Das jüngst vom Präsidenten unterzeichnete Gesetz „Über die Besonderheiten der rechtlichen Stellung der Bürger der Russischen Föderation, die die Staatsbürgerschaft der Ukraine besitzen“ wird bereits durch normative Dokumente zuständiger Institutionen untersetzt. Das Innenministerium hat den Entwurf eines Erlasses des Staatsoberhauptes über Überprüfungen ehemaliger Ukrainer in Bezug auf die Einhaltung der Pflichten durch sie, zu einem wahren Staatsbürger nur Russlands zu werden, vorbereitet. Wie sich aus dem Dokument ergeben hat, wird hinsichtlich der neuen Bürger Russlands eine aufmerksame Kontrolle zumindest für anstehende 25 Jahre organisiert. Und diese Menschen an sich werden zu Einwohner des Landes dritter Sorte, da sich ihr Status als ein schwächerer als gar der früheren Gastarbeiter erweist.
Das Gesetz „Über die Besonderheiten der rechtlichen Stellung der Bürger der Russischen Föderation, die die Staatsbürgerschaft der Ukraine besitzen“ löste sofort auch Fragen bezüglich des Mechanismus für eine außergerichtliche Entziehung der Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation aus. Es sei daran erinnert, dass solchen Menschen erlaubt wurde, kein offizielles Ausscheiden aus der bisherigen Staatsbürgerschaft zu erwirken, sondern als Bürger Russlands entsprechend einer Erklärung angesehen zu werden. Im Gegenzug sollten sie die Verpflichtung abgeben, dass sie nicht die Rechte eines ukrainischen Bürgers und ukrainische Dokumente nutzen werden und nicht beginnen werden, die Pflichten zu erfüllen, die durch diesen Staat auferlegt werden.
Den Strukturen des Innenministeriums und Inlandsgeheimdienstes FSB wurde die Vollmacht eingeräumt, eine besondere Kontrolle solcher Bürger Russlands vorzunehmen. Und im Falle eines Verstoßes gegen die Verpflichtung sie erneut zu Ukrainern zu erklären, wobei ihnen dementsprechend die russischen Pässe annulliert werden. Dem Entwurf des bereits erwähnten Präsidentenerlasses nach zu urteilen, der im Innenministerium vorbereitet wird, wird die Hauptlinie dieses Mechanismus beibehalten. Es sind aber interessante Details aufgetaucht.
Zum Beispiel kann eine polizeiliche Überprüfung des Verdachts auf eine Rückkehr einer Person zu den ukrainischen Anfängen auf der Grundlage von Informationen jedes beliebigen staatlichen Organs vorgenommen werden. Wobei für die Dokumentenbearbeitung recht kurze Zeiträume eingeräumt werden. Die eigentliche Überprüfung muss nach maximal drei Monaten abgeschlossen werden. Vorbereitet wurde gleichfalls ein Muster für ein entsprechendes Formular, zu dessen abschließender Schlussfolgerung die Entscheidung wird – die Aufnahme in die Staatsbürgerschaft der Russischen Föderation zu annullieren oder für die überprüfte Person beizubehalten. Die Archivmaterialien müssen dabei für jeden mindestens 25 Jahre aufbewahrt werden.
Bezeichnend ist, dass ein derartiger Mechanismus für die Aufhebung der Staatsbürgerschaft im Zusammenhang mit einer Bedrohung für die nationale Sicherheit auch in dem gegenwärtig in der Staatsduma diskutierten Präsidenten-Gesetzentwurf zu diesem Thema enthalten ist. Dort aber geht es – allem nach zu urteilen – um frühere Gastarbeiter. Jedoch werden auch sie nur zu Bürgern zweiter Sorte. Ja, und die einstigen Ukrainer – allem nach zu urteilen – bereits dritter.