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Die Staatsduma verwischt die Grenzen zwischen ausländischen Agenten und Landesverrätern7


Die Staatsduma (das russische Unterhaus – Anmerkung der Redaktion) hat einstimmig eine Änderung am Gesetz „Über die Kontrolle der Tätigkeit der Personen, die sich unter einem ausländischen Einfluss befinden“ über die Pflicht der sogenannten ausländischen Agenten, in der Russischen Föderation ein Sonderkonto für die Überweisung von Autorenhonoraren verabschiedet. Über ihre eigenen Gelder werden bereits ex-ausländische Agenten verfügen können. Die abschließende Billigung des Dokuments wird Ende des Jahres erfolgen. Und auch heute ist klar, in welcher Richtung die Überarbeitung erfolgen wird. Es scheint, dass die Aufgabe nicht darin besteht, den Politemigranten die Rechte auf ihr kreatives Produkt zu nehmen. Wichtiger ist für die „Volksvertreter“, einen simplen Mechanismus für eine Belegen jener mit Strafen zu schaffen, die ins Ausland gegangen sind und sich gegen die militärische Sonderoperation aussprechen. In der Staatsduma waren Erklärungen zu vernehmen, dass die Grenze zwischen „ausländischen Agenten“ und Landesverrätern jetzt weniger auszumachen sei.
Der Vorsitzende der Staatsduma, Wjatscheslaw Wolodin (Kremlpartei „Einiges Russland“), der nicht nur als einer der Autoren der Gesetzesvorlage auftritt, sondern auch al deren Hauptinspirator, erinnerte daran, dass unter der Gesetzesänderung über die für „ausländische Agenten“ obligatorischen Rubel-Sonderkonten die Unterschriften von 429 Abgeordneten des Unterhauses des russischen Parlaments stehen würden. Dies sei ein Gesetz der Staatsduma, unterstrich der 60jährige Politiker. Er hatte auch nach dem Report des Vorsitzenden des Staatsduma-Ausschusses für Sicherheit, Wassilij Piskarjow (Kremlpartei „Einiges Russland“), die weitere Erörterung dieser Initiative aufgehoben. Es war sogar entschieden worden, keine Fragen zu stellen: Da alles das Dokument unterstützen würden, wozu also Zeit verlieren!
Der auf die Duma-Tribüne gekommene Piskarjow war vom Unterhauschef auch noch als Leiter der Staatsduma-Kommission für die Bekämpfung einer Einmischung in die inneren Angelegenheiten Russlands von außen her vorgestellt worden. Folglich hatte jener mit völliger Kenntnis der Angelegenheit daran erinnert: Der Kampf gegen einen ausländischen Einfluss habe gerade vor zwölf Jahren begonnen, als man Ordnung unter den gesellschaftlichen Strukturen schaffen musste, die sich für ausländischer Gelder mit einer politischen Tätigkeit befasst hätten. Danach, bereits im Jahr 2017 habe sich die Notwendigkeit ergeben, merkte Piskarjow an, die Massenmedien ins Register des Justizministeriums für ausländische Agenten aufzunehmen, die aus dem Ausland finanziert wurden. Ja und danach hätten einen Großteil dieses Registers natürliche Personen ausgemacht, unter anderem lt. seinen Worten „Vertreter des kreativen Bereichs“.
In vielem wären gerade sie, erklärte Piskarjow, mit Beginn der militärischen Sonderoperation Russlands in der Ukraine zu einem „Sprachrohr der NATO-Propaganda“ gegen die Russische Föderation geworden. Und der eine oder andere habe sich sogar als ein „Komplize“ des Kiewer Regimes erwiesen. Folglich „wird die Grenze, die sie von den Verrätern der Heimat trennt, eine immer weniger auszumachende“, zog der Abgeordneten sowohl die Politemigranten als auch die einfachen Ausgewanderten her. Es sei daran erinnert, dass bei der Erörterung des Gesetzes über die neue Pflicht der sogenannten ausländischen Agenten am lautesten die Rhetorik von der Unzulässigkeit solch einer Situation erklingt, in der offenkundige Kritiker und gar Gegner des Landes durch dieses und seine Bürger Geld verdienen würden.
Im Gutachten zum Gesetzentwurf, das vom Ausschuss des bereits erwähnten Piskarjows erstellt wurde, kann man jedoch auch solch einen Satz lesen: „Die ausgewiesene Novelle stellt vom Wesen her eine effektive Maßnahme zur Ahndung dar, da sie erlauben wird, Entscheidungen über die Einziehung von Geldern ausländischer Agenten im Falle eines Verstoßes gegen die russische Gesetzgebung durch sie zu vollstrecken“. Die Konstruktion der Ergänzung an sich belegt gleichfalls, was beinahe das Hauptziel ist. Es sei daran erinnert, dass es, als der Wortlaut gerade erst ausgearbeitet wurde, Vorschläge über solch eine Bedingung wie eine ausschließlich persönliche Präsenz des ausländischen Agenten bei der Eröffnung eines Sonderkontos für Autorentantiemen gegeben hatte. Es werde wohl keiner von ihnen riskieren zu kommen. Und folglich würden ihre Einnahmen aus dem geistigen Eigentum bald zu einem erpressbaren Besitz werden, den sich der Staat einverleiben könne.
Jetzt ist jedoch klar geworden, dass eine andere (Stoß-) Richtung gewählt worden ist. Dies ist die Schaffung von Bedingungen für eine maximal simple und folglich auch massive Bestrafung der aus dem Land ausgereisten Kritiker oder Gegner der militärischen Sonderoperation. Man nehme beispielsweise nur die Bestimmung der Gesetzesvorlage, die den Moment des Entstehens der Möglichkeit für den ausländischen Agenten regelt, Zugang sozusagen zu den eigenen Geldern zu bekommen. Es ist bereits vor langem gesagt worden, dass dies lediglich im Falle einer Aufhebung dieses Status sein werde (was im Grunde genommen bisher nur von wenigen erreicht worden ist – Anmerkung der Redaktion). Bezeichnend ist aber solch eine Nuance: Der ex-ausländische Agent kann „nur auf den Restbestand der Geldmittel vom Sonderkonto“ Anspruch erheben, den man ihm auszahlt oder auf ein anderes Konto überweist. Und Restbestände wird es geben, weil „ein Abschreiben von Geldern vom Sonderkonto hinsichtlich der Pflichten eines ausländischen Agenten auf Beschluss eines Gerichts über eine Einziehung dieser Gelder für die Budgets des Etatsystems der Russischen Föderation und in anderen von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Fälle zulässig ist“.
Natürlich geht es darum, die Mittel vom Sonderkoton für eine Bezahlung von Ordnungs- und – wenn sich solche ergeben – von anderen Strafen aufgrund beispielsweise einer Diskreditierung der Streitkräfte der Russischen Föderation und anderer Rechtsverletzungen und Straftaten, die gegen die Durchführung der militärischen Sonderoperation gerichtet sind. Wenn sich auch heutzutage irgendwelche Fälle gegen „ausländische Agenten-Verräter“ ergeben, so haben sie für die Mehrheit der dementsprechend Verfolgten keine Folgen. Das heißt, die Offiziellen können die prophylaktische Komponente der verschärften Gesetzgebung nicht ausnutzen. Mehr noch, sie selbst unterstreichen auch deren Ineffizienz. Nach der Verabschiedung des Gesetzes über die Sonderkonten von Politemigranten, die vielleicht auch die Armee der Ukraine finanzieren oder aber auch nicht, wird es möglich werden, dafür schnell und real zu strafen.
Dies bestätigen auch die Erklärungen von Wolodin, die er abgab, nachdem er die Antwort von Piskarjow auf die Frage, wieviel Fälle es denn gegenwärtig gegen „Verleumder Russlands“ gebe, und zusammen mit ihr auch die gesamte Diskussion zur Gesetzesvorlage cancelte. „Wir werden dieser Finanzierung einen Riegel vorschieben, damit diese Leute, wenn sie den Weg eines Verrates eingeschlagen haben, begreifen, dass das Land sie nicht finanzieren wird, dass die Menschen ihre persönlichen Konten nicht auffüllen und ihr Leben zu einem sorglosen außerhalb des Staates machen werden. Kollegen, dies hätte man schon längst verabschieden müssen. Schon längst“, unterstrich der Staatsduma-Vorsitzende. Auf dem ersten Blick war es nicht sehr klar, an wen diese Anmerkung gerichtet war. Für ein Begreifen sei daran erinnert, dass die Gesetzgebung über die ausländischen Agenten überhaupt eine der Richtungen im Wirken Wolodins gewesen war, der vor zwölf Jahren das Amt des 1. Stellvertreters des Leiters des Präsidialamtes bekleidete, der den politischen Prozess im Land beaufsichtigt. Folglich sind die damaligen Abgeordneten der Staatsduma, deren Namen der Unterhauschef vor der Abstimmung in der ersten Lesung und danach nannte, lediglich die Vollstrecker seiner eigenen Idee, die von ganz, ganz oben unterstützt wurde.