Die Staatsduma (das Unterhaus des russischen Parlaments – Anmerkung der Redaktion) plant, am 23. November die Hauptbestimmungen des Gesetzentwurfs zu billigen, mit dem an 40 geltenden Gesetzen Veränderungen für einer stärkere Regelung der Tätigkeit sogenannter ausländischer Agenten vorgenommen werden. Die Korrektur des Rechtsfeldes trägt vor allem einen technischen Charakter. Die zahlreichen Kategorien von ausländischen Agenten werden durch einen Begriff ersetzt. Es gibt jedoch auch Neuerungen. Den Massenmedien wird es beispielsweise untersagt sein, Materialien ausländischer Agenten ohne Erwähnung dieses Status im Zusammenhang mit jeglicher Tätigkeit ihrerseits zu veröffentlichen. Der Haken dabei ist, dass das Basisgesetz in diesem Teil so formuliert worden ist, dass sich die Möglichkeit ergibt, bei einer Nichtangabe des Status die jeweiligen Medien rückwirkend zu bestrafen. (Freilich ist dies für Russland schon nichts Neues mehr, da gerade unter Präsident Wladimir Putin diese Praxis eine Renaissance erlebt. – Anmerkung der Redaktion)
Die Initiative zur Modernisierung der Gesetzgebung war in Weiterentwicklung des neuen Gesetzes „Über die Kontrolle der Tätigkeit von Personen, die sich unter einem ausländischen Einfluss befinden“ vorbereitet worden. Nach deren ersten Lesung in der Staatsduma ist fast ein halbes Jahr ins Land gegangen. Der Umfang des Dokuments hat wesentlich zugenommen. Beschlossen wurde, es zur Grundlage dafür zu verwandeln, um die gesamte Arbeit hinsichtlich der ausländischen Agenten zu einem einheitlichen Nenner in Gestalt standardisierter Verbote und Restriktionen zu bringen.
In den zahllosen Änderungen, als deren Autor praktisch stets der Vorsitzende des Staatsduma-Ausschusses für Sicherheit, Wassilij Piskarjow (Kremlpartei „Einiges Russland“) auftritt, wird anstelle der Vielzahl von Kategorien, deren Aufzählung gewöhnlich eine halbe Seite ausmachte, von nun an ein einheitlicher Begriff ausgewiesen – ausländischer Agent. Alle bisherigen Fälle einer Einschränkung in den Rechten bleiben dabei gewahrt. Hier ist es zu keinerlei Erweiterung gekommen. Mehr noch, es ist sogar eine liberale Präzisierung hinsichtlich der Genehmigung für religiöse Organisationen zur Ausübung kultischer Handlungen an für alle anderen Bürger geschlossenen Orten vorgenommen worden.
Dabei wird nach der Verabschiedung dieser Gesetzesvorlage die frühere Rhetorik der Vergangenheit anheimfallen, wonach die Offiziellen der Russischen Föderation ausländische Agenten nicht verbieten und im Unterschied zu den USA mit deren analogen Gesetz nicht Repressalien aussetzen. Es ist aber erforderlich, dass sie sich offenbaren und registrieren lassen. Nunmehr werden gerade Verbote eingeführt, die man entsprechend der russischen Tradition beschlossen hat, auch mit einem „Bombardement von Woronesch“ zu begleiten (Internet-Mem, das in den 2010er Jahren in Russland aufgekommen ist und bedeutet, dass eigentlich gegen andere gerichtete Sanktionen letztlich mehr den eigenen Bürgern Schaden zufügen – Anmerkung der Redaktion). Obgleich auch in Russland beispielsweise schon keine radikal oppositionellen Massenmedien mehr geblieben sind, ist beschlossen worden, gerade gegen die Massenmedien Schläge zu führen.
Die Sache ist die, dass im Artikel 4 des Basisgesetzes „Über die Kontrolle der Tätigkeit von Personen, die sich unter einem ausländischen Einfluss befinden“ die Arten dieser Tätigkeit nicht einfach aufgezählt und nach verbotenen und möglichen unterteilt worden sind. Die Tätigkeit ausländischer Agenten, die unter die letzte Kategorie fallen — dies sind die Wissenschaft, Kultur, Kunst, der Sport, karitative Tätigkeit usw. -, kann auch unter Restriktionen fallen. Nach der im Falle von Veröffentlichungen über irgendeinen künftigen ausländischen Agenten die Massenmedien stets in der Gefahr schweben werden, dass sie eine Strafe für die Nichterwähnung des Status rückwirkend ereilen wird. Es ist klar, dass dies getan wird, um der Presse eine übermäßige Aufmerksamkeit für unterschiedliche gesellschaftliche Bewegungen und Projekte inklusive jener, die sich nur im Internet befinden, zu vergällen.