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Die Taliban haben begonnen, Staatsangestellte aufgrund kurzer Bärte zu bestrafen


Der „Taliban“-Emir Mawlawi (Mullah) Haibatullah Akhundzada setzt in Afghanistan die Politik des Anziehens der Daumenschrauben hinsichtlich unterschiedlicher sozialer Gruppen fort, Jetzt haben die repressiven Maßnahmen die Beamten der Ministerien und Angestellten unterschiedlicher staatlicher Einrichtungen erreicht. Sie können aufgrund einer unzureichenden Bartlänge oder der Ablehnung des Tragens des besonderen Taliban-Turbans die Gehälter verlieren und entlassen werden. Die Verschärfung der Regeln für den bürokratischen Habitus ist mit dem 5. Jahrestag der Rückkehr der Taliban an die Macht zusammengefallen, aber auch mit einer drastischen Zunahme der Instabilität in einer Reihe von Regionen Afghanistans.

Die Hauptverwaltung der Kanzlei des Emirs des von den Taliban regierten Afghanistans hat im Verwaltungssystem des Landes ein interessantes Dokument mit der Unterschrift von Mawlawi Haibatullah Akhundzada (des de-facto-Staatsoberhauptes) verbreitet (eine Kopie liegt der „NG“ vor).

Das Dokument richtet sich an „alle Ministerien, unabhängigen Verwaltungen und Institutionen“. Gewidmet ist es den neuen Anforderungen an die Staatsangestellten, die entsprechend den Ergebnissen einer Analyse der Berichte über die Anwendung des „Gesetzes über die Stimulierung von Tugend und einer Verhinderung von Laster“ formuliert wurden.

Im Zusammenhang mit einigen in diesen Berichten hervorgehobenen Mängeln“ weist der Emir der „Taliban“ an, Maßnahmen zu ergreifen. „In Bezug auf jeglichen Mitarbeiter, dessen Verhalten oder äußeres Aussehen den Scharia-Normen widersprechen, muss die Kommission, die durch die Anordnung Nr. 352 vom 17. November 2024 bestimmt wurde, entsprechende disziplinarische Maßnahmen (arabisch „Tazir“) inklusive einer Aussetzung der Zahlung des Arbeitsverdienstes, einer zeitweiligen Suspendierung von der Funktion, einer Zurücksetzung im Amt oder Entlassung anwenden“, heißt es im ersten Punkt des Erlasses von Mawlawi Haibatullah.

Der Taliban-Emir unterstreicht, dass „entsprechend dem Erlass über die Ausübung von Gebeten allen Mitarbeitern die Vornahme des Namaz gelehrt werden muss“. Außerdem müssen auf ständiger Grundlage Unterrichtsstunden gemäß dem Buch der Überzeugungen (Aqidah) der Ahlus Sunnah wal Jama’ah, aber auch entsprechend der Broschüre „Der Einfluss der Unterordnung auf die Verstärkung des islamischen Systems“ durchgeführt werden.

Die Bärte und Haare auf dem Kopf aller Mitarbeiter müssen den Scharia-Forderungen entsprechen“, heißt es im dritten Punkt des Erlasses. „Die Personen, die den Bart um mehr als bis auf die festgelegte Länge („Kabsa“ — Länge, die einer Faust entspricht — „NG“) kürzten, müssen den oben erwähnten disziplinarischen Maßnahmen unterzogen werden“.

Mawlawi Haibatullah erinnert daran, dass „alle Mitarbeiter verpflichtet sind, eine Kopfbedeckung zu tragen und während der Vornahme eines Gebets die Anforderungen für das Tragen und Binden des Langots (ein traditionelles Lendentuch — „NG“) einzuhalten“: „Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, am kollektiven Gebet (dem „Jamaat“) teilzunehmen. Die Personen, die gegen diese Forderung verstoßen, sind gleichfalls den oben ausgewiesenen Disziplinarmaßnahmen zu unterziehen“.

Das 59jährige geistliche Oberhaupt der „Taliban“ unterstreicht besonders, dass die neuen Anforderungen an den bürokratischen Habitus auch für die Staatsangestellten gelten würden, die sich im Ausland befinden. „Das Außenministerium ist verpflichtet, die Umsetzung der oben ausgewiesenen Forderungen durch die Vertretungen und Botschaften des islamischen Emirats im Ausland zu sichern“.

Afghanische Beobachter heben hervor, dass die Anweisung von Mullah Haibatullah keine hinreichende Grundlage gemäß den Scharia-Regeln besitze. „Doch gerade das Fehlen einer überzeugenden religiösen und rechtlichen Untermauerung schafft Raum für dessen Interpretation in einer für die „Taliban“-Führung gebrauchten Richtung“.

Warum unternimmt die Führung der afghanischen „Taliban“ heute derartige Schritte? Einer der Hauptgründe sei, wie afghanische Experten annehmen, das „Bestreben der „Taliban“, auf unterschiedliche Art und Weise den moralischen Geist der afghanischen Gesellschaft zu unterdrücken und die soziale Disziplin unter dem Vorwand einer Einhaltung der Scharia-Regeln zu verschärfen“. „Die August-Forderung des Emir wird gerade als eine religiöse Norm präsentiert. Und auf dieser Grundlage kann jegliche, selbst unerheblichste Ablehnung als ein Verstoß gegen die Anordnung der höchsten religiösen und politischen Herrschenden angesehen werden“.

Dies betrifft insbesondere die Personen, die keine Mitglieder der „Taliban“-Bewegung sind, aber als Angestellte in verschiedenen Verwaltungs- und nichtstaatlichen Strukturen arbeiten. Somit wird eine religiöse und rechtliche Grundlage für die Ausübung von Druck auf sie – für eine Suspendierung von der Arbeit oder Anwendung anderer diskriminierender Maßnahmen – geschaffen.

Interessant ist, dass der Erlass von Emir Haibatullah nach der drastischen Zuspitzung der Situation im Land aufgetaucht ist. Wie die „NG“ bereits mitteilte (siehe https://www.ng.ru/world/2026-07-19/1_9540_afganistan.html), hatten im Juli dieses Jahres in Badachschan und in einer Reihe anderer afghanischer Provinzen verschiedene Gruppen des Antitaliban-Widerstands durch spektakuläre und erfolgreiche bewaffnete Operationen auf sich aufmerksam gemacht. Für das Taliban-Regime hatten sich diese Schläge der bewaffneten Opposition als eine Überraschung erwiesen.

Es gibt da aber auch einen anderen Aspekt der neuen Initiative von Emir Haibatullah: Die „Taliban“-Bewegung ist bestrebt, ein konkretes Element der Bekleidung, den für die Taliban charakteristischen Turban als ein gemeinsames Symbol der ganzen afghanischen Nation vorzustellen. Die verschiedenen ethnischen und regionalen Gruppen in Afghanistan nutzen traditionell unterschiedliche Kopfbedeckungen und Turbans (den Pakol, eine weiche, runde Kopfbedeckung für Männer, gewöhnlich aus Wolle, usbekische, Kandahar-, Chasaren-Kappen usw.). Sie unterscheiden sich jedoch von jener Variante, die unmittelbar mit der Taliban“ assoziiert wird. Der Taliban-Turban ist zu einem der bekanntesten Symbole für die Anhänger der Organisation geworden. Es ist offensichtlich, dass die „Taliban“ den Versuch unternimmt, eine Unifizierung und Einheitlichkeit innerhalb sowohl der eigenen Struktur als auch im weiteren Sinne in der afghanischen Gesellschaft zu erreichen.

Afghanische Beobachter heben hervor, dass solch eine Politik aus psychologischer Sicht eine offenkundige manipulative Wirkung verfolgt: „Der Mensch, der diese Forderung der Taliban akzeptiert, lässt sich einen Bart der erforderlichen Länge wachsen und beginnt, einen Turban nach Taliban-Art zu tragen, und wird zwangsweise in das „Team“ des Regimes eingetaktet, da die aufgezwungenen Elemente des äußeren Aussehens per Anordnungen von Mullah Haibatullah eingeführt werden“.

Das System der neuen sozialen und persönlichen Einschränkungen, das die „Taliban“ etabliert, verringert zweifellos den Grad des sozialen Schutzes jener Bürger Afghanistans, die nicht den festgelegten Normen für das äußere Aussehen entsprechen. Die Person, die visuell nicht dem Muster entspricht, das durch die „Taliban“ festgelegt wurde, kann man einfach an einem Blockposten der Taliban-Vertreter stoppen. Und ihm drohen reale Anschuldigungen hinsichtlich einer Illoyalität gegenüber dem Staat, da er mit seinem äußeren Aussehen gegen die Anordnung des Oberhauptes des „islamischen Emirats“ der Taliban-Vertreter verstößt.