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Die Personalprobleme in Weißrussland wird man mit Migranten lösen


Die jüngste makroökonomische Übersicht der Eurasischen Entwicklungsbank vermeldete, dass der Personalbedarf Weißrusslands in den Jahren 2026-2030 300.000 Menschen übersteigen werde. 17 Prozent dieser Anzahl soll laut vorliegenden Plänen durch die Gewinnung von Migranten (Gastarbeitern) abgedeckt werden. Die Personalprobleme sollen auch auf andere Art und Weise gelöst werden, zum Beispiel durch ein Erschweren des Abwerbens von Mitarbeitern. Experten sind der Auffassung, dass eine Einschränkung der Mobilität der Arbeitnehmer zu einem Schlag gegen deren Arbeitsrechte werde.

In der makroökonomischen Übersicht der Eurasischen Entwicklungsbank für den März wird eine weitere Zunahme des Bedarfs von Weißrussland an Arbeitskräfteressourcen vorausgesagt. Für die Jahre 2026-2030 prognostizieren Experten, dass er 300.000 Menschen ausmachen werde. In der Übersicht wird betont, dass im Verlauf der letzten zehn Jahre die Nachfrage nach Arbeitskräften im Land stabil gestiegen sei. Während im Jahr 2016 28.000 gebraucht wurden, waren es im Jahr 2021 bereits 72.000. Und im vergangenen Jahr lag diese Zahl gar bei 164.000 Menschen.

„Der Druck auf den Arbeitsmarkt wird sich in der mittelfristigen Perspektive weiter verstärken. Zu einem zusätzlichen Faktor wird die Umverteilung der Arbeitskräfte aus der Landwirtschaft und dem Produktionssektor in den Dienstleistungsbereich, was die Dysbalance in den Branchen verstärkt. Laut Prognosen der Regierung wird der Personalbedarf in den Jahren 2026-2030 300.000 Menschen übersteigen“, konstatieren die Experten der Bank.

In dieser Situation sind die weißrussischen Offiziellen zu dem Schluss gelangt, dass man ohne die Gewinnung von Arbeitsmigranten nicht auskommen werde. Freilich planen sie nicht, den gesamten Mangel durch Zugereiste zu decken. Für solch ein kleines Land könnte ein so massenhafter Zustrom von Ausländern ernsthafte Probleme verursachen.

Das staatliche Programm der Regierung Weißrusslands „Ausgeglichener Arbeitsmarkt“ für die Jahre 2026-2030 sieht die Gewinnung von 50.000 ausländischen Arbeitnehmern im Verlauf der fünf Jahre vor. Diese Maßnahmen würden nach Aussagen von Experten erlauben, rund 17 Prozent des Bedarfs an Arbeitskräfteressourcen zu decken.

In Weißrussland sind in den letzten zwei Jahren die Bedingungen für die Gewinnung ausländischer Arbeitskräfte schrittweise vereinfacht worden.

„Im Ergebnis dessen hat sich der alljährliche Zustrom ausländischer Arbeitnehmer, während er in den Jahren 2021-2023 11.000 bis 14.000 Menschen ausgemacht hatte, im Jahr 2024 fast bis auf 34.000 erhöht. Dies sind 0,3 bzw. 0,8 Prozent der Gesamtzahl der Beschäftigten. Somit wird der Migrationskanal zu einem wichtigen Mechanismus für eine Kompensierung des Personalmangels“, wird in der Übersicht ausgewiesen.

Doch um den Personalmangel machen sich nicht nur Staatsbeamte Sorgen, sondern auch Unternehmer. Die Internetseite des Kunjawskij-Business-Verbands der Unternehmer und Arbeitgeber berichtete über Vorschläge, die bei einer der letzten Beratungen zur Vorbereitung der Tagung des Rates für die Entwicklung des Unternehmertums formuliert worden waren. An der hatten Vertreter des Arbeitsministeriums, anderer Staatsorgane und des Business teilgenommen. Erörtert wurde die Implementierung flexibler Mechanismen für eine juristische Regulierung der Beschäftigungsformen.

Die Direktorin des Kunjawskij-Business-Verbands, Shanna Tarasewitsch, erklärte: „Unter den Bedingungen des Mangels an Person sind Änderungen in der Arbeitsgesetzgebung recht aktuell. Daher muss nach unserer Auffassung die Gesetzgebung durch Normen zwecks Einführung flexibler Beschäftigungsformen ergänzt werden, die die Möglichkeiten der Beteiligten der Arbeitsbeziehungen erweitern werden“.

Im Blick hat man dabei, dass die neuen Beschäftigungsformen den Arbeitnehmern erlauben werden, selbständig die Zeit und den Umfang der Arbeiten im Rahmen der Aufgaben, die ihnen durch die Arbeitgeber gestellt werden, zu bestimmen.

„Natürlich wird solch ein Arbeitsformat die Spezialisten interessieren, die einen Nebenjob benötigen und aus irgendwelchen Gründen nicht bereit sind, strenge Verpflichtungen im Rahmen eines Standardarbeitsvertrages zu übernehmen. Für die Arbeitgeber ist die Implementierung flexibler Beschäftigungsformen gleichfalls unbedingt ein Plus, da sich in diesem Fall ihre Möglichkeiten hinsichtlich einer Einstellung von Personal spürbar erweitern“, betonte Tarasewitsch.

Aber zur gleichen Zeit werden auch Vorschläge eines einschränkenden Charakters laut. Auf der Internetseite des Rates für die Entwicklung des Unternehmertums sind Vorschläge des Generaldirektors des Unternehmens „Kompo“, Valentin Pikul, veröffentlicht worden. Er verweist auf ein Problem, das darin bestehe, dass einige Mitarbeiter mit ihrem Weggang in eine andere Firma „nicht zu veräußernde Kenntnisse, Fertigkeiten, Kompetenzen und berufliche Kontakte, die dank dem Arbeitgeber erworben wurden, mit sich mitnehmen würden.

Der Unternehmer verweist auf das Beispiel Chinas, wo die Unternehmen mit dem Arbeitnehmer ein Abkommen über eine Nichtkonkurrenz mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren mit Zahlung einer Entschädigung von mindestens 30 Prozent des Durchschnittsverdienstes abschließen können. Er behauptet gleichfalls, dass in einigen Ländern dem kündigenden Arbeitnehmer verboten wird, frühere Kollegen und Kunden des bisherigen Arbeitgebers zu gewinnen.

Pikul schlägt vor, fünf Änderungen an der Gesetzgebung vorzunehmen. Unter anderem sollte im Arbeitsgesetzbuch die Möglichkeit des Abschlusses eines Abkommens über eine Nichtkonkurrenz für Mitarbeiter mit einem Zugang zu Geschäftsgeheimnissen und Schlüsseltechnologien verankert werden. Weiterhin schlägt er vor, mit den ehemaligen Mitarbeitern Vereinbarungen über ein Nichtabwerben früherer Kollegen zu unterschreiben. Außerdem sollten nach seiner Vorstellung auch die Unternehmen miteinander entsprechende Abkommen unterzeichnen. Die vierte Initiative besteht darin, den Unternehmen das Recht zu geben, auf dem Gerichtswege früheren Mitarbeitern zeitweilig zu untersagen, bei direkten Konkurrenten zu arbeiten. Und schließlich die abschließende: Per Gerichtsbescheid sollte eine mögliche Preisgabe kommerzieller Geheimnisse verboten werden. Das heißt: Solch ein Beschluss sollte gefällt werden, noch bevor deren wahrscheinliche Preisgabe erfolgte.

Der Jurist der Vereinigung „Solidarität“ Leonid Sudalenko kommentierte auf einer der oppositionellen Internetseiten diese Vorschläge so: „Formal geht es um eine Übernahme von Praktiken anderer Länder. In unserem Kontext gibt es jedoch Gründe zur Annahme, dass sie vor allem die Form von Verbots- und restriktiven Maßnahmen für die Arbeitnehmer erlangen können“.