nichts mehr zu hören. Allerdings liege alles, wie in dem gleichen Dossier des Außenministeriums der Russischen Föderation zu verstehen gegeben wird, an der ausbleibenden konstruktiven Herangehensweise der Europäer, beispielsweise aus dem Ministerkomitee des Europarates. Schließlich hatte man doch auf Initiative gerade dieses Komitees Russland bereits im Jahr 2022 einseitig aus etwa einem Dutzend Abkommen ausgeschlossen, die eine Teilnahme jeglicher beliebiger Länder vorsahen.
In dem Dokument des russischen Außenministeriums ist folgendes diesbezüglich gesagt worden: „Russland bleibt eines Seite von 42 Verträgen des Europarates, die für Nichtmitgliedsstaaten offen sind. Die antirussischen Radikalen haben jedoch eine Beschränkung dessen Vollmachten in einer Reihe von Führungs- und Monitoringsorganen der erwähnten Abkommen erreicht. Eine Resolution des Ministerkomitees des Europarates vom 23. März 2022 gewährte dafür die Möglichkeit. Am 30. Juni 2022 empfahl dieses Komitee den Organen dieser Verträge, die Modalitäten für eine Teilnahme Russlands an diesen zu prüfen. Dabei war vorgeschlagen worden, den Weg einer Einschränkung der Rechte unseres Landes zu gehen“. Wie in dem Dossier erklärt wird, „ist Russland bereit, die Teilnahme an den Konventionen fortzusetzen, aber auf einer gleichberechtigten Grundlage, ausgehend von den eigenen Interessen“. Zu jeglichen Versuchen, die Vollmachten in diesen Verträgen einzuschränken oder sie zum Schaden Russlands auszunutzen „wird aber eine entsprechende Antwort folgen – bis hin zu deren Aufkündigung“. Beispiele für bereits erfolgte Antworten solcher Art sind dort auch ausgewiesen worden. Folglich ist die Aufkündigung der Europäischen Konvention gegen Folterungen lediglich eine Fortführung der durchaus verständlichen Linie in der europäischen Richtung.
Dass die Offiziellen der Russischen Föderation dies für eine wichtige Angelegenheit halten, belegt die Tatsache, dass die Regierung ein Gutachten zur Präsidenten-Gesetzesvorlage über die Aufkündigung erstellte, was überhaupt nicht erforderlich gewesen ist. Die anstehende Entscheidung sieht keine finanziellen Aufwendungen vor, da die russischen Zahlungen an die europäischen Strukturen bereits eingestellt worden sind. Obgleich, wenn es kein solch Gutachten gegeben hätte, so hätte man nicht erfahren könne, dass „die Aufkündigung die Ebene der völkerrechtlichen Garantien auf dem Gebiet der Verhütung von Folterungen in der Russischen Föderation nicht herabsetzen wird“. Denn „die Beteiligung an einer Reihe von Schlüsselverträgen und Protokollen zu ihnen, die sowohl materielle und rechtliche Standards für einen Schutz vor Folterungen als auch Mechanismen für eine Kontrolle der Einhaltung dieser Standards vorsehen, wird gewahrt“.