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Die Schwarzen Listen der EU hat man entsprechend dem kollektiven Prinzip erweitert


Die Ständigen Vertreter der EU-Länder in Brüssel haben am Mittwoch, dem 7. Oktober Sanktionen gegen 1646 natürliche und Rechtspersonen gebilligt. Solch eine umfangreiche Auffüllung der antirussischen Schwarzen Listen hatte es noch nie gegeben. Jetzt müssen die Entscheidung der Ständigen Vertreter die Außenminister der Länder der Europäischen Union bestätigen (und dies kann bereits in der nächsten Woche erfolgen). Und danach die Staatsoberhäupter. Wenn sich keine Hindernisse ergeben und die Sanktionen in Kraft treten, wird dies zu noch einem Hinweis dafür, dass die Europäer nicht vorhaben, den Sanktionsdruck auf die Russische Föderation zu verringern. Und dies ungeachtet jüngster Ereignisse, die scheinbar das Gegenteil belegen.

Die Europäische Union ist zu jener Praxis zurückgekehrt, die viele Beamte und Journalisten als eine erfolglose anerkannt haben. Gemeint sind die Supersanktionen. Das heißt eine Erweiterung der Schwarzen Listen gleich um hunderte Personen. Das Schnüren und die Erörterung des 21. Pakets von Sanktionen, in das letztlich 48 natürliche und 170 Rechtspersonen aufgenommen wurden, hatten sich über mehrere Monate hingezogen. Das Paket wurde erst im Juli angenommen, fünf Monate nach dem 20. Paket. Solch eine langer Zeitraum widersprach der eigentlichen Idee des Sanktionsdrucks auf den Kreml, der, urteilt man anhand der Erklärungen der EU-Beamten, darin besteht, dass die Restriktionen mit einem minimalen Zeitintervall verhängt werden müssen. Dennoch hat man in der Führung der Europäischen Union entschieden, es noch einmal zu riskieren.

Im August hatte die Hohe Vertreterin der EU für internationale Angelegenheiten und Sicherheitspolitik, die Estin Kaja Kallas, erklärt, dass ein neues Sanktionspaket vorbereitet werde, nach dessen Verabschiedung die antirussische Schwarze Liste gleich um ein Drittel erweitert werde. Warum sie sich sicher gewesen war, dass sich dessen Billigung nicht in die Länge ziehen werde, ist jetzt scheinbar klar. Die Europäische Kommission hat mit der Zuarbeit des Kallas-Amtes beschlossen, ganze Kategorien auf die Schwarze Liste zu setzen. Auf die gerieten unter anderem 826 Organisationen, über die man in der EU denkt, dass sie zum russischen Militär-Industrie-Komplex gehören, und 743 Menschen, die mit ihm zu tun haben. Wobei auf die Liste sogar jene gesetzt wurden, gegen die schon Sanktionen verhängt worden waren (die neuen Restriktionen gegen sie haben einfach die alten erweitert).

Separat haben die Ständigen Vertreter die Aufnahme von 77 Staatsduma-Abgeordneten von den neuen Territorien (die Donezker und die Lugansker Volksrepublik sowie die Verwaltungsgebiete Cherson und Saporoschje – Anmerkung der Redaktion) in die Schwarze Liste abgestimmt. Bekanntlich gelangen die Mitglieder des höchsten russischen gesetzgebenden Organs sozusagen automatisch unter die Sanktionen der Europäischen Union. Die Streitigkeiten zu dieser Frage reduzieren sich in Europa auf ein Minimum. Solch eine kollektive Form des Auffüllens der Sanktionspakete – ja und auch noch durch jene, über die man in der EU schon seit langem alles beschlossen hat – beschleunigt natürlich die Arbeit der EU-Beamten, wobei für Kallas und die Europäische Kommission die Probleme mit dem Abstimmen der Interessen der verschiedenen Länder verringert werden.

Bezeichnend ist, dass die Verhängung der neuen Sanktionen keinen Widerstand nicht eines einzigen Mitglieds der Europäischen Union ausgelöst hatte. Ungarn, dass in den Jahren der Herrschaft von Viktor Orbán versucht hatte, die Sanktionsfrage für einen Handel mit Brüssel zu irgendwelchen für sich wichtigen Themen auszunutzen, stimmt unter der neuen Regierung diszipliniert für die antirussischen Maßnahmen. Mehr noch, zum 7. Oktober hatte der ungarische Premierminister Péter Magyar noch ein „Geschenk“ für die Ukraine in petto. Budapest hob sein Veto in Bezug auf die Eröffnung von zwei Verhandlungsclustern für dieses Land auf (das heißt für Gespräche über die Erfüllung der Bedingungen für eine Euro-Integration), wobei es dies damit begründete, dass in der Werchowna Rada (dem ukrainischen Parlament – Anmerkung der Redaktion) am 1. Oktober ein Gesetzentwurf über eine Ausbildung in den Sprachen der nationalen Minderheiten registriert wurde. Es sei daran erinnert, dass seit den Zeiten Orbáns Ungarn seine Zustimmung zum EU-Beitritt der Ukraine mit der Gewährung des Rechts für die ukrainischen Ungarn, in ihrer Muttersprache unterrichtet zu werden, verknüpft. „Die Ukraine und Ungarn unternehmen Schritte aufeinander zu und zu einer europäischen Einheit“kommentierte feierlich der ukrainische Außenminister Andrej Sibiga die Aufhebung des ungarischen Vetos in den sozialen Netzwerken.

Die Entscheidung der Ständigen Vertreter der EU-Länder ist die erste Etappe für die Annahme von Sanktionen. Danach muss eine Bestätigung des Pakets durch die Außenminister der EU-Länder erfolgen und danach durch die Staatsoberhäupter. In der Praxis werden aber die Sanktionen durch die Außenminister bestätigt. Die Staats- und Regierungschefs segnen nur deren Entscheidung ab. Das Treffen des Europarates auf Außenministerebene erfolgt am 12. Oktober in Luxemburg . Folglich ist das Auftauchen von Hindernissen auf dem Weg der Verabschiedung der neuen Sanktionen noch möglich, wenn auch wenig wahrscheinlich. In der EU beeilt man sich auch noch deshalb, weil man schneller demonstrieren will, dass es in der europäischen Front gegen den Kreml keine Risse gibt. Diesbezüglich waren Zweifel erst jüngst aufgekommen, als durch die Anstrengungen von Frankreich, der Slowakei und Luxemburg die Geschäftsmänner Michail Fridman und Alischer Usmanow aus den EU-Sanktionen ausgeklammert wurden. In diesem Fall war es zu einer Ausnahme aus den Regeln gekommen. Dies war also keine neue Regel. Wie offensichtlich auch das Signal aus Brüssel, das hinsichtlich des neuen Sanktionsrekords der Europäischen Union gesandt wird.