In der Staatsduma der Russischen Föderation ist ein Paket von Dokument vorgelegt worden, dem zufolge die Durchführung von Gottesdiensten und religiösen Veranstaltungen in nicht für Wohnzwecke bestimmten Räumlichkeiten von Wohnhäusern und in deren Anbauten verboten werden soll. Versuche, solch eine Norm einzuführen, sind auch früher unternommen worden. Im Oktober des Jahres 2024 hatte die Fraktion der Partei „Neue Leute“ ihren Entwurf vorbereitet. Der wurde aber zu einer Überarbeitung weitergeleitet. Dieses Mal haben die Vorsitzenden aller Duma-Fraktionen – mit Ausnahme der der Kremlpartei „Einiges Russland“ — unter dem Dokument unterschrieben. Doch gibt es von der regierenden Partei die Unterschrift des stellvertretenden Unterhausvorsitzenden Pjotr Tolstoi.
Sowohl die gegenwärtige als auch die vorherige Variante der Gesetzesvorlage sind vor allem gegen Gebetszimmer gerichtet, in denen sich Radikale und Extremkisten, aber auch Arbeitsmigranten (sprich: Gastarbeiter), die sich illegal im Land befinden, versammeln und predigen können. Außerdem heißt es im Erläuterungsschreiben zur gegenwärtigen Version des Dokuments, dass „die Durchführung religiöser Veranstaltungen in Wohnräumen, die in einzelnen Fällen einen Massencharakter tragen“, die legitimen Interessen und Rechte der Bürger, die in der Nachbarschaft leben“ verletzen“.
In der Tat, stark besuchte Versammlungen im Erdgeschossbereich von Wohnhäusern können die in diesen Gebäuden lebenden Bürger stark stören. Die Plätze für das Parken von Autos belegen Gemeindemitglieder, große Menschengruppen scharen sich an Hauseingängen zusammen, unterhalten sich lautstark. Verständlich ist auch die Angst der Nachbarn vor möglichen Rechtsverletzungen während solcher Zusammenkünfte, obgleich angenommen wird, dass derartige Gruppen als religiöse Organisationen registriert worden sind und seitens des Staates eine Aufsicht vorgenommen werden müsste. Die Abgeordneten nehmen jedoch an, dass eine Vielzahl kleiner Gemeinden eine effektive Kontrolle durch die zuständigen Behörden zu einer schwierigen machen. Einfacher ist es, alles mit einem Schlag zu schließen.
Wohin werden aber in solch einem Fall die Gläubigen hingehen? Wenn man einmal nicht über das im Land dominierende orthodoxe Christentum spricht, so sind die großen religiösen Gebäude nicht in der Lage, allen Interessenten Platz zu bieten. Die Moslems beklagen sich nicht bloß Jahre, sondern Jahrzehnte lang über ein Fehlen von Genehmigungen für die Errichtung neuer Moscheen in russischen Städten. Aber eine große Moschee, dies sind sowohl Minarette als auch ein Muezzin, der mit seinen Rufen zum Gebet die Bewohner der umliegenden Häuser stört.
Wenn man einmal annimmt, dass in der Umgebung einer Moschee sich vor allem Moslems niederlassen, so wird dies Voraussetzungen für das Entstehen religiöser und ethnischer Enklaven in Megalopolen schaffen, was an und für sich eine ernsthafte soziale und politische Herausforderung ist.
Der Gesetzentwurf tangiert jedoch die Interessen auch anderer religiöser Gemeinden, darunter christlicher. Für die Protestanten, einer besonders charismatischen Richtung, sind besondere Kultstätten nicht so wichtig. Außer großen Kongresssälen nutzen die Pfingstler, Baptisten und Siebenten-Tags-Adventisten kleine Räumlichkeiten. Erstens ist der Protestantismus dezentralisiert, und die autonomen Gemeinden können zahlenmäßig kleine sein. Für sie eignet sich irgendein kleiner Anbau. Zweitens wird die Auffassung vertreten, dass eine kleine einheimische Zelle eine besondere Atmosphäre von Geschlossenheit schaffe, die in großen Sälen, in die Gläubige aus anderen Orten kommen, schwer zu erreichen ist.
In einigen Religionen ist es notwendig, als einen Begegnungsort fußläufig erreichbare Räumlichkeiten zu haben. Die Juden können beispielsweise an einem Samstag und an Feiertagen keine Transportmittel nutzen. Wenn dabei jeder den Samstag und die Feiertage bei sich zu Hause begehen wird, werden seine religiösen Bedürfnisse nicht befriedigt, denn an diesen Tagen ist ein gemeinsames Gebet, dass eine Teilnehmerzahl von mindestens zehn erwachsenen Männern erfordert, wichtig.
Und schließlich gibt es bei den Gläubigen der Russischen orthodoxen Kirche Situationen, in denen Rituale zu Hause nötig sind. Zum Beispiel besondere Riten, die als Treby (Amtshandlungen bzw. Sakramente) bezeichnet werden. Sie erfordern die unbedingte Teilnahme eines Geistlichen. Und ein Kleriker ist auch ein fremder, der nicht in der Wohnung gemeldet ist.
Im Erläuterungsschreiben erklärten die Autoren der Gesetzesvorlage, dass die Verfassungsrechte der Bürger im Falle der Annahme der neuen Norm nicht verletzt werden würden. Jedoch hat die um diesen Gesetzentwurf begonnene Diskussion gezeigt, dass es diesbezüglich Zweifel gibt.