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In Ungarn beginnt eine „De-Orbánisierung“


Die Partei „Tisza“, die bei den April-Wahlen in Ungarn siegte, hat die Umsetzung ihres wichtigsten Wahlkampfversprechens in Angriff genommen. Sie hat sich einer Ablösung des Systems angenommen, das in den langen 16 Jahren der Herrschaft von Viktor Orbán als Premierminister geschaffen worden war. Der neue Regierungschef Péter Magyar hat eine Reihe von Verfassungsänderungen initiiert. Eine von ihnen sieht eine Begrenzung der Amtszeit des Premierministers vor. Am Dienstag, dem 26. Mai stimmte das Parlament für die Schaffung von Untersuchungsausschüssen zur Aufklärung von Handlungen der früheren Herrschenden Ungarns. In der Partei „Fidesz“ wirft man Magyar autoritäre Allüren vor. Und in Brüssel schickt man sich an, Ungarn mit einer Deblockierung von Mitteln der EU, die vor einigen Jahren eingefroren worden waren, zu „belohnen“.

Seit dem 12. April, als „Tisza“ bei den Parlamentswahlen siegte und eine verfassungsgebende Mehrheit erhielt, hat es keinen Mangel an skeptischen Prognosen hinsichtlich einer Realisierbarkeit der Veränderungen gegeben, die diese Partei versprochen hatte. Kommentatoren hatten auch die Aufmerksamkeit darauf gelenkt, dass die Anhänger von Viktor Orbán nach dem Verlust der Kontrolle über das Parlament die Macht in den Regionen bewahrt hätten. Die Führung von „Tisza“ bestehe durchgehend aus denjenigen, die ihre Karriere in der Partei „Fidesz“ von Viktor Orbán oder gar in dessen Regierung gemacht hätten. Schließlich wurde auch darauf verwiesen, dass das System der „gelenkten Demokratie“ in Vielem unter einem Druck von außen demontiert werde. Die Führung der EU hatte erklärt, dass die für das Land vorgesehenen 30 Milliarden Euro nicht freigegeben werden, wenn nicht die Ursache beseitigt werde, aufgrund der diese Mittel im Jahr 2022 eingefroren worden waren – das Abgehen Ungarns vom Prinzip der „Hoheit des Rechts“ und den demokratischen Standards, die in der Europäischen Union üblich sind.

Magyar, der versichert, dass die Skeptiker beschämt werden würden, hat ein Widerlegen deren Prognosen durch Taten begonnen. Am Dienstag kamen zwecks Behandlung zwei Verfassungsänderungen ins Parlament. Die erste angestrebte Änderung sieht eine Begrenzung der Amtszeiten des Premiers auf acht Jahre vor. Parlamentswahlen in Ungarn werden alle vier Jahre abgehalten. Probleme für die Annahme dieser gesetzgeberischen Novelle kann eventuell Präsident Tamás Sulyok schaffen.

Er ist eine Kreatur von Viktor Orbán, der laut einigen Angaben nicht die Hoffnungen aufgibt, im Jahr 2030 wieder an die Macht zurückzukehren. Die Vollmachten des Präsidenten in der parlamentarischen Republik sind begrenzte, dennoch aber ausreichende, um zumindest die Annahme des Gesetzes auszubremsen – einmal angenommen durch dessen Rückgabe an das Parlament zwecks erneuter Behandlung. Magyar hat sich bereits an Sulyok mit der Forderung gewandt, die Vollmachten bis zum 31. Mai niederzulegen. Wenn der Präsident bis dahin nicht abtrete (und er erklärt bisher, dass er im Amt bleiben werde), hat der Premier angekündigt, ihn per Parlamentsbeschluss abzusetzen.

Die zweite von Magyar vorgeschlagene Änderung sieht die Liquidierung eines Regierungsorgans – der Verwaltung für den Schutz der Souveränität Ungarns -, das die ungarische Opposition ja und auch die Führung der EU am meisten gereizt hatte, vor. Etabliert wurde diese Institution im Jahr 2024 auf Initiative von Viktor Orbán. Und sie wurde mit recht umfangreichen Vollmachten ausgestattet. Die Verwaltung sollte sich mit einer Analyse der Tätigkeit von Organisationen (darunter politischen Parteien), aber auch einzelner Personen befassen, die eine ausländische Finanzierung erhalten oder unter dem Verdacht des Erhalts solcher stehen. Im Jahr 2024 hatten die Oppositionellen einstimmig behauptet, dass sie zu einem Instrument für Repressalien werde. Die Verwaltung hatte sich jedoch nur auf ein Sammeln von Fakten beschränkt. Die Offiziellen hätten nicht angefangen, mit ihren Opponenten in einer Sprache von Strafverfahren zu sprechen, wie Viktor Orbán unterstrich. Nicht aus Furcht vor einem Zorn Brüssels, sondern aufgrund eines Achtens der Werte der Demokratie. Augenscheinlich werden sich die neuen Herrschenden nicht durch solch eine Prüderie auszeichnen.

Auf Beschluss des Parlaments sind fünf Untersuchungsausschüsse geschaffen worden. Der Gesetzentwurf, der deren Arbeit regeln wird, soll im Verlauf einiger Tage erörtert werden. Es ist aber bereits bekannt, dass die Ausschüsse weite Vollmachten besitzen werden. Sie werden beispielsweise das Recht erhalten, Vorladungen zu ihren Anhörungen zu verschicken und mit Gefängnisstrafen für ein Nichterscheinen zu ahnden. Wahrscheinlich wird vor einem von ihnen Viktor Orbán selbst erscheinen müssen, denn sie alle betreffen in der einen oder anderen Weise seine Tätigkeit. Der erste Ausschuss wird sich mit einer Untersuchung der Umstände der Begnadigung eines Verurteilten aufgrund eines Pädophilie-Verbrechens befassen. Dies hatte einen großen Skandal ausgelöst, weshalb Katalin Novák, die Vorgängerin von Sulyok, als Landespräsidentin den Rücktritt eingereicht hatte. Der zweite Ausschuss wird sich, wie im Parlamentsbeschluss gesagt wurde, mit der „Systemkrise im Bereich des Schutzes von Kindern“ befassen. Einfacher gesagt: Sie wird klären, ob die Verdächtigungen hinsichtlich einer Beteiligung an Pädophilie-Fällen in Kinderheimen des Landes begründet sind, die durch Oppositionelle und ihnen nahestehende Journalisten in Bezug auf Personen aus dem Umfeld von Viktor Orbán geäußert wurden. Die wohl größten Unannehmlichkeiten für Beamte der früheren Regierung und für die mit ihr verbundenen Personen verspricht die Tätigkeit der drei anderen Ausschüsse. Sie sollen sich mit Fällen von Missbräuchen in der Arbeit des Staatsapparates (darunter der Ausübung von Druck auf „Fidesz“-Gegner), einer Untersuchung der Tätigkeit der Ungarischen Nationalbank und der Untersuchung der Umstände der Privatisierung staatlicher Vermögen befassen. Die Anhänger von Magyar verhehlen nicht, dass sie auf die Einleitung von Strafverfahren gegen konkrete Personen im Ergebnis des Wirkens der Ausschüsse hoffen.

Und die Anhänger von Viktor Orbán verhehlen nicht, dass sie ihre Unschuld in allen möglichen Instanzen, aber auch durch ein Appellieren an die öffentliche Meinung verteidigen werden. „Fidesz“ feiert bereits ihren ersten kleinen Sieg gegen Magyar. Er wollte aus der Verfassung die folgenden zwei Sätze entfernen: „Der Schutz der verfassungsmäßigen Identität Ungarns und der christlichen Kultur ist eine Pflicht aller Staatsorgane. Das unabhängige Organ, das durch das Grundgesetz geschaffen wurde, handelt zwecks Schutz der verfassungsmäßigen Identität“. Magyar hatte erläutert, dass dies für eine Liquidierung dieses „unabhängigen Organs“ — d. h. der Verwaltung für den Schutz der Souveränität – gebraucht werde. In der Partei „Fidesz“ erklärte man jedoch, dass „Tisza“ tatsächlich die geistigen christlichen Klammern des ungarischen Volkes angreife, da sie plane, das Land für illegale Einwanderer aus dem Nahen Osten zu öffnen. Magyar musste sich rechtfertigen und versichern, dass er auch nicht einmal in Gedanken solche Pläne habe. Im Endergebnis wurde aus der Verfassung nur ein Satz entfernt – über das unabhängige Organ.

P. S.

In Moskau hat man derweil auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Abgeordneten des ungarischen Parlaments am Mittwoch für eine Einstellung der Prozedur des Austritts des Landes aus dem Internationalen Strafgerichtshof stimmten, dessen Entscheidungen von Russland nicht anerkannt werden – vor allem, nachdem dieses Gericht Haftbefehle gegen mehrere hochrangige Vertreter des Landes inklusive Präsident Wladimir Putin (am 17. März 2023) erlassen hatte. Im Parlament Ungarns haben 133 Parlamentarier diese Initiative unterstützt, 37 stimmten dagegen, während fünf sich gänzlich der Stimme enthielten.

Die Prozedur für einen Austritt Ungarns aus dem Internationalen Strafgerichtshof hatte Ex-Premier Viktor Orbán begonnen. Der nunmehrige Regierungschef Péter Magyar hatte vor den Wahlen versprochen, diese Entscheidung Orbáns im Rahmen der Stärkung der Hoheit des Rechts im Land zu revidieren.