen“ und die „Realisierung einer gemeinsamen Informationstätigkeit“ vorsieht. Unterzeichnet haben es elf Parteien. Unter den Verweigerern erwies sich außer „Jabloko“ und der KPRF auch „Gerechtes Russland – Für die Wahrheit“. In dieser Partei erklärte man, dass man mit einem Teil der verwaschenen Formulierungen nicht einverstanden sei, beispielsweise solch einer: „Die Seiten informieren rechtzeitig einander über Entscheidungen, die die Interessen der Seiten tangieren, enthalten sich aber auch der Handlungen, die einer der Seite Schaden zufügen können“.

Es sei daran erinnert, dass die Kremlpartei „Einiges Russland“ zuvor ein Abkommen „über sichere Wahlen initiiert hatte. Bei den vorangegangenen Wahlkampagnen hatte es üblicherweise Initiativen „über ehrliche Wahlen“ gegeben. In dem nunmehrigen Abkommen heißt es aber, dass „alle Massenveranstaltungen im Rahmen des Wahlkampfes bis auf ein Minimum reduziert werden sollen“ oder online erfolgen sollten.  „Gerechtes Russland – Für die Wahrheit“ hatte übrigens beschlossen zu unterschreiben. Dafür aber hatte es die LDPR abgelehnt, die dagegen das Papier über eine gemeinsame (Wahl-) Beobachtung billigte. Das heißt: Diese zwei Parlamentsparteien hielten es offensichtlich für notwendig, sich abzusichern, um keine Vorwürfe hinsichtlich einer Radikalisierung zu bekommen.

Kaum dass die KPRF und „Jabloko“ jegliche Unterschriften abgelehnt hatten, erklärte der stellvertretende Sekretär des Generalrates von „Einiges Russland“, Ex-Journalist Jewgenij Rewenko, dass die Handlungen der Kommunisten eine Missachtung der Wähler seien. Die KPRF denke angeblich nur, wie man punkten könne. Zu vernehmen war auch die Andeutung hinsichtlich einer möglichen Überführung der Kampagne der Linken „auf Distanz“: „Alle müssen sich dessen gewiss sein, dass ein Kommunist nicht ansteckend ist und keine Gefahr für die Wähler darstellt“. Wahrscheinlich kann die ablehnende Haltung der linken und rechten Opposition zu unangenehmen Folgen führen. Dies war früher der Fall gewesen, dass die Initiativen von „Einiges Russland“ über Abkommen unterschiedlicher Art eine formale Bedeutung hatten. Jetzt aber stellen sie Schlüsselparadigmen der Wahlen dar.

Das Mitglied des „Jabloko“-Büros Boris Wischnewskij erklärte dennoch der „NG“: „Wir unterschreiben keine Abkommen über ehrliche Wahlen mit Leuten, die sie fälschen. Eine Umbenennung ist nicht der beste Unsinn. Aber an ihre Ehrlichkeit glaubt schon einfach keiner mehr. Und das Wort „Sicherheit“ ist heutzutage modern“. Er unterstrich, dass in der Partei keine Zweifel dahingehend aufkommen würden, dass man „Jabloko“ Hindernisse schaffen werde. Sie sei aber nicht gewillt, das Abkommen zu unterschreiben.

Der Leiter des Analytischen Dienstes der KPRF Sergej Obuchow merkte an: „Wenn das Gesetz nicht eingehalten wird, sind Abkommen sinnlos. Dies ist eine PR-Aktion von „Einiges Russland“, die aber für die übrigen Parteien schädliche Konsequenzen hat. Die Vertreter von „Einiges Russland“ haben den Parteien vorgeschlagen, die Straßen zu verlassen und auf eine lebendige Kommunikation mit den Wähler zugunsten der Mediaressourcen und des Internets zu verzichten. Wir sehen aber, dass 80 Prozent der Sendezeit im Fernsehen und Hörfunk „Einiges Russland“ gegeben worden sind, der KPRF aber nur zwei Prozent. Verabschiedet wurden auch drakonische Gesetze über die Arbeit in den sozialen Netzwerken“.

Das heißt: Die Änderung der Bezeichnungen der Vorwahlabkommen ist für die Kremlpartei „Einiges Russland“ nicht nur ein Spielen mit der aktuellen Tagesordnung, sondern auch ein cleverer Schachzug. „Die Herrschenden haben eine dreitägige Abstimmung eingeführt, für die Wähler eine Videobeobachtung verboten und dampft auf jegliche Weise die Wahlbeteiligung ein. Dem Gerede von Transparenz und Ehrlichkeit der Wahlen glaubt schon keiner mehr. Ja, und da hat man das Aushängeschild ausgewechselt. Dies ist das Bestreben, nicht so sehr die Bürger abzusichern als vielmehr das fallende Rating von „Einiges Russland“ auf Kosten anderer Parteien unter den Bedingungen einer Mobilisierung der administrativen Ressourcen aufzubessern“. Der Kommunist vermutete, dass man seine Partei sowohl bei der Durchführung der Wahlkampagne als auch bei der Wahlbeobachtung behindern könne. Den Treffen der Kommunisten mit Wählern versuche man schon jetzt entgegenzuwirken. Jedoch würde auch eine Unterzeichnung der Dokumente der KPRF dennoch keine ungetrübte Wahlkampagne garantieren.

  1. S. der Redaktion „NG Deutschland“

Und in der Tat, die Unannehmlichkeiten ließen nicht lange auf sich warten. Am Samstag beschloss die Zentrale Wahlkommission Pawel Grudinin, der auf der föderalen KPRF-Kandidatenliste Platz 3 eingenommen hatte, nicht zu den Wahlen zuzulassen. Als Grund wurde sein angeblicher Besitz von Aktien im Ausland ausgewiesen, die ihm bereits bei den letzten Präsidentschaftswahlen Probleme beschert hatte. Freilich sind in diesem Jahr die Probleme des sogenannten russischen Erdbeer-Königs (der von ihm geleitete Landwirtschaftsbetrieb vor den Toren Moskaus ist größter Erdbeer-Erzeuger in Russland) auf etwas merkwürdige Weise aufgetreten. Seine Ex-Gattin Irina hatte bei der Zentralen Wahlkommission gegen die Kandidatur des 60jährigen Protest eingelegt. (Warum ausgerechnet sie nach 37 Jahren Ehe und der mehr als vor einem Jahr erfolgten Scheidung plötzlich auf der Bildfläche auftauchte, verdient eine gesonderte Untersuchung.) Und da sie selbst nicht alle Beweisdokumente vorlegen konnte, ist die Generalstaatsanwaltschaft innerhalb von zwei Tagen „helfend“ eingesprungen. Für die KPRF ist dies ein schwerer Schlag gegen ihr Image, da in den kremlnahen Medien dieser Fall voll ausgekostet wird.

Wenig Glück hat auch „Jabloko“ zu Beginn der Wahlkampagne. Eigentlich wollte die Partei mit ihrer Klage gegen die Zentrale Wahlkommission vor dem Obersten Gericht Punkte sammeln. Die obersten Richter des Landes entschieden jedoch am Freitag erwartungsgemäß anders. Die Entscheidung über eine begrenzte Zugänglichkeit der Videoübertragungen aus den Wahllokalen aus angeblichen Kostengründen (wie dies die Zentrale Wahlkommission in ihrem entsprechenden Beschluss begründete) ist nicht anfechtbar und somit rechtens.