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In Russland wurden neun Millionen Menschen mit eingeschränkten Wahlrechten ausgemacht


Der Report der Bewegung „Golos“ („Die Stimme“) unter dem Titel „Neue Beraubte: wegen was man Bürger Russlands massenhaft in dem Recht einschränkt, bei den Wahlen im Jahr 2021 Gewählte zu sein“ stellt den offenkundigen Versuch dar, der begonnenen Wahlkampagne den düstersten Ton – den von Repressalien – zu verleihen. Es wird behauptet, dass bereits jetzt mindestens neun Millionen Menschen nicht kandidieren könnten. Es könnten derer aber überhaupt noch mehr werden. Bisher jedoch weist „Golos“ sechs Oppositionelle aus und legt eine Liste von 75 potenziellen Beraubten vor.

Der Report von „Golos“ ist ein Beispiel einer soliden analytischen Aufarbeitung von sich nicht widersprechenden statistischen Daten und keiner spekulativen Schlussfolgerungen, zu deren Ergebnis ein konterpropagandistisches Qualitätsprodukt wurde. In der Informationsepoche müssen die oppositionellen Kräfte auch gerade so handeln, indem sie operativ die Herrschenden in Situationen ertappen, die sie eigentlich gerne verschwiegen hätten.

Der russische Präsident Wladimir Putin hatte beispielsweise nach dem Gipfeltreffen in Genf erläutert, dass in Russland nur gegen jene Oppositionelle ein Kampf geführt werde, die sozusagen im Interesse äußerer feindlicher Kräfte und für deren Gelder handeln würden. Aus dem Bericht von „Golos“ ergibt sich jedoch ein anderes Bild: Es geht um eine massenhafte Einschränkung in den Rechten aufgrund eines Gesetzes und nicht entsprechend von individuellen Gerichtsurteilen. Eine verständliche negative Konnotation stellt auch der Vergleich der heutigen Situation mit der Praxis der Bolschewiki in den 20er und 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts dar.

In „Golos“ macht man gleich den Einwand, dass solche Politiker wie Alexej Nawalny oder Sergej Udalzow ausgeklammert bleiben würden, die schon lange die Möglichkeit verloren hätten, ihr passives Wahlrecht zu realisieren. Das Erfassen der Operation „Beraubter“ beginnen die Experten der Bewegung ab Mai vergangenen Jahres, als in der Wahlgesetzgebung der Verweis auf rund fünfzig Strafrechtsbestände auftauchte. Somit war der sogenannte kriminelle Filter ernsthaft erweitert worden – die Regel, bei der ein Verurteilter für das eine oder andere Verbrechen kein Recht hat, nicht nur in der Zeit des Status, ein vorbestrafter zu sein, sondern auch nach ihr, fünf, zehn oder gar fünfzehn Jahre lang zu kandidieren.

„Die genaue Anzahl der Bürger zu bestimmen, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt unter den Verlust des passiven Wahlrechts fallen, ist unmöglich“, warnte man in „Golos“, führte dennoch aber eine geschätzte Zahl an – mindestens neun Millionen Menschen oder rund acht Prozent aller Wähler des Landes. Wahrscheinlich werde es, wie im Report betont wird, derer „wesentlich mehr“ geben. „Das Inkrafttreten der neuen „antiextremistischen“ Gesetzesänderungen und die Einstufung der Strukturen der Nawalny-Anhänger als extremistische Organisationen führen dazu, dass in der nächsten Zeit noch weitere hunderttausende politisch aktive Bürger betroffen werden“.

Wenn man sich jedoch die im Bericht angeführten Zahlen anschaut, so ergibt sich, dass mindestens sechs Millionen „Beraubte“ unter die Norm der Wahlgesetzgebung fallen, die Personen mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in einem anderen Staat zu kandidieren verbietet. Dabei beruft sich „Golos“ auf die offizielle Statistik, wobei gleichzeitig auf der Widersprüchlichkeit hingewiesen wird. Es sei gleichfalls angemerkt, dass man diese Menschen alle zusammen nicht zählen kann, zumindest weil ein gewisser Teil von ihnen sich aus Furcht von der Aufmerksamkeit des Staates von den Verbindungen mit dem Ausland losgesagt hat. Allerdings möglicherweise auch umgekehrt: Die Anzahl der eine zweite Staatsbürgerschaft oder Aufenthaltserlaubnis anderer Länder besitzenden Bürger der Russischen Föderation nimmt still und leise nur zu. Kurz gesagt: Ein Großteil der „Beraubten“ ist eine nicht überprüfbare Kategorie, das heißt: Dies ist eine spekulative Schlussfolgerung.

Nach den Wahlen von 2016 hat es in Russland, wird in dem Bericht erläutert, zwei Wellen von Restriktionen gegeben. Die erste war eben diese Erweiterung des sogenannten kriminellen Filters, die zweite – vom Juni dieses Jahres – hängt mit der Abwehr und Bekämpfung der „politischen Extremisten“ zusammen, das heißt derjenigen, die Putin vor der ganzen Welt der Ausbildung von Rebellen mit „Molotow-Cocktails“ bezichtigt hatte (wie am 23. Juni durch die Anwälte aus dem „Team 29“ bekannt wurde, gibt es solch einen Vorwurf nicht im Urteil des Moskauer Stadtgerichts über die Einstufung der Nawalny-Strukturen als extremistische – Anmerkung der Redaktion). Im Ergebnis der ersten Welle sind also, wie in „Golos“ ausgewiesen wird, innerhalb von zehn Jahren über 1,1 Millionen Verurteilte wegen Diebstahls mit Eindringen in fremde Objekte unter das Verbot, gewählt zu werden, gefallen, und entsprechend dem „volkstümlichen“ Drogenparagrafen (Artikel 228 des StGB der Russischen Föderation) ab 2010 bis einschließlich 2020 etwa 300.000 Menschen. Und da der sogenannte kriminelle Filter eine gewisse rückwirkende Geltung besitzt, können entsprechend diesen Paragrafen die Menschen mit einem Verbot belegt werden, die noch in den 1990ern verurteilt wurden.

„Die Anzahl der entsprechend den traditionell „politischen“ Tatbeständen Verurteilten ist nicht so groß. Gerade unter sie fallen jedoch tausende politische Aktivisten, Kundgebungsteilnehmer, Freiwillige politischer Stäbe usw., das heißt: die aus politischer Sicht aktivsten Bürger des Landes“, wird in dem Report betont. Innerhalb von zehn Jahren sind entsprechend den Extremismus-Paragrafen fast 3.500 Menschen verurteilt worden. Ordnungsrechtliche Verstöße vom Typ „Verbreitung extremistischer Materialien“ betrafen mehr als 4.000 Menschen. Weitere 10.000 Bürger befinden sich in der Risikozone. Dies sind Aktivisten von Meetings, für die es kein direktes Verbot für eine Teilnahme an den Wahlen als Kandidaten gibt. Wenn aber deren zahlreichen Ordnungsstrafen in eine neue Qualität umschlagen, zu einer Anklage entsprechend dem „Dadin“-Paragrafen 212.1 (benannt nach dem Aktivisten Ildar Dadin, der nach drei Ordnungsstrafen innerhalb von 180 Tagen wegen Einzelmahnwachen und ähnlichen Protestaktionen eine Freiheitsstrafe von drei Jahren nach einer erneuten Festnahme bei einer Protestaktion erhielt – Anmerkung der Redaktion), so werden sie schon kein passives Wahlrecht mehr haben. Als Beispiel führt „Golos“ den Fall der früheren hauptstädtischen Stadtbezirksabgeordneten Julia Galjamina an.

Es ist klar, dass die Zunahme der Anzahl der „Beraubten“ laut Schätzungen von „Golos“ mit einem größeren Tempo als zu Sowjetzeiten erfolgt. Dabei wird eine ähnliche Vorgehensweise angewandt: Verbote ohne besondere Grundlagen dafür werden gegen Gegner des herrschenden Regimes verhängt. Und im Verlauf dieses Prozesses werden natürlich die Warnungen des Verfassungsgerichts vergessen, wonach Einschränkungen möglich sind, aber nur proportionale und begründete. „Der Entzug des passiven Wahlrechts in Russland erfolgt automatisch, gilt unbedingt entsprechend den maximal festgelegten Zeiträumen und kann nicht verringert werden. Der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) hält solch einen undifferenzierten Entzug der Wahlrechte von einer Gruppe von Personen für einen mit dem Artikel 3 des Protokolls Nr. 1 der Konvention über den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten unvereinbaren“, resümiert „Golos“.

Der abschließende Teil des Berichts enthält jedoch Angaben über sechs gegenwärtige „Beraubte“ und 75 potenzielle. Unter letzteren sind vor allem Anhänger Nawalnys und Chodorkowskis mit einem geringen Anteil von Vertretern der Partei „Jabloko“ und der Kommunisten.