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Gefängnisse dürfen keine Folterkammern sein


Im Föderationsrat, dem Oberhaus des russischen Parlaments, hat eine Rundtischdiskussion stattgefunden, die den Folterungen von Häftlingen im Strafvollzug gewidmet war. Zum Auslöser der Diskussion waren massenhafte Folterungen von Häftlingen in Irkutsker Straflagern und U-Haft-Anstalten geworden. Der Föderale Dienst für den Strafvollzug meldete, dass die Fragen der Anwendung physischer Gewalt in der Institution unter eine besondere Kontrolle gestellt worden seien. Menschenrechtler sind jedoch der Auffassung, dass die Situation nicht zu beheben sei, solang keine realen strafrechtlichen Bestrafungen für die Sadisten unter dem Gefängnispersonal folgen und die operativen Verwaltungen, die mit den Untersuchungsorganen die entsprechenden Fälle aufarbeiten, nicht beseitigt werden.

Nach Aussagen des Leiters des Föderalen Dienstes für den Strafvollzug, Alexander Kalaschnikow, sei die Frage hinsichtlich der Unzulässigkeit eines brutalen oder anderen, die menschliche Würde erniedrigenden Umgangs mit den Gefangenen „unter eine besondere Kontrolle“ gestellt worden. Er wies darauf hin, dass bereits vor anderthalb Monaten eine große Kommission aus Moskau nach Irkutsk geflogen sei, die den stattgefundenen Ereignissen eine objektive Bewertung geben soll. In dieser Zeit sind acht Strafverfahren eingeleitet worden. Befragt wurden über eintausend Personen. Ermittelt wurden 75 Betroffene und rund 90 Augenzeugen sowie 41 Personen, die an der Verübung von Gewalt beteiligt waren, berichtete Kalaschnikow. Dabei versprach er, dass die Nachforschungen „bis zu einer vollständigen Dekriminalisierung der Lage“ durchgeführt werden.

In den russischen Regionen sind Sonderkommissionen entstanden, die jeden Fall von Gewaltanwendung untersuchen und sich Videoaufnahmen anschauen. Der Föderale Dienst für den Strafvollzug erfülle musterhaft seine Arbeit, wobei er auch mit Informationen über Folterungen in russischen Straflagern konfrontiert werde. Dies erklärte der Leiter des Rates für Menschenrechte beim Präsidenten der Russischen Föderation, Valerij Fadejew. Seinen Worte zufolge würde der Föderale Dienst für den Strafvollzug diese Rechtsverletzungen nicht verheimlichen und die Schuldigen zur Verantwortung ziehen, was von einer Offenheit des Dienstes und der Bereitschaft, gegen Missverständnisse auf diesem Gebiet zu kämpfen, zeuge. Russlands Menschenrechtsbeauftragte Tatjana Moskalkowa unterbreitete den Vorschlag, die Zuständigkeit für Untersuchungen in Bezug auf Folterungen von der territorialen auf die Bezirks- oder gar föderale Ebene zu heben, damit „der menschliche Faktor nicht die Überprüfung stört“.

Viele Teilnehmer der Diskussion sprachen von der Notwendigkeit, einen einzelnen Artikel über Folterungen im Strafgesetzbuch zu verabschieden. 2Dies muss man unbedingt tun“, erklärte Igor Kaljapin, Vorsitzender des „Komitees gegen Folterungen“. Er ist jedoch der Meinung, dass ohne eine spezielle Behörde, die effektive Nachforschungen durchführen wird, die Norm genauso wie auch die heutigen (zum Beispiel Artikel 286 des StGB „Überschreitung der dienstlichen Vollmachten“) sich als unwirksam erweisen würde. „Derzeit haben wir lediglich eine Untätigkeit und eine offenkundige Sabotage seitens des Untersuchungskomitees“, unterstrich der Menschenrechtler.

Noch ein Thema galt dem Gesetzentwurf, der Käfige in russischen Gerichtssälen verbietet. Diese Gesetzesnovelle liegt ungeachtet der Unterstützung der Regierung das vierte Jahr ohne eine Bewegung in der Staatsduma, dem Unterhaus des russischen Parlaments. Da für die Demontage dieser Konstruktionen eine recht erhebliche Summe gebraucht werde, fünf Milliarden Rubel (umgerechnet etwa 56,3 Millionen Euro), waren sich die Experten in der Meinung einig: „Mögen sie doch dastehen. Man kann sie einfach nicht nutzen“. Einer der Vorschläge lief darauf hinaus, dass die Richter selbst den Gefährlichkeitsgrad des Angeklagten beurteilen und entscheiden könnten, ob es Sinn mache, ihn in den Käfig unterzubringen.

Dennoch aber könne nach Meinung des Menschenrechtlers Lew Ponomarjow von einer Humanisierung des Systems keine Rede sein. In den Regionen habe ein System eines „modernen GULAG“ Wurzeln geschlagen, unterstrich er. Die Gewalt sei zu einem alltäglichen Instrument für das Zusammenwirken mit den Häftlingen geworden. Um dieses zu zerbrechen, werde eine wahre Revolution gebraucht. Unter den Bedingungen des heutigen Russlands sie dies fast unmöglich.

Insgesamt gehe eine Verschärfung des Regimes weiter, unterstrich Ponomarjow. Jegliche Bewegungen in Richtung einer Humanisierung seien eher Ausnahmen. Übrigens, er selbst sieht in den sich vor den Augen der Öffentlichkeit abspielenden Repressalien und in den demonstrativen Geschichten mit den Folterungen auch einen politischen Hintergrund: „Möglicherweise wird dies bewusst getan, damit die künftigen politischen Häftlinge, die Aktivisten, die heute auf die Straßen gehen, sehen und begreifen, wohin sie gelangen können, wenn sie ihren politischen Protest fortsetzen werden“.

Und tatsächlich sei, wie der Menschenrechtler fortfuhr, ungeachtet der großen und mit viel Rummel begleiteten Überprüfung in Irkutsk deren Effektivität vorerst fraglich: Die Betroffenen hätten Angst, Aussagen zu machen, und würden nicht mit den lokalen Untersuchungsbeamten zusammenarbeiten wollen. „Zumindest weil man sie parallel einer Beteiligung an Massenunruhen bezichtigt. Und solche Häftlinge glauben kaum daran, dass der Fall, in dem sie als Betroffenen auftreten, zu Ende gebracht werden, im Unterschied zu dem, in dessen Rahmen sie als Angeklagte ausgewiesen werden“, erläuterte Ponomarjow. Er betonte, dass die Situation nicht zu ändern sei, solange „die Herren in den Straflagern die Vertreter der Rechtsschutz- und bewaffneten Organe sowie die operativen Beamten sind“. Im Westen befindet sich ein Gefängnis faktisch in den Händen von zivilen Personen, erinnerte Ponomarjow.

Die Frage hinsichtlich der Notwendigkeit einer Reform des Föderalen Dienstes für den Strafvollzug und der Übergabe eines Teils seiner Funktionen an einen zivilen Dienst ist bereits im Jahr 2018 im Föderationsrat, gleich nach Veröffentlichung von Videos mit Folterungen und brutalen Prügeln in Bezug auf Häftlinge in einem Straflager von Jaroslawl angesprochen worden. „Ich bin durch den Fall erschüttert. Ich hatte angefangen, dieses Video anzusehen, und habe abgeschaltet. Ich konnte es nicht… Wie kann man diese Menschen verstehen, die gemeinsam einen Menschen brutal schlagen. Und nicht einer von ihnen hatte innegehalten!“, hatte damals die Vorsitzende des Föderationsrates Valentina Matwijenko erklärt.

Nach Aussagen des Gründers des Komittes gegen Korruption und Folterungen „Gulagu.net“, Wladimir Osetschkin, würden sich die Insassen, die einer Exekution hinter Gittern ausgesetzt werden, in einer erwiesenermaßen hilflosen Situation befinden. Gegenwärtig sind gemäß Artikel 286 des StGB „Überschreitung der dienstlichen Vollmachten“ sind bis zu zehn Jahren Freiheitsentzug vorgesehen. Eine scheinbar spürbare Haftdauer, in der Praxis aber würden die verurteilten Gefängnisbeamten Bewährungs- oder unerhebliche reale Strafen erhalten, fuhr der Gesprächspartner der „NG“ fort, und würden bereits nach ein, zwei Jahren wieder auf freien Fuß kommen. Das Problem bestehe nach Meinung von Osetschkin darin, dass die Mitarbeiter des Föderalen Dienstes für den Strafvollzug keine Angst vor einer heutigen strafrechtlichen Haftung hätten, wobei sie die als einen Teil ihrer Arbeit und ein natürliches Risikoelement wahrnehmen würden und „ausgezeichnet begreifen, dass sie wahrscheinlich keinerlei reale Bestrafung erfahren werden“.

Daher sei es wichtig, fährt der „NG“-Gesprächspartner fort, nicht nur die Folterungen als einen einzelnen Tatbestand zu formulieren, sondern sie auch zur Kategorie der besonders schweren Verbrechen mit einer Mindeststrafe von sieben bis zwölf Jahren Freiheitsentzug zu rechnen. Wenn aber eine Person zu einem Körperbehinderten geworden ist, so sei diese Planke bis auf 15 Jahre anzuheben. Für einen Massencharakter sei eine Bestrafung von bis zu 20 Jahren vorzusehen. Und im Falle des Todes des Häftlings – bis hin zu einer lebenslänglichen Haftstrafe.

Außerdem habe man nach Aussagen von Menschenrechtlern im Föderationsrat die Wichtigkeit der Maßnahmen vergessen, die auf einen staatlichen Schutz von Zeugen, Betroffenen und sogar von den Verdächtigen, die mit der Justiz einen Deal abschließen und bereit sind, Aussagen gegen andere Sadisten zu machen, abzielen. Gebraucht werden unter anderem spezielle Abteilungen innerhalb der U-Haftanstalten für deren separate Unterbringung. Osetschkin erläuterte beispielsweise, dass heutzutage „dutzende Angeklagte in einer U-Haftanstalt, mitunter in ein und denselben Zellen mit Betroffenen, Komplizen der Gefängnisbeamten und Zeugen aus den Reihen der anderen Häftlinge eingesperrt werden. Man transportiert sie in ein und denselben Gefangenenwagen zu Gegenüberstellungen. Es ist klar, dass die lokale Verwaltung des Föderalen Dienstes für den Strafvollzug mit dem Bewachungsdienst und mit den operativen Beamten des Dienstes so die Personen einschüchtert, die bereit sind, Aussagen zu machen“.

Dabei erinnerte Osetschkin daran, dass alle Vorschläge, die im Föderationsrat diskutiert worden sind, tatsächlich über lange Jahre vergeblich durch die Menschenrechtler lobbyiert wurden: „Sie haben einfach jene Initiativen aufgezählt, die wir mehrfach an das Justizministerium und den Föderalen Dienst für den Strafvollzug übergeben hatten und von denen sich die Beamten selbst hartnäckig distanziert hatten. Angeblich würden die geltenden Normen durchaus reichen, um gegen die Gewalt in den Gefängnissen zu kämpfen“. Die Leitung des Föderalen Dienstes für den Strafvollzug begreife tatsächlich nicht vollends, nimmt Osetschkin an, was in den Gefängnissen passiere.

In diesem Zusammenhang verdiene aus der Sicht der Redaktion von www.ngdeutschland.de der Text Beachtung, der auf der Internetseite der Anhänger des russischen außerparlamentarischen Oppositionellen Alexej Nawalny über die Situation in der Strafkolonie Nr. 2 in der Stadt Pokrow publiziert wurde (https://navalny.com). Die Kleinstadt befindet sich etwa 100 Kilometer nordöstlich von Moskau. Und dorthin ist, wie angenommen wird, Nawalny zur Verbüßung seiner Haftstrafe gebracht worden. Von seinen Anhängern wird sie als „eine der strengsten Zonen, als eine „rote“ bezeichnet. Hier führen nicht die Häftlinge das Zepter (wie in den „schwarzen“ Zonen), sondern die Verwaltung. Nun, und auch die Inhaftierten, die diese Verwaltung wie Sklaven ausnutzt“. Wir haben keine Möglichkeit, die angeführten Fakten vollends zu überprüfen. Die Beschreibung des Regimes des Straflagers veranlasst jedoch, sich über die Notwendigkeit einer Reformierung des Systems für den Strafvollzug Gedanken zu machen, da es allem nach zu urteilen keinerlei wesentliche Veränderungen seit den Zeiten von Wladimir Lenin und Iosif Stalin erfahren hat.