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Eine verdeckte Mobilmachung für die Sonderoperation ist in einem Gesetz erwähnt worden


Eine Gruppe von Abgeordneten und Senatoren aus der Kremlpartei „Einiges Russland“ hat am 16. Juni eine Initiative zur Korrektur des Gesetzes über die Veteranen in die Staatsduma (das Unterhaus des russischen Parlaments – Anmerkung der Redaktion) eingebracht. Vorgeschlagen wird, die Kategorie der Veteranen von Kampfhandlungen zu erweitern. Zu ihnen sollen unter anderem die Personen werden, „die zur Gewährleistung der Erfüllung von Aufgaben im Verlauf der speziellen Militäroperation auf den Territorien der Ukraine, der DVR und LVR ab dem 24. Februar 2022 entsandt wurden“. Behauptet wird, dass es um Zivilpersonal gehe. Es ist aber offensichtlich, dass eine maximal weite Formulierung ausgewählt worden ist. Scheinbar verwandelt sich die Mobilmachung, bisher eine verdeckte, in eine Realität.

Die Definition für die neuen Veteranen von Kampfhandlungen, die in dem Gesetzentwurf angewandt worden ist, wiederholt theoretisch die Norm, die im Zusammenhang mit den Kampfhandlungen in Syrien eingeführt worden war.

Der Unterschied besteht nur in einigen Worten. Allem nach zu urteilen sind sie aber entscheidende.

Zuvor macht es aber Sinn anzumerken, dass wohl unter eine rein technische Korrektur wohl kaum eine große Gruppe von Volksvertretern unter Führung des 1. Stellvertreters des Vorsitzenden des Föderationsrates (des Oberhauses des russischen Parlaments) und Generalsekretärs von „Einiges Russland“ Andrej Turtschak, des Duma-Fraktionschefs von „Einiges Russland“, Wladimir Wassiljew, und des Vorsitzenden des Staatsduma-Ausschusses für Verteidigungsfragen, Andrej Kartapolow, ihre Unterschriften gesetzt hätte. In deren Hinsicht ist es schwer, die Annahme zu hegen, dass sie alle bloß einfach beschlossen hätten, für sich Werbung zu machen. Üblicherweise ist das Einspannen einer großen Anzahl parlamentarischer Schwergewichte für die eine oder andere Gesetzesvorlage indirekt ein Beleg für die Wichtigkeit der jeweiligen Initiative.

Und natürlich können sich nur derartige Autoritäten eine Reihe von Freizügigkeiten erlauben. Erstens beispielsweise zu behaupten, dass ihr Vorschlag nicht die Etatausgaben erhöhe, und danach zu schreiben, dass es dafür Gelder gebe. Und zweitens ihren Entwurf ohne ein Gutachten der Regierung hinsichtlich der Zustimmung, ihn zu finanzieren, einzubringen. Gerade in solch einem operativen Stil ist auch die Änderung zum Gesetz über die Veteranen ausgefertigt worden. Man kann annehmen, dass sie bereits in den nächsten Wochen durch beide Kammern der Föderalen Versammlung gebilligt und unverzüglich in Kraft treten wird.

Dies alles erfolgt wahrscheinlich, weil die Gesetzesnovelle nicht so sehr auf eine Erweiterung der Liste künftiger Veteranen von Kampfhandlungen ausgerichtet ist, als vielmehr auf eine Stimulierung jener, die bisher noch keine Veteranen sind. Das heißt jener, die sich selbst für eine Teilnahme an der Sonderoperation anbieten (angeboten haben) oder aufgrund der Dienst- oder Berufspflichten für sie gewonnen wurden (gewonnen werden). Und nicht umsonst unterscheidet sich der neue Unterpunkt 9 aus dem Punkt 1 des Artikels 3 des Gesetzes über die Veteranen scheinbar ein wenig, aber wesentlich von den benachbarten. Zum Beispiel von jenen, die mit der Syrien-Operation zusammenhängen, die im Jahr 2015 begann, oder überhaupt mit den Ereignissen in Afghanistan 1979-1989.

In diesen beiden Unterpunkten wird die Arbeit erwähnt, für die auch die entsprechenden Personen entsandt worden waren. In der afghanischen Variante werden keinerlei zusätzliche Definitionen zu diesem Wort gegeben. In der syrischen gibt es eine Präzisierung: „für die Gewährleistung der Erfüllung von Spezialaufgaben“. Was aber die gegenwärtige Sonderoperation angeht, die den 116. Tag erlebt und für viele Bürger Russlands bereits zu einer Alltäglichkeit geworden ist, so wird dort über eine Arbeit ganz und gar nicht gesprochen. Verwendet wird die durchaus militärischer Formulierung „die Personen, die zur Gewährleistung der Erfüllung von Aufgaben entsandt wurden“. Man kann natürlich sagen, dass dies irgendwelche Peanuts seien. Es macht jedoch Sinn anzumerken, dass es in Rechtsakten so etwas nicht gibt. Es passieren entweder Fehler oder eine vorsätzliche Verwendung von „Gummi“-Formulierungen. Obgleich es eine klare Sache ist, dass die Autoren der Gesetzesvorlage in einem Begleitschreiben sagen, dass sie „zwecks Festlegung des Status eines Veteranen von Kampfhandlungen für Zivilpersonen“ vorbereitet worden sei.

Im Zusammenhang ist es nicht überflüssig, daran zu erinnern, dass zu Beginn der Sonderoperation am 24. Februar mehrere Wellen von Informationen über eine Erfassung von Freiwilligen und der dabei aufgetretenen Probleme registriert wurden. Anfangs wurde beinahe auf offizieller Ebene versichert, dass die Wehrkreiskommandos alle Anweisungen erhalten hätten. Alle müssten sich dorthin wenden und keine informellen Wege suchen, um auf den ukrainischen Kriegsschauplatz zu gelangen. Danach kursierten Meldungen, dass sowohl militärische Freiwillige als auch zivile Freiwillige viele Schwierigkeiten und Hindernisse erleben würden. Die Beamten würden den Anschein erwecken, dass sie nichts wissen würden. Obgleich viele Experten darauf beharrten, dass, wenn möglicherweise auch keine Kämpfer für die Sonderoperation gebraucht werden würden, so man die materielle und alltägliche sowie unbedingt die polizeiliche Absicherung des Hinterlandes verstärken müsse. Die Sache ging sogar so weit, dass der Führer der Partei „Gerechtes Russland – Für die Wahrheit“, Sergej Mironow, mit Parteigefährten einen separaten Gesetzentwurf über Freiwillige von Sonderoperationen initiierten. Seitdem ist jedoch das Thema irgendwie untergegangen, was für Russland gewöhnlich eines bedeutet: Die Herrschenden realisieren auf irgendeine Weise die gesellschaftlichen Ideen, aber still und leise, damit es nicht so aussieht, als ob sie irgendwem von einer anderen Seite aus Gehör geschenkt haben.

Und jetzt taucht da der Vorschlag auf, die Liste der Veteranen von Kampfhandlungen um einen gewissen unbestimmten Personenkreis zu erweitern, dessen Hauptmerkmal die Beteiligung an der Sonderoperation ist. Es scheint: Auch wenn dies kein Signal für den Beginn einer verdeckten Mobilmachung ist, so ist es wahrscheinlich eine Legitimierung der bereits seit einiger Zeit laufenden Prozesse.