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Finanzinstrumenten während der Krise


Bei allen erlassenen Sanktionen, betreffend den Zahlungsverkehr mit Russland sind drei Listen zu unterscheiden:

Liste für das Bereitstellenverbot: Anhang I zur Verordnung (EU) Nr. 269/2014
Listen für Kapitalmarktsanktionen: Anhänge III, V, XII, XIII Verordnungen (EU) Nr.8 33/2014
Liste für den Ausschluss aus dem SWIFT: Anhang XIV Verordnung (EU) Nr. 833/204

Für sieben Banken wurde ein SWIFT-Ausschluss vereinbart, der ab dem 12. März 2022 greifen soll. Dadurch werden alle sanktionierten Banken vom internationalen Finanzsystem isoliert und in ihrer Fähigkeit eingeschränkt, internationale Transaktionen durchzuführen.

Unter den SWIFT — Ausschluss fallen die Banken VTB, Rossiya, Otkritie, Novikombank, Promsvyazbank, Sovcombank und VEB. Die Sberbank wurde in die CAPTA-Liste aufgenommen, die Einschränkungen für Korrespondenzkonten in den USA vorsieht. Gegen die Gazprombank, die Russische Agro-Bank (RSHB), die Alfa Bank und die Moscow Credit Bank wurden sektorspezifische Sanktionen verhängt. Russische Tochterbanken westlicher Banken — wie UniCredit, Raiffeisen, Deutsche Bank, Commerzbank – haben weiterhin Zugang zu SWIFT. Damit sind Zahlungen von und an diese Banken möglich.

Es ergeben sich zahlreiche Folgen für Unternehmen und Einzelpersonen. Seit dem 11. März 2022 funktionieren im Ausland ausgestellte Visa- und MasterCard-Karten in Russland nicht mehr. Russische Visa- und MasterCard-Karten funktionieren demgegenüber seit dem 11.März 2022 nicht mehr im Ausland. Einkäufe in ausländischen Online-Shops, sowie eine Nutzung von Apple Pay, Samsung Pay und Google Pay ist somit nicht mehr möglich. In Russland ausgestellte Karten werden jedoch weiterhin bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit innerhalb Russlands aufgrund des bestehenden eigenen Zahlungssystems funktionieren. Nach Ablauf der Gültigkeit werden die Karten voraussichtlich durch Mir-Karten ersetzt.

Auch für Geldtransfers ergeben sich Änderungen. Hier wird zwischen russischen Residenten und Nichtresidenten unterschieden. Für Überweisungen innerhalb Russlands gilt grundsätzlich, dass diese in vollem Umfang in Rubel und Fremdwährungen möglich bleiben.

Seit dem 1. März 2022 ist es russischen Residenten (natürlichen und juristischen Personen, Einzelunternehmern) verboten, auf ihre Konten bei Banken außerhalb Russlands Beträge in Fremdwährung zu überweisen. Ferner ist es russischen Unternehme als Kreditgeber verboten, Kredite in Euro, US-Dollar und anderer Fremdwährung an ausländische Unternehmen zu vergeben.

Weiterhin wurde ein Genehmigungsverfahren für die folgenden Transaktionen eingeführt:

Gewährung von auf Rubel lautenden Krediten an ausländische Unternehmen aus sogenannten „unfreundlichen Staaten“;
Veräußerung (Verkauf) von Wertpapieren oder unbeweglichem Vermögen.

Erlaubt bleiben dagegen weiterhin Überweisungen auf ausländische Konten, sowohl in Rubel als auch in Devisen, für die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen (einschließlich kommunaler Dienstleistungen für im Ausland gelegene Immobilien, medizinischer Leistungen und Bildungsprogramme etc.).

Damit besteht weiterhin die Möglichkeit, Überweisungen an Geschäftspartner auf deren Auslandskonten zu tätigen. Auch die Möglichkeit von Zahlungen für Importe und die Rückzahlung von Auslandskrediten bleiben bestehen.

Wer nicht unter Begriff des Residenten fällt, und aus Ländern stammt, welche Sanktionen gegen Russland verhängt haben, kann kein Geld aus Russland ins Ausland überweisen. Diejenigen, deren Länder keine Beschränkungen auferlegt haben, können Überweisungen tätigen. Diese sind jedoch begrenzt auf 5.000 US-Dollar pro Monat. Das Verbot gilt zunächst vom 1. März bis 31. März 2022, für natürliche und juristische Personen aus 43 Ländern. Diesen ist es zugleich untersagt, Geld von Bankkonten auf im Ausland eröffnete Konten zu überweisen sowie grenzüberschreitende Geldüberweisungen ohne Eröffnung von Bankkonten vorzunehmen.

So kann eine Repräsentanz, Filiale oder Betriebsstätte eines deutschen Unternehmens derzeit keine Gelder von ihrem Konto in Russland auf Konten in Deutschland überweisen. Eine russische Tochtergesellschaft bleibt dagegen berechtigt, Gelder, auch in ausländischer Währung, an ihre Muttergesellschaft zu überweisen, und zwar als Bezahlung für gelieferte Waren, geleistete Arbeit und erbrachte Dienstleistungen im Rahmen von entsprechenden Verträgen.

Bei den Zahlungsmodalitäten kann Vorauskasse vereinbart werden, welche nach aktuellem Stand des russischen Devisenrechts, weiterhin möglich ist.

Des Weiteren kommt es zu Einschränkungen im Wertpapierhandel. Die russische Zentralbank hat die Zahlung von Dividenden von Aktiengesellschaften ins Ausland vorübergehend gestoppt. Gewinnausschüttungen von russischen OOOs sind zwar derzeit offiziell nicht untersagt, es gibt jedoch Gerüchte, dass eine solches Verbot noch kommen könnte, so dass einzelne Banken auch derartige Gewinnausschüttungen derzeit nicht zulassen.