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Der Staat braucht keine starke Position der Rechtsanwaltschaft


Russlands Juristen versuchen bereits nicht erst das erste Jahr, von den Offiziellen eine Verbesserung der Garantien für die Anwaltstätigkeit zu erreichen. Es ist aber alles vergeblich: Die Verletzungen ihrer Rechte werden nicht weniger. Dafür erfolgen immer neue Missbräuche seitens der Beamten. Nicht gelöst werden auch uralte Probleme – das Ignorieren von Ersuchen und die Verhinderung eines Zugangs zu Mandanten aufgrund erfundener Vorwände. Für die Offiziellen ist nach Aussagen von Experten eine wirklich unabhängige und wirksame Rechtsanwaltschaft einfach nicht von Vorteil, besonders im Rahmen politisierter Fälle. Daher ändern sich nicht die Gesetze, wie auch die Praxis der Rechtsanwendung.

Es muss dennoch betont werden, dass in der letzten Zeit selbst die Gerichte, die geneigt sind, die Position der Vertreter aus den Rechtsschutzorganen zu unterstützen, gezwungen sind, die Meinung der Verteidiger als berechtigte anzuerkennen.

Dieser Tage fällte das 8. Kassationsgericht eine Entscheidung zugunsten des Antrags eines Anwalts. Die Hauptverwaltung des Föderalen Dienstes für den Strafvollzug für die Verwaltungsregion Krasnojarsk wollte keine Angaben über alle Verlegungen seines Mandanten vorlegen. Die Beamten hatten darauf beharrt, dass für die Übergabe persönlicher Informationen über einen Einsitzenden an „dritte Personen“ dessen Zustimmung erforderlich sei. Die Berufungsinstanz erkannte diese Argumente als „unhaltbare“ an, wobei sie daran erinnerte, dass die Verteidiger ein Berufsgeheimnis binden würde, so dass die durch sie erhaltenen Angaben nicht den Zielen des Gesetzes „Über Personendaten“ widersprechen könnten.

Es gibt auch andere Beispiele. Das Stadtgericht von Petersburg annullierte die Strafe für einen Teilnehmer einer Protestdemonstration. Und alles, weil man nach der Festnahme den Anwalt nicht zu dem Aktivisten ungeachtet eines Berechtigungsscheins und eines Ausweises gelassen hatte. Der Jurist war einfach grob aus dem Polizeirevier herausgedrängt worden. Das Nichtzulassen zum Mandanten bezeichneten die Diener Justitias als eine wesentliche Verletzung des Ordnungsstrafrechts, und das ohne eine rechtliche Begleitung erhaltene Protokoll als einen unzureichenden Beweis.

„Zum großen Bedauern hat es in den letzten Jahren nicht eine einzige Änderung zur Besserung, die mit einer Einhaltung der Berufsrechte der Anwälte zusammenhängt, gegeben“, erklärte der „NG“ der geschäftsführende Partner der Anwaltsfirma „AVG Legal“ Alexej Gawrischjow. „Alljährlich nimmt die Zahl der Verstöße zu. Wie auch die Zahl der Fälle einer widerrechtlichen Anwendung einer physischen Einwirkung auf die Anwälte seitens der Rechtsschutzorgane“.

Nach Meinung Gawrischjows bestehe die Ursache darin, dass für unseren Staat eine starke Position des Instituts der Rechtsanwaltschaft nicht von Vorteil sei. „Im Zusammenhang damit hören die ständigen Verstöße nicht auf und bleiben in den meisten Fällen ungestrafte.“ Und die Unterstützung für die Anwälte seitens der Gerichte – die positiven Entscheidungen zu ihren Gunsten würden lediglich einen geringen Prozentsatz ausmachen, der aber leider keinen wesentlichen Einfluss auf die Gerichtspraxis habe.

„Es ist gut, dass die Gerichte auf solche Situationen reagieren sowie die Rechtmäßigkeit der Anwälte und die Unrechtmäßigkeit der Handlungen seitens der Mitarbeiter der Rechtsschutzorgane anerkennen“, unterstreicht Jewgenij Kortschago, Vizepräsident der Gilde der russischen Anwälte. Zur gleichen Zeit betont er aber, dass periodisch widerrechtliche und sogar nichtadäquate Forderungen verschiedener Art – unter anderem seitens Richter, wenn sie beispielsweise bitten das Anwaltsgeheimnis preiszugeben – in der Gerichtspraxis anzutreffen seien. Entscheidungen zugunsten von Anwälten seien weitaus seltener.

Der Leiter für Strafrechtspraxis der „BMS Law Firm“ Alexander Inojadow bestätigte, dass die Erscheinungen einer destruktiven Haltung gegenüber den Verteidigern nicht in einer der Strukturen der Rechtsschutzorgane ausgerottet seien. „Dies belegen auch die allgemein bekannten Fakten einer Verfolgung von Anwälten in Bezug auf einzelne spektakuläre Fälle und die Behinderung der Ausübung der Berufsrechte“, betonte der Experte gegenüber der „NG“. Nach seinen Worten bestehe ein nonverbales Verbot für das Stattgeben begründeter Klagen von Verteidigern. Systematisch würden Verstöße gegen die Fristen für die Behandlung von Klagen und Beschwerden hinsichtlich der in den Artikeln 124 und 125 der Strafprozessordnung der Russischen Föderation ausgewiesenen zugelassen.

Dmitrij Uwarow, Mitglied der Assoziation der Juristen Russlands, unterstrich in einem Gespräch mit der „NG“, dass oft „Mauern eines Mangels an Verständnis oder Unwillens, Offenkundiges zu sehen, sowohl seitens der Untersuchungsorgane als auch bereits im Verlauf von gerichtlichen Anhörungen eingerissen werden müssen“.

Dabei bleibe nach Aussagen von Experten die Selbstverwaltung eines der wichtigsten Prinzipien und eine Garantie für die Verteidigung der Berufsrechte der Anwälte. Überdies sei die Vereinigung aktiv mit der Ausarbeitung von Standards für die Vertreter dieses Berufsstandes, aber auch mit einer Säuberung ihrer Reihen von unlauteren Kollegen befasst. Man ruft die Juristen sowohl bei den Kontakten als auch in ihrem äußeren Aussehen zu Zurückhaltung auf.

So veröffentlichte jüngst das Medium „Advokatskaja uliza“ („Anwaltsstraße“) eine Untersuchung der Anwaltskammer der Verwaltungsregion Perm, die dem Verhalten von Anwälten im Internet gewidmet war. Eine Reihe von Juristen wurden hinsichtlich einer ganzen Liste von ethischen Verstößen ertappt. Sie bezeichneten sich als die besten und verglichen sich mit Kollegen. Und es ist klar, nicht zu Gunsten letzterer. Oder sie deuteten an, über ernsthafte Erfahrungen aus der Arbeit in den Strukturen der bewaffneten und Rechtsschutzorganen zu verfügen, wodurch sie den potenziellen Mandanten unbegründete Hoffnungen suggerierten.

Die Regionen haben gleichfalls begonnen, allmählich einen Dress-Code für Anwälte einzuführen. Man bittet sie, auf freizügige Kleidung, kurze Röcke, Ausschnitte und einen sportlichen Stil zu verzichten. Man solle nicht zerknautscht und schlampig aussehen und – das Wichtigste – nicht vergessen, ein Brustabzeichen zu tragen, dass über ihre Tätigkeitsart Zeugnis ablegt.

Parallel hat man in der Föderalen Anwaltskammer aufgerufen, die Kontrolle hinsichtlich einer „Kommerzialisierung“ der Anwaltsanträge zu verstärken. Viele Vertreter der Rechtsanwaltschaft unterstützen eine „sparteninterne Regulierung“, die nach ihren Aussagen das Ansehen des Berufs in den Augen der Gesellschaft erhöhe. „Es ist durchaus begründet, wenn generelle Prinzipien und Regeln für die gesamte russische Rechtsanwaltschaft ausgearbeitet werden. Die Fragen der Ausarbeitung von Regeln für einen Anwaltsdress-Code dürfen nicht mit der Einführung einer obligatorischen Form an Kleidung enden. Und die Regeln für das Verhalten im Internet werden sowohl die Selbstdisziplin als auch eine Anhebung des Status des Anwaltsberufs an sich fördern“, meint Dmitrij Uwarow.