Die Staatsduma (das Unterhaus des russischen Parlaments – Anmerkung der Redaktion) hat als vorläufiges Datum den 26. Januar für die Behandlung des Gesetzentwurfs „Über die allgemeinen Organisationen der örtlichen Selbstverwaltung im einheitlichen System der öffentlichen Gewalt“ in erster Lesung auserkoren. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die politischen Kapitel des Basisgesetzes über das einheitliche System der öffentlichen Gewalt nach Unterzeichnung durch den Präsidenten in Kraft treten. Dann werden auch einzelne Initiativen zur Aufhebung der örtlichen Selbstverwaltung selbst in einer zusammengestutzten Form in den einen oder anderen Regionen des Landes aufzutauchen beginnen. Dabei wird der Prozess der Unifizierung des Staates bzw. der Staatsgewalt in erster Linie die Wahlprozeduren minimisieren.
Die neue Gesetzesvorlage von Senator Andrej Klischas und dem Staatsduma-Abgeordneten Pawel Krascheninnikow (beide von der Kremlpartei „Einiges Russland“) wird bis zum 19. Januar Reaktionen aus den Regionen erwarten. Und die Tatsache des Anberaumens der ersten Lesung am 26. Januar zeugt davon, dass man an der Ochotnyj Rjad (Straße im Herzen Moskaus, wo die Staatsduma ihren Sitz hat – Anmerkung der Redaktion) keine großen Einwände aus den Weiten des Landes erwartet. Und in der Tat, offiziell wird erklärt, dass die örtliche Selbstverwaltung in die Hände der regionalen Behörden übergehen werde. Doch die Stimmen jener, die beschließen, sich für die örtlichen Offiziellen einzusetzen, wird man im Kreml einfach nicht wahrnehmen.
Buchstäblich in den nächsten Tagen wird Präsident Wladimir Putin das eigentliche grundlegende Gesetz über das einheitliche System der öffentlichen Gewalt unterschreiben, von dem in erster Linie die konzeptuellen und politischen Teile in Kraft treten werden. Die mögliche Aufhebung von Wahlen mittels Parteilisten wird freilich bis zum 1. Juni 2022 aufgeschoben. Aber aus dem neuen Gesetzentwurf des Autorengespanns Klischas-Krascheninnikow ergibt sich ja doch, dass das föderale Zentrum die Aufhebung der Wahlen auf der untersten Ebene mehr bewegt. In den Siedlungen und Kreisen wird es sie bis zum Jahr 2028 im Zusammenhang mit der Liquidierung dieser kommunalen Gebilde als territoriale Verwaltungseinheiten nicht geben. Und in den neu zu bildenden kommunalen Bezirken wird man im Zusammenhang mit der Organisationsperiode auch nicht anfangen, Machtorgane zu wählen.
Somit bleiben die städtischen Bezirke, in die in den letzten Jahren bereits fast alle Hauptstädte der Subjekte der Russischen Föderation umgewandelt worden sind. Das Basisgesetz über das einheitliche System der öffentlichen Gewalt enthält jedoch eine Norm über eine mögliche besondere Regelung für das Funktionieren dieses Systems in solchen Städten. Der besondere Charakter sollte im Gesetz über die neue örtliche Selbstverwaltung aufgeschlüsselt werden. Aber da gibt es wieder nur einen Verweis auf gewisse spezielle Gesetze (die auch erst noch zu Papier gebracht werden müssen). Es ist unschwer anzunehmen, dass solch eine Unentschlossenheit wahrscheinlich kein Fallenlassen des Ausgedachten bedeutet, sondern eine sorgfältigere Vorbereitung darauf. Da man sich nichts Besonderes außer eine vollkommene Liquidierung der örtlichen Selbstverwaltung in den regionalen Hauptstädten ausdenken wird, kann prognostiziert werden, dass die speziellen Gesetze dem auch gewidmet sein werden. Und das erste Gebot der heutigen Liquidatoren ist eine Minimierung oder vollkommene Aufhebung der Wahlprozeduren.