Die georgische Opposition hat entschieden, dass Straßenproteste die einzige Methode seien, um das Verfassungsgericht zu veranlassen, die „Vereinigte Nationale Bewegung“ (VNB), die „Koalition für Veränderungen“, „Lelo — Starkes Georgien“, „Gacharia für Georgien“ und die „Föderalisten“ nicht zu verbieten. Ab Ende Oktober werden sie im Herzen von Tbilissi Massenkundgebungen unter der gemeinsamen Losung „Georgien ohne Ivanishvili“ veranstalten.
„Diese Aktion ist der Beginn einer neuen Welle und kein Beginn eines Protests. Sie heißt „Georgien ohne Ivanishvili“. Georgien verdient wirklich Besseres, und wir bewegen uns wirklich gen Europa. Doch uns wird nichts gelingen, solange Bidzina Ivanishvili (der Gründer von „Georgischer Traum“) in Georgien der Mann bleibt, der die Macht usurpiert hat“, erklärte einer der Führer der „Koalition für Veränderungen“ Nika Gvaramia.
Nach seinen Worten soll der Höhepunkt des Kampfes am 28. November erfolgen. An diesem Tag hatte im Jahr 2024 die Regierung von „Georgischer Traum“ beschlossen, die Verhandlungen über eine Euro-Integration zu stoppen. Freilich, bisher nehmen an den Protesten nur wenige Tausend Menschen teil.
„Die Proteste können an und für sich nichts beeinflussen, sie erinnern aber die Partrei „Georgischer Traum“ daran, dass ein Verbot der Organisationen nicht zu einem Verschwinden ihrer Gegner führen wird. Selbst wenn man sie bis zum 28. November verbietet, was durchaus möglich ist, werden ihre Mitglieder zu Dissidenten. Und die Proteste werden andere Bürger-Aktivisten organisieren. Freilich müssen sich die Oppositionellen doch noch irgendetwas außer Kritik an Ivanishvili ausdenken, denn die Georgier warten darauf, dass man ihnen eine Alternative zum derzeitigen Regime offeriert und keinen Grund, warum man es nicht lieben sollte… Natürlich kann man bei Bestehen des Wunsches über 30 Prozent der Bürger Georgiens verbieten, die sich auf die eine oder andere Weise mit den in Ungnade gefallenen Parteien verbunden haben, unter anderem indem sie für sie stimmten. Dies ist aber bereits eine andere Geschichte“, meint Nika Tschitadse, Professor an der Internationalen Schwarzmeer-Universität.
Derweil hat es das Verfassungsgericht abgelehnt, Bidzina Ivanishvili (den Gründer von „Georgischer Traum“), Premierminister Irakli Kobachidse, Tbilissis Bürgermeister Kacha Kaladse und andere Spitzenvertreter der regierenden Partei zu befragen. Das Gericht meint, dass es bei dem Prozess keine politischen Erklärungen geben dürfe. Unter anderem hat man den Oppositionellen verboten, darüber zu sprechen, dass der Gründer von „Georgischer Traum“ selbst ein Agent der EU gewesen sei, da er von 2010 bis 2011 einen französischen Pass besessen hatte.
Dabei erzählte der Vertreter von „Gacharia für Georgien“ Giga Parulava Journalisten, dass, sobald das Verfassungsgericht seine Partei für verfassungswidrig anerkenne, sie aufgelöst werde, und ihre Abgeordneten müssten die Mandate aufgeben. In diesem Fall bleiben im Parlament nur die Partei „Georgischer Traum“, die seit 2012 die Regierung kontrolliert, und ihr Partner, die Partei Kraft des Volkes“, deren Vertreter Michail Kavelashvili im Jahr 2024 zum Präsident geworden war.
Bekanntlich beruht die Klage von „Georgischer Traum“ auf zwei Schlüsselthesen. Erstens trage die VNB die Schuld am Beginn des Krieges von 2008 und habe die territoriale Integrität des Landes und die georgischen nationalen Interessen in Gefahr gebracht, indem sie den Wunsch gehabt hätte, sich gegenüber dem Westen beliebt zu machen. Wobei man dies nicht nur der Partei von Michail Saakashvili ankreidet, sondern auch der „Koalition für Veränderungen“ und den „Föderalisten“, die sich von ihr vor einigen Jahren abgespaltet haben. „Gacharia für Georgien“ und „Lelo“ sind in keiner Weise mit Saakashvili verbunden und können nicht an jenem Krieg beteiligt gewesen sein. Daher hat man für sie einen anderen Grund vorbereitet: Im Jahr 2024 hatten alle angeklagten politischen Strukturen mit Ausnahme der „Föderalisten“, die später entstanden waren, ein Abkommen über einen gemeinsamen Kampf gegen die Partei „Georgischer Traum“ unterzeichnet. Die regierende Partei bewertet dies als eine gemeinsame Vorbereitung auf einen Staatsstreich.
Bemerkenswert ist, dass die „Georgische Charta“ die damalige Präsidentin Salome Zurabishvili vorbereitet hatte, der man bisher nichts anlastet. Insgesamt hatten das Dokument mindestens 17 Organisationen unterschrieben. Zurabishvili hatte gehofft, mit dessen Hilfe überhaupt die ganze Opposition im Vorfeld der Parlamentswahlen zu vereinigen und somit deren Führung zu übernehmen.
„Tatsächlich haben wir es mit einer Kollektiven nationalen Bewegung zu tun, sei es nun eine „verwandte“ oder „Eltern-“ Partei, die sich seit dem Jahr 2003 an der Macht befindet. Wenn man den Inhalt selbst der Deklarationen analysiert, die gemeinsam von den Parteien der Kollektiven nationalen Bewegung unterzeichnet worden waren, so ist dies natürlich auch eine sehr klare und eindeutige Bestätigung dessen, dass sie im Vorhinein die Bereitschaft zu einer Zusammenarbeit selbst im Bestand der Regierung und zu einer gemeinsamen Arbeit zwecks Formierung einer Regierung im Vorfeld der Parlamentswahlen von 2024 signalisiert hatten. Ich wiederhole mich noch einmal: In einer parlamentarischen Republik ist es sehr schwer, eine deutlichere Ausdrucksform dafür zu finden, dass konkrete politische Parteien ein und dieselben Ziele und vom Wesen her ein und dieselbe Ideologie vertreten“, sagte das Mitglied von „Georgischer Traum“ Tornike Tscheishvili.
Die Vertreter der Opposition betonen jedoch, dass für ein Verbot der Parteien das Team von Ivanishvili nicht deren gemeinsame Zusammenarbeit beweisen müsse, sondern die böse Absicht, von der im Artikel 23 der Verfassung die Rede ist.
„Wenn es kein Ziel des Sturzes und einer gewaltsamen Veränderung der Verfassungsordnung, kein Antasten der Unabhängigkeit des Landes und keine Verletzung der territorialen Integrität gibt, kann man keinen verbieten“, ist sich Ex-Staatsanwältin und Richterin Maja Mtsariashvili sicher.