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Die Opposition setzt auf eine gewaltsame Ablösung Lukaschenkos


Analytiker des Projekts „Weißrussischer Tracker der Veränderungen“ haben eine neue Studie vorgelegt. Die im Verlauf der Sommermonate durchgeführten Befragungen zeigen eine drastische Zunahme der Anzahl der Anhänger für einen gewaltsamen Sturz von Alexander Lukaschenko. Parallel führte das Untersuchungskomitee von Weißrussland ein Briefing durch, bei dem Vertreter der Institution über eine Aktivierung ihrer Arbeit berichtetet. Und es seien Menschenrechtler und bekannte Politiker auf die Liste von Extremisten gesetzt worden.

Die Soziologen des Projekts „Weißrussischer Tracker der Veränderungen“ haben einen neuen Bericht vorgestellt. Aus dem folgt, dass die Gegner Lukaschenkos immer radikaler werden.

Einer der Teilnehmer des Projekts, der unabhängige Soziologe Filipp Bikanow betonte auf dem Internet-Portal „Malanka.Media“, dass sich in der letzten Zeit „ein vollkommener Paradigma-Wechsel unter den Regime-Gegner vollzogen hat“. Nach seinen Aussagen hätten sich im Jahr 2020 75 Prozent der Befragten für friedliche Aktionen ausgesprochen. Für eine gewaltsame Variante seien damals nur 4,5 Prozent aufgetreten. Den Teilnehmern der Studie hatte man zwei Fragen gestellt: Würden sie gewaltsame Methoden für eine Absetzung von Lukaschenko unterstützen? Und würde auch irgendwer von ihren Nächsten solche Methoden unterstützen? Auf die erste Frage antworteten 88 Prozent der Befragten positiv, womit sie in die Kategorie der „vehementen Gegner der Herrschenden“ gerieten. Auf die zweite – 75 Prozent. Unter jenen, die „geneigt sind, den Herrschenden nicht zu vertrauen“ beantworteten 37 Prozent die erste Frage positiv. Die zweite – 47 Prozent. Das Erstaunlichste ist, dass sich für gewaltsame Methoden auch sechs Prozent der „vehementen Anhänger“ von Lukaschenko ausgesprochen hatten. Und 17 Prozent von ihnen bestätigten die potenzielle Unterstützung solch einer Entwicklung der Ereignisse durch die Nächsten. Die Soziologen haben bisher keine Erklärung für diese Zahlen gefunden.

Parallel erfolgte ein Briefing des Untersuchungskomitees der Republik Belarus. Der Chef der Hauptuntersuchungsverwaltung des Amtes, Jewgenij Archirejew, teilte mit: „In die Strafprozessordnung ist durch ein Gesetz vom 20. Juli dieses Jahres das Institut „Sonderbehandlung“ eingeführt worden, das die Möglichkeit einer Überweisung an ein Gericht und die Behandlung von Strafsachen hinsichtlich der Personen vorsieht, die sich außerhalb der Republik Belarus befinden und sich einem Erscheinen in der entsprechenden strafrechtlichen Verfolgungsbehörde entziehen sowie Straftaten gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit, gegen den Staat, aber auch andere Verbrechen, die Bedrohungen für die nationale Sicherheit der Republik Belarus schaffen, begangen haben“.

Archirejew gab auch hinsichtlich der Autoren der Telegram-Kanäle „Schwarzbuch von Belarus“, „Bestrafer von Belarus“ und „Alle Verstöße“ ab: „Sie sind an der Publizierung persönlichen Daten von Amtspersonen auf ihnen und dem Schüren sozialer Zwietracht beteiligt gewesen. Die Handlungen der Angeklagten werden gemäß Teil 3 des Artikels 2031 (widerrechtliche Handlungen in Bezug auf Informationen über das Privatleben und Personendaten) und Teil 3 des Artikels 130 (Schüren sozialer Feindschaft oder Zwietracht) des Strafgesetzbuches qualifiziert. Deren Sanktionen sehen eine Bestrafung in Form von Freiheitsentzug von bis zu fünf bzw. zwölf Jahren vor“.

Vorbereitet wurden Materialien für den Beginn einer Sonderbehandlung“ in Bezug auf Führungskräfte und Teilnehmer der „Weißrussischen Stiftung für sportliche Solidarität“, denen angelastet wird, dass sie sich an ausländische Staaten und internationale Organisationen mit den Appellen gewandt hätten, die Abhaltung einer Reihe von Sportveranstaltungen in Weißrussland zu boykottieren und Sportler des Landes nicht zu Wettkämpfen zuzulassen.