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Für den Donbass und Neu-Russland legt man einen neuen Feiertag auf den 30. September


 

In der Staatsduma (dem russischen Unterhaus – Anmerkung der Redaktion) ist der Vorschlag des Landespräsidenten eingegangen, das Gesetz über die Tage des militärischen Ruhms und über denkwürdige Daten durch einen neuen Punkt zu ergänzen. Formuliert wurde er so: „30 September – Tag der Wiedervereinigung der Donezker Volksrepublik, der Lugansker Volksrepublik, des Verwaltungsgebietes Saparoschje und des Verwaltungsgebietes Cherson mit der Russischen Föderation (2022)“. Die Abgeordneten beginnen ihre Tagungsserie erst am 19. September, doch die Arbeit an dem Gesetzentwurf hat bereits begonnen, so dass es keine Hauruck-Aktion geben wird, aber eine kleine. Interessanter ist, warum das Staatsoberhaupt persönlich mit solch einer Initiative aufgetreten ist.

„Dieses Ereignis beruht auf der historischen Gemeinsamkeit der Völker, die auf den Territorien der ausgewiesenen Republiken und Gebiete leben, und ist das Ergebnis der Willensbekundung von Millionen von Menschen, der Realisierung des nicht wegzunehmenden Rechts durch sie, frei und ohne eine Einmischung von außen ihren politischen Status zu bestimmen und ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung vorzunehmen“, heißt es im Erläuterungsschreiben zur Gesetzesvorlage des Präsidenten. Es sei daran erinnert, dass am 30. September im Kreml die feierliche Zeremonie der Aufnahme der DVR, der LVR sowie der Verwaltungsgebiete Saporoschje und Cherson in den Bestand Russlands stattfand.

Möglich wurde dies entsprechend den Ergebnissen der Referenda, die auf ihren Territorien wenige Tage zuvor im September vergangenen Jahres stattgefunden hatten. Ungeachtet der Durchführung der militärischen Sonderoperation Russlands in der Ukraine, der Kampfhandlungen und des formellen Kriegszustands in Donezk und Lugansk. Mehr noch, bereits nach allen Feierlichkeiten war Cherson an sich durch die russischen Truppen aufgegeben worden (nach wie vor werden die Gebiete Saporoschje und Cherson nur teilweise von Russland kontrolliert, obgleich laut Verfassung diese Gebiete komplett beansprucht werden – Anmerkung der Redaktion). Folglich hätte es sicherlich Sinn gemacht, mit der Festlegung eines genauen Gedenktages abzuwarten, zum Beispiel bis zum Zeitpunkt einer vollständigen Kontrolle über alle einstigen bzw. ausgewiesenen ukrainischen Regionen. Es gibt auch eine Frage hinsichtlich dessen, warum der 30. September nach wie vor nicht in das Gesetz aufgenommen wurde.

Nunmehr steht für die Staatsduma und den Föderationsrat an, sich damit im Regime eines „Durchwinkens“ der Gesetzesvorlage zu befassen, da sich die Abgeordneten des Unterhauses beispielsweise erst am 19. September anschicken, zur ersten Plenartagung nach der Sommerpause zusammenzukommen. Allerdings hatte es an der Ochotnyj Rjad (Straße im Herzen Moskaus, in der die Staatsduma ihren Sitz hat – Anmerkung der Redaktion) auch schnellere Bestätigungen gegeben. Und überdies hat die Arbeit an der Gesetzesnovelle bereits begonnen. Die Rechtsverwaltung der Staatsduma hat direkt am 12. September konstatiert, dass der Vorschlag des Präsidenten der Russischen Föderation natürlich vollkommen sowohl der Verfassung und umso mehr auch dem Parlamentsreglement entspreche.

Derweil ist schon seit langem festgestellt worden, dass das Staatsoberhaupt neben der obligatorischen Arbeit zur Ausarbeitung von Gesetzen, zum Beispiel das Vorlegen internationaler Dokumente zwecks Ratifizierung in der Staatsduma, vom Prinzip her lediglich zwei Arten von Dokumenten den Parlamentariern zur Bestätigung übergibt. Erstens sind dies irgendwelche umstrittenen oder brisanten Gesetzentwürfe, die man sowohl durch die Autorität des Kremls absegnen als auch vor den Lobbyisten-Versuchen, etwas in den Wortlauten ohne eine Abstimmung auf höchster Ebene zu verändern, bewahren muss. Und die zweite Kategorie sind gesetzgeberische Initiativen, an denen der Präsident scheinbar persönlich interessiert ist. Da der Gedenktag zu Ehren der Wiedervereinigung des Donbass und von Neu-Russland mit der Russischen Föderation offenkundig nicht zur ersten Kategorie gehört, so muss man diese Initiative unbestrittenermaßen zur anderen rechnen.

Und das persönliche Interesse des Präsidenten an ihr kann – einmal angenommen – damit zusammenhängen, dass in den nächsten Monaten eine Zeit für das Kreieren einer Vielzahl günstiger Informationsanlässe beginnt. Vor allem im Kontext der heranrückenden Präsidentschaftswahlkampagne, in deren Verlauf die neuen Regionen ganz bestimmt nicht vergessen werden können.