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Die Staatsduma hat noch eine Front im „Krieg mit dem Westen“ eröffnet


In die Staatsduma (das russische Unterhaus – Anmerkung der Redaktion) ist eine neue fraktionsübergreifende Initiative eingebracht worden. Ihr langweiliger Titel — „Über die Vornahme einer Änderung am Kapitel 4 des Föderalen Gesetzes „Über die Grundlagen der staatlichen Regulierung der Handelstätigkeit in der Russischen Föderation““ – sagt nichts aus. Vom Wesen der Sache ist dies aber die Schaffung einer neuen Front im Kampf gegen den Westen. Es geht um harte Einschränkungen für Untersuchungen des Verbrauchermarktes des Landes durch ausländische Spezialisten. Richtige Zahlen sollen einheimische Wirtschaftsfachleute vermitteln, die durch das Föderale Kartellamt in ein spezielles Register aufgenommen worden sind. Diese Institution wird zu dieser Frage die Kommission für ausländische Investitionen in strategischen Branchen konsultieren, das heißt eine Struktur, die durch den Sicherheitsrat der Russischen Föderation kontrolliert wird.

Die Staatsduma hat in der vergangenen Woche ihre Sommerferien begonnen (ob verdient oder unverdient, ist eine andere Frage – Anmerkung der Redaktion), doch Abgeordnete nehmen weiterhin am „Krieg gegen den Westen“ teil. Allem nach zu urteilen, ist auf Initiative der Kommission der Staatsduma für die Abwehr des äußeren Einflusses auf Russland der Vorschlag über weitere harte Restriktionen für Ausländer ins Unterhaus eingebracht worden. „Im Verlauf der letzten 20 Jahre führen auf dem Territorium der Russischen Föderation eine Reihe westlicher Unternehmen, darunter aus unfreundlichen Ländern, Untersuchungen durch, sammeln und akkumulieren Daten über die russischen Warenmärkte, darunter über Preise für Waren des täglichen Bedarfs, über den Wert und die Zusammensetzung des Warenkorbs der Verbraucher in den Regionen Russlands, über die Dynamik der Ausgaben für unterschiedliche Waren sowie über die Gesundheit der Bevölkerung, Diagnosen und empfohlene Medikamente. Die Daten werden beim Erwerb von Waren in praktisch allen Handelsketten und zu allen Warengruppen inklusive Apotheken und Medikamente erfasst. Die Untersuchungsergebnisse werden auch durch russische Hersteller gebraucht, bestimmen ihre Produktions- und Marketingpläne“, heißt es im begleitenden Erläuterungsschreiben.

Vom Prinzip her deutet diese Ausrichtung bereits an, was in der Gesetzesvorlage enthalten sein wird. Durch sie soll ein Mechanismus zur Regulierung der Tätigkeit von Forschungsunternehmen eingeführt werden. Als Anforderungen an sie werden einfache formuliert: Mindestens 80 Prozent des Satzungskapitals müssen russischen Rechts- oder natürlichen Personen gehören. Die Unternehmen an sich müssen sich vollkommen in der Jurisdiktion der Russischen Föderation befinden. Und die Verarbeitung der gewonnenen Daten kann nur auf dem Territorium der Russischen Föderation erfolgen. Und der beste Punkt ist: „Unzulässig sind die Umsetzung jeglicher Entscheidungen unfreundlicher Staaten über die Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen Russland, eine Diskreditierung des Landes, aber auch ein Manipulieren mit Daten sowie die Veröffentlichung und Verwendung vorsätzlich falscher Angaben“.

Um alle Anforderungen zu erfüllen, muss das jeweilige Unternehmen in der Institution von Maxim Schaskolskij (Kartellamt) darum bitten, es in ein spezielles Register des Amts aufzunehmen. Ein Nichtvorkommen in ihm oder eine Entfernung aus ihm im Falle irgendwelcher Verstöße blockiert automatisch die Möglichkeit, die Arbeit in Russland fortzusetzen. Oder führt zu einer zwangsweisen Unterstellung des Unternehmens. Aber bevor man in solch ein Register gelangt, müssen die Antragsteller auf eine endgültige Entscheidung der Kommission für ausländische Investitionen in strategischen Branchen warten. Und in dieser spielen bekanntlich die Geheimdienste und der für diesen Bereich zuständige Sicherheitsrat der Russischen Föderation die Hauptrolle.