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Für die Sonderoperation sollen Freiwillige aus der Zivilbevölkerung gewonnen werden


Das Gesetz über karitative Tätigkeit und freiwillige Arbeit wird im Kontext der seit dem 24. Februar laufenden militärischen Sonderoperation Russlands auf dem Territorium der Ukraine korrigiert. Vorgesehen ist, das Verzeichnis der Arten von Freiwilligen-Tätigkeit, für die man im Falle eines gesundheitlichen Schadens und eines Todesfalls eine Wiedergutmachung aus dem Staatshaushalt erhalten kann, zu erweitern. Direkt mit der militärischen Sonderoperation haben zwei Änderungen zu tun: Freiwillige können auch außerhalb Russlands handeln, sie müssen aber in einem offiziellen Register erfasst worden sein (in das man aber nur nach entsprechenden Überprüfungen vor allem seitens des Inlandsgeheimdienstes FSB gelangen kann – Anmerkung der Redaktion). Somit weitet sich die Mobilmachung für die Sonderoperation weiterhin aus. Dabei bleibt sie aber eine unterschwellige und von den Herrschenden kontrollierte.

Eine Gruppe von Abgeordneten der Staatsduma (des russischen Unterhauses – Anmerkung der Redaktion), die vor allem aus den Reihen von Freiwilligen-Bewegungen hervorgegangen sind, und der 1. Stellvertreter der Vorsitzenden des Föderationsrates (des russischen Oberhauses – Anmerkung der Redaktion) und Generalsekretär der Kremlpartei „Einiges Russland“, Andrej Turtschak, bestehen darauf, dass die Regierung unbedingt den zusätzlichen Haushaltsausgaben für die Freiwilligen zustimmt, die man mit neuen Vollmachten und Verantwortungsbereichen ausstatten wird. Ein Gutachten des Ministerkabinetts ist jedoch nicht vorgelegt worden, obgleich ohne diesem gemäß den Regeln überhaupt keine finanziell aufwendigen Initiativen gestartet werden können.

Der Sekretär des Generalrates von „Einiges Russland“ kann sich jedoch sicher ein Abgehen von der Prozedur im Interesse des Nötigen und – das Wichtigste – für eine dringliche Angelegenheit erlauben. Zumal laut Berechnungen der Volksvertreter im Jahr nur ganze maximal 20 Millionen Rubel gebraucht werden würden. Der Nutzen durch die Freiwilligen werde aber im gleichen Zeitraum fast auf eine Milliarde geschätzt. Doch alle diese Einnahmen und Ausgaben sind theoretische Zahlen, besonders im Kontext der militärischen Sonderoperation. Und es wird vorgeschlagen, zur Freiwilligen-Tätigkeit natürlich auch den Bereich der Medizin hinzuzuzählen. In den Hospitälern wird ein Engagement von Freiwilligen gebraucht. In dem Gesetz soll aber auch noch solche eine Tätigkeit wie die „Teilnahme an der Liquidierung von Notsituationen und deren Folgen, an der Durchführung von Havarie- und Rettungsarbeiten, aber auch die Gewährung von Hilfe für die Opfer aufgrund von Naturunglücken, Umwelt-, Industrie oder anderen Katastrophen, sozialen, nationalen und religiösen Konflikten sowie für Opfer von Repressalien, Flüchtlingen und Zwangsumsiedlern“ ausgewiesen werden.

Betont wird, dass bei der militärischen Sonderoperation bereits ca. 50.000 Freiwillige nur aus der Aktion „#Wir sind zusammen“ im Einsatz seien. Augenscheinlich wird für sie auch solch eine Klausel eingeführt: Handeln wird man auch auf Territorien anderer Staaten können – gemäß einer Liste der Regierung, die durch ihren Beschluss auch den Umfang der Kompensationen festlegen wird. Es geht dabei um Summen von etwa zehn- oder hunderttausenden Rubeln und bis zu Millionen, die den Familien von ums Leben gekommenen Personen zustehen werden. Dabei wird dies alles nur hinsichtlich der Freiwilligen aus einem offiziellen Register gelten. Dies hat das Ministerkabinett ebenfalls zu erstellen. Das heißt, hinsichtlich der Budgetgelder müssen sich die verschiedenen gesellschaftlichen Strukturen oder Gruppen von Bürgern keine Sorgen machen, die derzeit eine Sammlung von Geldern für den Erwerb unterschiedlicher Ausrüstungsgegenstände für Militärangehörige und moderner Technik, vor allem von Drohnen und optischen Geräten organisieren und danach dies aber mit einem Risiko für sich aufgrund der Probleme mit den einen oder anderen staatlichen Behörden in die Zone der militärischen Sonderoperation bringen. Mehr noch, allem nach zu urteilen, kann man über die Gesetzesnovelle von Turtschak den Versuch unternehmen, diese Eigeninitiative auch zu verbieten.

Es sei daran erinnert, dass der gleiche Turtschak dieser Tage eine Initiative über den Status von Veteranen von Kampfhandlungen unterzeichnete (siehe auch: https://ngdeutschland.de/eine-verdeckte-mobilmachung-fur-die-sonderoperation-ist-in-einem-gesetz-erwahnt-worden/). Sie soll die Staatsangestellten und Beschäftigten aus den Bereichen, die aus dem Staatshaushalt finanziert werden, betreffen, die zur Realisierung von Aufgaben im Rahmen der militärischen Sonderoperation herangezogen werden. Dies war ein eine direkte Anweisung zur Entfaltung einer verdeckten Mobilmachung. Ja, und nun ist die Angelegenheit bis zu den zivilen Freiwilligen gekommen. Somit wird die Einberufung für die Sonderoperation zwar erweitert, bleibt aber vorerst eine unterschwellige und unter der Kontrolle der Herrschenden. Doch die nächste Etappe der Mobilmachung wird scheinbar bereits die offiziellen Reservisten oder gar diejenigen, die bereits aus dem Reservistenalter heraus sind, betreffen. Obgleich solch ein Schritt ohne eine spezielle politische Entscheidung auf höchster Ebene schon nicht unternommen werden kann.