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Garegin II. wird vom Kirchenthron auf die Anklagebank gezerrt


Armeniens Generalstaatsanwaltschaft hat die Anklageschrift gegen das Oberhaupt der Armenischen apostolischen Kirche (AAK), gegen Katholikos Garegin II., bestätigt. Die erste Gerichtssitzung ist für den 7. August anberaumt worden. Erstmals in der modernen Geschichte des Landes wird sich das Oberhaupt der Kirche auf der Anklagebank aufgrund eines Paragrafen des Strafgesetzbuches wiederfinden. Während Juristen über die juristische Grundlage der Anschuldigungen streiten, erklären Politologen: Die Konfrontation von Paschinjan und Etschmiadsin, das geistliche Zentrum der AAK – hat den Punkt für eine Umkehr passiert.

Laut Angaben des Gerichtsinformationssystems Datalex sind Angeklagte in dem Fall der Vorsitzende des Obersten geistlichen Rates der AAK, der Katholikos aller Armenier Garegin II., aber auch sechs Mitglieder des Rates – der Leiter der Abteilung für auswärtige Beziehungen Erzbischof Natan Oganisyan, das Oberhaupt der Eparchie (Diözese) in Australien und Neuseeland Erzbischof Ajkasun-Vresh Nadscharyan, der Leiter des Programms für die Ausbildung des Klerus und für Jugendfragen Vagan Ovanesyan, das Oberhaupt der Sjunik-Eparchie Bischof Edgar Akopjan, der Direktor der Verwaltungs- und Wirtschaftsabteilung von Etschmiadsin Bischof Nelson Babayan, aber auch das Oberhaupt der Gugark-Eparchie Bischof Artur Akopyan. Gegen sie alle wurde Anklage entsprechend Teil 2 des Paragrafen 507 des Strafgesetzbuches Armeniens (Behinderung der Realisierung eines legitim in Kraft getretenen Gerichtsbeschlusses unter Ausnutzung dienstlicher Vollmachten) erhoben.

Begonnen hatte alles damit, dass Mitte Januar Bischof Gevorg Saroyan gegen den Katholikos und die Führungsriege der AAK eine Zivilklage eingereicht hatte. Er hatte gefordert, die Anordnung von Garegin II. vom 10. Januar über seine Entbindung als Oberhaupt der Masyatsotn-Eparchie als ungültig anzuerkennen. Das Gericht stellte sich auf die Seite des Schisma-Bischofs Saroyan und verlangte, den Würdenträger in seinem Amt wiederherzustellen. In Etschmiadsin (das geistliche Zentrum der AAK – Anmerkung der Redaktion) wertete man dies als eine Verletzung des Gehorsamsgelübdes und eine Einmischung des Staates in das interne Leben der Kirche. Und Ende Januar erkannte Garegin Saroyan den Titel ab.

Die Konfrontation des Katholikos und des Ex-Bischofs erfolgte vor dem Hintergrund der Zuspitzung der Beziehungen zwischen den Herrschenden Armeniens und der Führung der Kirche. Saroyan gehörte zu einer Gruppe von zehn Bischöfen, die Premierminister Nikol Paschinjan unterstützten. Die Beziehungen zwischen dem Regierungschef und der Führung der AAK hatten sich im Herbst 2020 während des bewaffneten Konflikts zwischen Armenien und Aserbaidschan in Bergkarabach verschlechtert. Vertreter des Klerus hatten den oppositionellen Kräften Unterstützung bekundet, die Paschinjan für den Verlust der Kontrolle über die Region verantwortlich gemacht hatten. Am 8. Dezember 2020 hatte Katholikos Garegin II. in einem offiziellen Appell dem Premierminister empfohlen, den Rücktritt einzureichen, um „mögliche Erschütterungen, Auseinandersetzungen und tragische Folgen zu verhindern“. Im Jahr 2023 wiederholte Garegin II. seinen Appell und unterstrich, dass das Land eine neue Verfassung brauche, die „Armenien zu einem wettbewerbsfähigeren und lebensfähigeren unter den neuen geopolitischen Bedingungen macht“. Beinahe sofort fand in Etschmiadsin eine erweitere Tagung des Obersten geistlichen Rates statt. Zu deren Ergebnissen wurde ein Dokument verabschiedet, das den Vorschlag, das Grundgesetz zu erneuern, kritisierte.

Bis zum Sommer vergangenen Jahres spitzte sich die Situation zu. Paschinjan bezeichnet die Führungsriege der AAK als eine „staatsfeindliche Gruppe“ und „Einfluss-Agenten“ ausländischer Geheimdienste. Der Premier rief dazu auf, Garegin II. den Titel zu nehmen, wobei er ihm eine Verletzung des Zölibat-Gelübdes vorwarf. Es setzte eine Welle von Festnahmen, Verhaftungen und Gerichtsurteilen gegen hochrangige Vertreter der AAK ein. Am 26. Juni 2025 wurde Erzbischof Bagrat Galstanyan verhaftet. Das Untersuchungskomitee Armeniens erklärte, dass die Teilnehmer und Anhänger der Oppositionsbewegung „Heiliger Kampf“, die von dem Erzbischof angeführt wird, angeblich Terrorakte und eine gewaltsame Machtergreifung geplant hätten. Erzbischof Mikael Adshapachyan wurde zwei Tage später festgenommen. Am 3. Oktober verurteilte das Strafgericht allgemeiner Jurisdiktion der Stadt Jerewan Adshapachyan zu zwei Jahren Freiheitsentzug aufgrund von Appellen zum Sturz der Verfassungsordnung. Am 25. Juni des laufenden Jahres hat jedoch das Berufungsgericht für Straffälle dieses Urteil annulliert und den Hausarrest des Geistlichen aufgehoben. Als eine Sicherungsmaßnahme ist lediglich die Verpflichtung über eine Nichtausreise aus dem Land geblieben.

Im Oktober vergangenen Jahres führten Vertreter der Rechtsschutzorgane in der Aragazotn-Eparchie Durchsuchungen durch. Festgenommen und eingesperrt wurden ihr Oberhaupt Bischof Mkrtitsch Proschyan. Ihn bezichtigte man der Ausübung von Druck auf Wähler und der Nötigung zur Teilnahme an Kundgebungen. Im Dezember wurden der Bruder von Garegin II. Gevork Nersisyan, aber auch der Kanzlei-Chef von Etschmiadsin Erzbischof Arschak Chatschatryan festgenommen. Insgesamt waren bis Anfang 2026 unter verschiedene Formen einer strafrechtlichen Verfolgung sowie Festnahmen und Ausreiseverboten zehn Bischöfe und Erzbischöfe der AAK geraten. Im Februar leiteten Armeniens Rechtsschutzbehörden Strafverfahren gegen Garegin II. an sich ein.

Dem Katholikos wurde die Möglichkeit genommen, Armenien zu verlassen, und seine persönlichen Bankkonten sind im Rahmen der Untersuchungen eingefroren worden. Erstmals in der Geschichte des unabhängigen Armeniens hatte man ihn nicht zur Auftaktsitzung des neuen Parlaments (der inzwischen 9. Legislaturperiode) eingeladen, die am 2. August stattfand. Die Abgeordneten der oppositionellen Blöcke „Starkes Armenien“ und „Armenien“ protestierten dagegen, indem sie riefen „Wo ist der armenische Patriarch?“. Sie warfen den Herrschenden einen Bruch der Traditionen vor und lehnten es demonstrativ ab, laut den Parlamentariereid zu sprechen. Gleich nach der im Grunde genommen geplatzten Tagung (bei der der neue Parlamentschef gewählt werden sollte, was letztlich erst am 3. August erfolgte – Anmerkung der Redaktion) verließen die Oppositionsfraktion komplett das Parlamentsgebäude und fuhren nach Etschmiadsin, wo sie den Segen des Katholikos erhielten.

Der Anwalt des Katholikos Ara Zograbyan, aber auch Vertreter von Etschmiadsin bezeichnen das Strafverfahren als ein illegitimes und die Gesellschaft spaltendes. Juristen befürchten, dass die Einmischung von Zivilgerichten in kanonische Fragen der Armenischen apostolischen Kirche das Verfassungsprinzip einer Autonomie der Kirche verletze. Die Anklage basiert aber auf der Hoheit des Zivilrechts. Politologen sind der Auffassung, dass das bisherige Tabu in Bezug der Unantastbarkeit der geistlichen Spitzenkräfte zerstört wurde. Einige erklären, dass dies eine strategische Liquidierung der sakralen Immunität der AAK im Interesse einer Verstärkung der weltlichen Machtvertikale sei.