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Die Gründerin der regierenden Partei hat es abgelehnt, die Opposition zu verbieten


Der Generalsekretär der Partei „Starkes Georgien – Lelo“, Irakli Kupradze, hat erklärt, dass das Verfassungsgericht den Fall über ein Verbot der Oppositionsparteien vom 21. bis einschließlich 23. Oktober behandeln werde. Dabei hat eine der Richterinnen und Richter, die Gründerin von „Georgischer Traum“, Manana Kobachidse, das Verfassungsgericht verlassen. Ungeachtet ihrer Abneigung gegenüber der Opposition habe sie es abgelehnt, an deren Vernichtung teilzunehmen, meinen die Gegner der Regierung.

Es sei daran erinnert, dass auf Initiative der regierenden Partei „Georgischer Traum“ die Parteien „Lelo“, die „Vereinte Nationale Bewegung“, die „Koalition für Veränderungen“, die „Föderalisten“ und „Gacharia für Georgien“ als verfassungsfeindlich anerkannt werden können. Die Herrschenden hoffen, dass sie so ihre Gegner, die sie als ausländische Agenten ansehen, daran hindern werden, am politischen Leben des Landes inklusive an den Wahlen teilzunehmen.

Zum Verfassungsgericht gehören die Richter Revaz Nadaraiia, Eva Goziridze, Georgi Tevdorashvili, Goga Kikilashvili, Sergo Metopishvili, Georgi Modebadze und Vasil Roinishvili. Dabei hat vor der Behandlung des skandalösen Falles Manana Kobachidse das Gericht verlassen. Anfangs hatte sie darum gebeten, sie nicht zu der Behandlung hinzuziehen. Doch haben dies ihr die Kollegen verwehrt. Daher hat sie beschlossen zu kündigen.

Georgiens Ex-Präsidentin Salome Zurabishvili erklärte, dass dieser Fall zu einem weiteren Beweis für die tiefe Krise in der herrschenden Elite geworden sei. Dabei betonte sie, dass Kobachidse in ihrem Amt hätte bleiben können, um eine Position zum Ausdruck zu bringen, die sich von jener unterscheidet, die die Marionetten des Gründers von „Georgischer Traum“, Bidzina Ivanishvili, vertreten werden.

Die Gründerin des „Hauses der Rechtsprechung“, Eka Baselia, bezeichnete das Handeln der Ex-Richterin des Verfassungsgerichts als einen kleinen Lichtstrahl, der sich in eine Höhle den Weg gebahnt hätte. Nach ihren Worten sei Kobachidse schon seit langem über das Geschehen im Land unzufrieden gewesen. Und nur jetzt hätte sie in sich Kräfte gefunden, nicht an der Vernichtung der Opposition teilzunehmen.

Bemerkenswert ist, dass Manana Kobachidse eine der Führungskräfte und Gründer*innen von „Georgischer Traum“ ist. Sie leitete unter anderem die Partei im Jahr 2011, als Michail Saakashvili Ivanishvili die georgische Staatsbürgerschaft aberkannt hatte. Kobachidse hat gleichfalls nie ihre kritische Haltung zur „Vereinten Nationalen Bewegung“ verhehlt.

Derweil hat die Venedig-Kommission (ein im Mai 1990 gegründetes unabhängiges Beratungsgremium des Europarates für Verfassungsrecht – Anmerkung der Redaktion) ein Gutachten zu dem Paket von Gesetzen veröffentlicht, die mit der Bekämpfung ausländischer Agenten in Georgien zusammenhängen. Die Analyse wurde auf Bitten der Vorsitzenden des Monitoring-Ausschusses der PACE (der Parlamentarischen Vollversammlung des Europarates) Elvira Kovács vorgenommen. Gemäß dem Bericht würden die in den letzten zwei Jahren verabschiedeten Gesetze das Prinzip der Hoheit des Rechts untergraben, den öffentlichen Raum und die demokratischen Freiheiten vernichten.

„Die Gesetzesänderungen vom 4. März 2026 erweitern wesentlich das restriktive Rechtssystem zur Regulierung der Zivilgesellschaft, der politischen Teilnahme und der ausländischen Finanzierung in Georgien. Anstelle einer Beseitigung der Befürchtungen, die in den früheren Gutachten bekundet worden waren, verstärken sie noch mehr die Kontrolle seitens der Regierung, erweitern den Bereich der Einschränkungen und verstärken die Gesetzesbasis durch die Gewährung umfangreicher Vollmachten zur Aufsicht und für die Verhängung strafrechtlicher Sanktionen“, heißt es in dem Dokument.

Die Venedig-Kommission ist der Auffassung, dass die Einschränkungen in der gegenwärtigen Form, die für natürliche Personen verhängt werden, ernste Besorgnis aus der Sicht der internationalen Standards auf dem Gebiet der Menschenrechte auslösen. Die Kommission empfiehlt den Offiziellen eindringlich, die Anwendung strafrechtlicher Sanktionen aufgrund eines Verstoßes gegen Prozeduren und Pflichten, die durch das Gesetz „Über Zuschüsse“ vorgesehen sind, aber auch aufgrund von Handlungen im Zusammenhang mit „politischen Fragen, die mit Georgien zu tun haben“, mit der Tätigkeit ausländischer Rechtspersonen oder Verträgen, die als auf ein Umgehen des Regimes der Regulierung von Zuschüssen ausgerichtete qualifiziert werden, zu revidieren.

„Wenn aber die Offiziellen dennoch entscheiden, die Herangehensweise zu bewahren, die eine Anwendung strafrechtlicher Sanktionen vorsieht, so ist zumindest zu gewährleisten, dass sich die strafrechtliche Haftung auf die Fälle beschränkt, in denen sie strikt notwendig und angemessen ist“, meinen die Experten.

Zur gleichen Zeit betonen sie, dass in den georgischen Gesetzen extrem vage Formulierungen verwendet werden würden, was deren Anwendung zu einer nicht voraussagbaren machen würde. Als Beispiele führten die Kommissionsmitglieder an: „eine Tätigkeit, die mit politischen Fragen verbunden ist“, „eine Person, die ein erklärte parteipolitisches Ziel hat“, „Schaffung einer Wahrnehmung von Illegitimität“ u. ä. Im Endergebnis entschied die Venedig-Kommission, dass die von der Partei „Georgischer Traum“ verabschiedeten Normen in keiner Weise etwas mit einem Schutz der Souveränität Georgiens zu tun hätten, dafür die Formierung einer Opposition behindern würden.

„Die Venedig-Kommission zieht völlig unbegründete fehlerhafte Schlussfolgerungen, wobei sie sich nicht auf irgendwelche reale Tatsachen stützt und damit noch einmal ihr ungesundes Interesse an der georgischen Gesetzgebung demonstriert“, kommentierte der Abgeordnete von „Georgischer Traum“ David Matikashvili den Bericht.

Die Chefin der EU-Diplomatie Kaja Kallas erklärte, dass die gegenwärtige Politik der Europäischen Union in Bezug auf Georgien nicht die nötigen Ergebnisse bringe. Nach ihren Worten werde die Organisation im kommenden Januar ihre Vorgehensweise überprüfen. Zur gleichen Zeit hält aber Kallas weiterhin die Partei „Georgischer Traum“ für das Haupthindernis für die Georgier auf dem Weg zu einem Beitritt zur Europäischen Union.