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Die „Jabloko“-Partei hat ihr Verzeichnis der repressiven Gesetze Russlands aktualisiert


„Jabloko“ hat ein drittes Mal ihr „Register der repressiven Gesetze“, in dem bereits 62 normative Rechtsakte aufgeführt werden, aktualisiert. Unter den Neuheiten ist das „Gesetz über die Diskreditierung der Streitkräfte der Russischen Föderation“. Die Oppositionellen stützen sich auf Gutachten internationaler Menschenrechtsinstanzen und analoger russischer Strukturen. Die Aktivität der letzteren nimmt objektiv ab, genauso wie auch die Zahl der für die Russische Föderation aktuellen Menschenrechtsverträge. Der Präsident hat beispielsweise in die Staatsduma einen Gesetzentwurf über ein Aussteigen aus allen Abkommen mit dem Europarat eingebracht.

Die Partei präsentierte bereits die dritte Version ihrer Black List, des „Registers der repressiven Gesetze Russlands“, das seit 2019 geführt wird. Die „Jabloko“-Vertreter unterstreichen, dass die Kriterien für die Aufnahme eines Gesetzes oder eines Erlasses in das Verzeichnis keine einschätzenden politischen Urteile seien, sondern die Meinung internationaler oder russischer Menschenrechtsstrukturen.

Die Punkte des Registers werden beispielsweise durch Erläuterungen der Verwaltung des UN-Hochkommissars für Menschenrechte oder des UN-Komitees für Menschenrechtsfragen, des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte oder der Venedig-Kommission, aber auch des Bevollmächtigten für Menschenrechtsfragen in der Russischen Föderation oder das Rates für Menschenrechtsfragen beim Präsidenten der Russischen Föderation begleitet.

In der aktualisierten Fassung gibt es jetzt 62 normative Rechtsakte, das heißt: Es sind vier weitere dazugekommen. Unter den Ergänzungen sind im März vergangenen Jahres verabschiedete Gesetze, die im Oktober das UNO-Komitee für Menschenrechte als „unbegründet die Meinungsfreiheit einschränkende“ in solch einem Dokument wie „Abschließende Anmerkungen zum achten regelmäßigen Report über die Russische Föderation“ bezeichnete. Unter den Neuzugängen ist natürlich auch das „Gesetz über die Diskreditierung der Streitkräfte der Russischen Föderation“. Auf der Grundlage der gleichen Experten aus der UNO ist auch das im Sommer verabschiedete Gesetz, das das Strafgesetzbuch der Russischen Föderation mit dem Paragrafen 275.1 „Zusammenarbeit auf vertraulicher Grundlage mit ausländischen Staaten, einer internationalen oder ausländischen Organisation“ ergänzt, ins Register aufgenommen. Die implementierten Formulierungen sind nach Auffassung des UNO-Komitees für Menschenrechtsfragen ungerechtfertigt weite und vage.

Das Mitglied des föderalen politischen Komitees von „Jabloko“, Alexander Gnesdilow, unterstrich, dass sich die Situation mit den Rechten und Freiheiten in Russland weiterhin rasant verschlechtere. Dies werde auch in den Bewertungen internationaler Organisationen festgehalten. „Früher hatte eben dieses UNO-Komitee für Menschenrechte bei der Erwähnung konkreter Gesetze der Russischen Föderation üblicherweise einfach Besorgnis im Zusammenhang mit der Rechtsanwendung bekundet. Im Bericht des vergangenen Jahres haben es aber die UN-Experten beinahe erstmals für notwendig erachtet, direkt darauf hinzuweisen, dass man eine ganze Reihe von Gesetzen einfach komplett aufheben müsse. Das heißt: Dies ist schon keine Frage bezüglich einer willkürlichen Auslegung von Gesetzen durch die Machtorgane, sondern eine Frage der Gesetze an sich, die nach Einschätzung des UNO-Komitees von Anfang an einen grundlegend widerrechtlichen Charakter besitzen“, betont man in der „Jabloko“-Partei.

Gnesdilow hob dabei hervor, dass in den letzten Monaten durch das Parlament noch eine ganze Reihe gesetzgeberischer Akte verabschiedet wurde, die große Chancen hat, in der Zukunft bereits die vierte Fassung des „Jabloko“-Verzeichnisses zu ergänzen. Insgesamt aber besteht die Liste der „repressiven Gesetze“ aus jenen Rechtsakten, die schon lange durch die Opposition und Menschenrechtler kritisiert wurden. Dies sind beispielsweise die Gesetze „Über die Staatsanwaltschaft“, „Über Meetings“, „Über die Extremismus-Bekämpfung“, „Über das Staatsgeheimnis“, „Über die Terrorismus-Bekämpfung“ usw. Unter den Neuzugängen kann man das Gesetz „Über die öffentliche Staatsmacht“ und zahlreiche Gesetzesänderungen, die den Kampf gegen die sogenannten ausländischen Agenten regeln, ausmachen. Derweil hat Präsident Wladimir Putin in der Staatsduma den Vorschlag eingebracht, Abkommen Russlands mit dem Europarat aufzuheben, darunter die grundlegende Europäische Konvention über den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Vorgeschlagen wird, mit einem Schlage die Gültigkeit von 21 Abkommen aufzuheben, was aus rechtlicher Sicht zweifelhaft aussieht, da sie alle einzeln ratifiziert worden waren. Aber allem nach zu urteilen, soll dies wie eine politische Demonstration eines kompletten Brechens Russlands mit den westlichen Werten aussehen. Es sei daran erinnert, dass sich Mitte März vergangenen Jahres Russland entweder selbst aus dem Europarat ausgeschlossen hatte oder durch ihn als eine Bestrafung für die militärische Sonderoperation in der Ukraine aus seinen Reihen ausgeschlossen wurde. Somit haben alle Verträge und zahlreichen Protokolle zu ihnen auch so die Gültigkeit verloren. Direkt im März, wie die Offiziellen der Russischen Föderation behaupteten, oder im September, wie man sie aus Europa korrigierte. Folglich besteht die Frage lediglich darin, warum sich der Kreml nicht sofort zu einer Annullierung entschlossen hatte, sagen wir einmal vor einem halben Jahr, und sie in die ferne Zukunft vertagte oder überhaupt auf später verlegte. Offensichtlich ist jetzt für die demonstrative Geste eine gewisse politische Notwendigkeit entstanden.

Das Mitglied des politischen Komitees von „Jabloko“, Emilia Slabunowa, erläuterte der „NG“, womit dies zusammenhängen könne: „Dies ist eine erneute Demonstration der Stärke gegenüber der westlichen Welt. Tatsächlich aber ist dies ein Abgehen von den gesamteuropäischen Rechtsprozessen, d. h. ein Verlassen der zivilisierten internationalen Staatengemeinschaft. Dies ist gleichfalls eine Erscheinung von Nationalstolz: Man hat uns nicht ausgeschlossen. Wir sind selbst gegangen! Russland unterstreicht ein weiteres Mal, dass es einen besonderen Weg hat, den wir alle beschreiten und wobei wir auf keinen Rücksicht nehmen. Hier ist gleichfalls das Ziel einer Verstärkung und des Schürens der Rhetorik von der „belagerten Festung“ auszumachen. Die beste Verteidigung ist ein Angriff. Entsprechend solch einem Prinzip wird in der letzten Zeit auch die Politik gestaltet. Nach Meinung der „Jabloko“-Vertreterin ziele die Demonstration sowohl auf ein äußeres als auch auf das inländische Publikum ab. Wobei in erster Linie gerade auf die Bürger der Russischen Föderation, da die Offiziellen nichts daran gehindert hätte, im Rahmen des Rechtsfeldes der internationalen Organisation zu bleiben, aber dieses nach wie vor nicht zu respektieren. Slabunowa ist jedoch der Auffassung, dass die Herrschenden unter den Bedingungen der militärischen Sonderoperation die Unterstützung jener Bürger bräuchten, die sehen wollen, dass es in der nächsten Zeit keine Erwärmung der Beziehungen mit dem Westen geben wird.