Georgiens Verfassungsgericht hat am Mittwoch die Behandlung der Klage der regierenden Partei „Georgischer Traum“ zum Verbot von fünf Oppositionsparteien des Landes begonnen. Die Behandlung der Klageforderung soll am 23. Oktober abgeschlossen werden. Wenn man die Organisationen der Regierungsgegner als verfassungsfeindliche anerkennt, wird man deren Mitglieder aus dem politischen Leben des Landes ausschließen.
Wie in der Klageschrift gesagt wurde, hätten im Zeitraum von 2019 bis einschließlich 2025 die „Vereinte Nationale Bewegung“ (VNB), die „Koalition für Veränderungen“, „Starkes Georgien – Lelo“, „Gacharia für Georgien“ und die „Föderalisten“ sechs Versuche für einen Sturz der Verfassungsordnung unternehmen und hätten es nicht vor aufzuhören. Außerdem warf „Georgischer Traum“ der VNB Handlungen vor, die auf eine Verletzung der Unabhängigkeit und territorialen Integrität der Republik abgezielt hätten und während des Augustkrieges von 2008 und nach dem Jahr 2021 unternommen worden waren.
Gleichfalls erklärt man in der Regierungspartei, dass die Verklagten seit dem Jahr 2016 ständig sowohl die innenpolitische als auch die außenpolitische Legitimität der gegenwärtigen Regierung Georgiens verneint hätten. Dabei hoffen die Kläger, das Gericht davon zu überzeugen, dass ihre Opponenten nur auf dem Papier verschiedene Organisationen darstellen würden, tatsächlich aber Teil der VNB seien.
„Die früheren oder heutigen Führer der angeklagten Parteien waren durch Mitglieder des Parlaments von Georgien unterschiedlicher Legislaturperioden aus der VNB oder durch einen Wahlblock, der mit deren Beteiligung geschaffen worden war, gewählt worden und haben unterschiedliche Parteifunktionen in der VNB in der Zeit der Herrschaft der VNB (von 2004 bis einschließlich 2012) bekleidet“, behaupten die Vertreter von „Georgischer Traum“.
Es muss betont werden, dass die „Koalition für Veränderungen“ und die „Föderalisten“ in der Tat aus ehemaligen Mitgliedern der VNB, die sich mit deren Anführer und Ex-Präsident Michail Saakashvili zerstritten hatten, gebildet wurden. Jedoch sind „Starkes Georgien – Lelo“ und „Gacharia für Georgien“ in keiner Weise mit ihr verbunden. Die erste hatten die Geschäftsleute Mamuka Khasaradse und Badri Dshaparidse im Jahr 2019 geschaffen, und die zweite – Ex-Premier Georgi Gacharia im Jahr 2021. Beide Organisationen waren als eine Alternative zur Partei „Georgischer Traum“, aber auch zur VNB und deren abgesplitterten Elementen konzipiert worden. Außerdem haben sie nicht an den Unruhen vom 4. Oktober 2025 teilgenommen, die die amtierende Regierung als Staatsstreichversuch bezeichnet. „Gacharia für Georgien“ hat sogar zugestimmt, mit der Partei „Georgischer Traum“ im Parlament zu arbeiten, obgleich es die übrigen verklagten Parteien, die die Sperrklausel überwunden hatten, ablehnten, die Mandate anzunehmen.
„Ich denke, dass ihre Tage gezählt sind. Wir haben eine sehr klar formulierte Klage, die beim Verfassungsgericht eingereicht wurde. Subjektiv wäre es für uns interessanter, das existierende Spektrum zu bewahren. Jedes Mal besiegen wir sehr leicht diese radikale vereinte oppositionelle Kraft, die tatsächlich eine Agentur ist. Mit diesen ausgezehrten Personen wäre es für uns leichter gewesen, die nächsten Wahlen zu gewinnen. Jedoch sind die subjektiven Interessen hier nicht das Wichtigste. Das Wichtigste ist das, dass das georgische Volk an einer Vervollkommnung des politischen und demokratischen Systems interessiert ist. Dementsprechend hatten wir uns, als wir die Klage beim Verfassungsgericht einreichten, nicht von unseren subjektiven Interessen, sondern von den objektiven Interessen der georgischen Gesellschaft und unseres Landes leiten lassen“, beharrt Georgiens Premierminister Irakli Kobachidse.
Parlamentschef Shalva Papuashvili ist gleichfalls der Auffassung, dass „Verfassungsfeinde“ nichts in einem demokratischen Staat zu suchen hätten. Dabei erklärte er, dass Tbilissi in die Fußstapfen von Kiew und Kischinjow treten würde.
„Man sagt, dass Moldowa und die Ukraine Georgien übertreffen. Und sie übertreffen uns auch in dieser Hinsicht. In der Ukraine sind 18 Parteien verboten worden, und in Moldowa – sechs, von denen einige als Nachfolge-Parteien verboten worden sind. Somit versuchen wir, hinsichtlich der demokratischen Instrumente „Moldowa und die Ukraine einzuholen“. Dies ist amüsant, doch eine ernsthafte Angelegenheit“, betonte Papuashvili.
Derweil hatten am Vorabend der ersten Verhandlung Oppositionelle mit den Botschaftern Großbritanniens, Frankreichs und Deutschlands Konsultationen geführt. Europa verurteilt offen den Versuch von „Georgischer Traum“, die Organisationen ihrer Gegner zu verbieten.
„Ich entscheide nicht im Voraus den Ausgang des Prozesses und achte vollkommen die Prinzipien der Souveränität und Unabhängigkeit der Justiz, ich rufe jedoch die Mehrheit auf, den politischen Pluralismus zu verteidigen und Raum für eine politische Opposition zu bewahren… Gemäß dem Präzedenzrecht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verlangt das Verbot einer politischen Partei eine besonders überzeugende Begründung und muss den strengen Anforderungen der Notwendigkeit und Angemessenheit entsprechen. Dies sind die grundlegenden Standards des gesamten europäischen Rechtsraumes. Und Georgien ist gleichfalls dessen Teil. Die regierende Mehrheit trägt besondere Verantwortung für die Einhaltung dieser Bedingungen und für die Achtung der legitimen Rolle der politischen Opposition sowohl im Parlament als auch außerhalb von diesem“, erklärte der Generalsekretär des Europarates Alain Berset.
Georgiens Außenministerium hat seinerseits die europäischen Partner gewarnt, dass die sich nicht in die inneren Angelegenheiten der Republik einmischen. „Das Ministerium ist der Auffassung, dass die Wertungen, die die Legitimität der vom Verfassungsgericht zu diesem Fall vorgenommenen Untersuchung in Zweifel ziehen, und die voreingenommene Haltung zu dem Gerichtsprozess den Versuch darstellen, übermäßigen Druck auf das Verfassungsinstitut auszuüben, und eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten Georgiens sind, während die Achtung der Hoheit des Rechts die Gewährung der Möglichkeit für das Verfassungsgericht, selbständig den Fall in Übereinstimmung mit der Verfassung und der geltenden Gesetzgebung zu behandeln, verlangt“, unterstrich man im Außenministerium.
Wie dem nun auch immer sein mag, in der Opposition ist man der Auffassung, dass alles lange vor Beginn des Gerichtsprozesses entschieden worden sei.
„Wir erwarten nicht, dass die Richter des Verfassungsgerichts eine objektive Entscheidung treffen werden. Andernfalls hätten sie von Anfang an diese Klage für eine verfassungswidrige gehalten. Vom Wesen her hat sie nichts mit Rechtsprozesses gemein. Die Richter werden die Entscheidung treffen, die ihnen der Gründer von „Georgischer Traum“, Bidzina Ivanishvili, in Auftrag gibt. Sie wissen bereits, was zu tun ist… Es gibt aber keine Hindernisse, die uns zwingen würden einzuhalten. Wird man ein Verbot verhängen? Wir werden dennoch aber den Kampf fortsetzen“, erklärte die VNB-Vertreterin Anna Tsitlidse gegenüber Journalisten.
Im Übrigen betonte einer der Führer der „Koalition für Veränderungen“, Georgi Butikashvili, dass im Falle eines Verbots seiner Partei nicht ein einziges Mitglied von ihr einen legalen Kampf gegen „Georgischer Traum“ fortsetzen könne. Sie würden nicht am politischen Leben des Landes teilnehmen können. Dabei seien die Gesetze so formuliert worden, dass man jegliche humanitäre Tätigkeit inklusive eines Auftretens in Massenmedien Politik gleichstellen könne.