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Die Partei Paschinjans hat man bis zum Verfassungsgericht gebracht


Armeniens Verfassungsgericht hat den Antrag von sieben politischen Organisationen zur Behandlung angenommen, die den Versuch unternehmen, die Ergebnisse der am 7. Juni erfolgten Parlamentswahlen anzufechten. Unter ihnen sind „Starkes Armenien“ von Samwel Karapetjan, „Armenien“ von Robert Kotscharjan und „Blühendes Armenien“ von Gagik Zarukjan. Der Prozess beginnt am 26. Juni. Dabei werden an der Verhandlung die zwei Richter des Verfassungsgerichts Artak Seinaljan und Vladimir Wardanjan nicht teilnehmen. Die Kollegen haben sie für voreingenommene angesehen. Einer von ihnen war früher Mitglied der regierenden Partei „Zivilvertrag“ und der andere in der ihr loyal eingestellten Partei „Republik“.

Es sei daran erinnert, dass entsprechend den Ergebnissen der Parlamentswahlen die Sperrklausel nur drei Organisationen überwunden hatten — „Zivilvertrag“ (64 Mandate), „Starkes Armenien“ (29) und „Armenien“ (12). „Blühendes Armenien“ fehlten ganze ein paar Dutzend Wählerstimmen. Wenn diese Partei ins Parlament gelangt wäre, hätte die Partei von Premierminister Nikol Paschinjan nach ihrem Ermessen beispielsweise nicht den Chef der Zentralbank und Mitglieder des Verfassungsgericht ernennen können.

Im Ergebnis einer Neuauszählung hat die Zentrale Wahlkommission eingestanden, dass in einigen Fällen Stimmen, die für die Partei von Zarukjan abgegeben worden waren, anderen Organisationen zugefallen seien. Zur gleichen Zeit hat aber die Zentrale Wahlkommission die Abstimmung in drei Wahllokalen annulliert, wo sie gute Werte gehabt hatte, und abgelehnt, Neuwahlen abzuhalten, wobei die Zentrale Wahlkommission darauf verwies, dass die Wähler bereits um den Gesamtausgang der Abstimmung wissen würden und versuchen könnten, ihn zu ändern. Die Opposition kritisierte solch eine Entscheidung. Und da hat der Leiter der Zentralen Wahlkommission Waagn Owakimjan den unzufriedenen vorgeschlagen, sich an das Verfassungsgericht zu wenden.

Parallel dazu versuchen die Oppositionellen, eine gemeinsame Plattform für einen Widerstand gegen „Zivilvertrag“ zu etablieren. Als erster trat der Block „Starkes Armenien“ mit solch einer Idee auf, sie unterstützte „Armenien“. „Wir hatten bereits vor Beginn des Wahlprozesses die Auffassung vertreten, dass die Opposition weitaus aktiver zusammenarbeiten könnte, Und jetzt ist diese Zusammenarbeit zweifellos notwendig“, unterstrich der 2. Präsident der Republik Robert Kotscharjan.

Zur gleichen Zeit startete eine analoge Initiative der „Armenische Nationale Kongress“ (ANK) des ersten Präsidenten der Republik Levon Ter-Petrosjan. Im ANK schlug man vor, die Plattform „Nein“ zu nennen.

„Nachdem, was in der Zentralen Wahlkommission geschehen war, ist das Anrufen des Verfassungsgericht durch die Opposition ein durchaus zu erwartendes gewesen. Dabei ist für viele Beobachter nicht auszumachen, was gerade für eine Entscheidung getroffen wird. Unter anderem gibt es die Meinung, dass das Gericht die Zentrale Wahlkommission verpflichten könne, Neuwahlen abzuhalten. Dies werde zumindest die Legitimität der neuen Zusammensetzung des Parlaments erhöhen, selbst wenn „Zivilvertrag“ weniger Plätze haben wird, als sie es gern hätte“, betonte in einem Gespräch mit der „NG“ der Politologe Grant Mikaeljan.

Dabei ist er der Annahme, dass sich die Oppositionellen noch vor den Wahlen vereinigen hätten müssen. Und vor dem Hintergrund der an Stärke zunehmenden autoritären Erscheinungen im herrschenden Regime gebe es für diese Entscheidung überhaupt keine Alternative. „Der Oppositionsplattform können sowohl die angenommen russischen, als auch die prowestlichen Parteien beitreten. Es gibt da keinerlei Einschränkungen. Beispielsweise sind „Aufgeklärtes Armenien“ und „Flügel der Einheit“, die ihr Interesse an dem Projekt bekundeten, auf den Westen orientiert. Freilich bezeichnet Paschinjan all seine Gegner als Agenten Moskaus… Eine andere Sache ist, wie diese Organisationen zusammenwirken werden. Wahrscheinlich können ihre Spitzenvertreter eine gemeinsame Sprache finden. Aber zwischen den einfachen Anhängern sind Konflikte möglich“, meint Mikaeljan.

Gleichfalls haben die Oppositionellen, die die Sperrklausel überwunden haben, lange Zeit nachgedacht, wie armenische Medien betonen, ob es für sie Sinn mache, die Abgeordnetenmandate anzunehmen oder auf sie entsprechend dem Beispiel der georgischen Kollegen zu verzichten, um so das System der Staatsmacht zu sabotieren. Letzten Endes kommen sie doch in die Nationalversammlung, um so viel wie möglich Instrumente für einen Kampf gegen die Regierung Paschinjans zu haben.

Wie dem nun auch immer sein mag: In „Zivilvertrag“ macht man sich diesbezüglich keine Sorgen. In der regierenden Partei entwickelt man wie auch während des Wahlkampfs weiter das Narrativ von den russischen Einflussagenten.

Wenn Armenien auch Armenien eine Rettung vor irgendwen braucht, so vor solchen Leuten wie Samwel Karapetjan und den russifizierten Armeniern, deren Nachname mit „…jan“ endet, deren Identität aber nicht mit der armenischen gemein hat. Sie blasen einen Luftballon auf und lassen ihn selbst platzen, wie der Premierminister sagte. Sie bleiben obdachlose… Sie halten das armenische Volk für ein Verkaufsobjekt, für eine politisch insolvente Gruppe“, erklärte die Abgeordnete von der Partei „Zivilvertrag“ Lilit Stepanjan.

Zur gleichen Zeit veröffentlichen die Behörden weiter Audioaufnahmen, die aus ihrer Sicht belegen würden, dass die Opposition angeblich Wähler gekauft hätte. Während man früher nur „Starkes Armenien“ und „Blühendes Armenien“ beschuldigte, ist jetzt „Armenien“ an die Reihe gekommen. Es sei daran erinnert, dass in der Regierung die Frage danach erörtert wird, die Parteien nicht zu den nächsten Wahlen zuzulassen, die eines Stimmenkaufs überführt worden sind.