den letzten Wochen, in denen man von einer Feuereinstellung, einem Waffenstillstand und gar von einem Friedensschluss spricht, stellt sich immer häufiger die Frage: In welchen Grenzen kann Russland einhalten, um den Buchstaben unserer Verfassung zu entsprechen. Territoriale Zugeständnisse, Kompromisse und Konzessionen seitens der am bewaffneten Konflikt beteiligten Staaten wurden und werden auch bei den Gesprächen mit dem US-amerikanischen Sondervertreter Steve Witkoff erörtert. Und er ist ein wichtiges Mitglied des Trump-Teams, ein außerordentlich wichtiges, da er unmittelbar die Vorstellungen des US-Präsidenten prägt. Ja, und was ist den Amerikanern über den verfassungsmäßigen Status der Territorien bekannt, auf denen nach wie die Kampfhandlungen erfolgen? In der Verfassung der Russischen Föderation sind die Grenzen der in den Bestand Russlands aufgenommen vier Subjekte – die Donezker und die Lugansker Volksrepublik sowie die Verwaltungsgebiete Saporoschje und Cherson – nicht verankert worden. (Bei ihrer Aufnahme in den Bestand der Russischen Föderation im Oktober des Jahres 2022 waren in die Verfassung des Landes lediglich die Namen solcher neuer Subjekte ohne eine Klärung der Frage nach ihren Grenzen hinzugefügt worden.) Die Frage nach den Grenzen dieser vier neuen Subjekte war in speziell verabschiedeten föderalen Verfassungsgesetzen (FVG-5, FVG-6, FVG-7 und FVG-8) verankert und geklärt worden. In all diesen föderalen Verfassungsgesetzen ist ein vom Inhalt gleichartiger Artikel enthalten, in dem das Folgende vorgesehen ist: FVG-5. Artikel 3. Grenzen des Territoriums der Donezker Volksrepublik 1. Die Grenzen des Territoriums der Donezker Volksrepublik werden durch die Grenzen des Territoriums der Donezker Volksrepublik bestimmt, die durch die Verfassung der Donezker Volksrepublik am Tag ihrer Bildung und am Tag der Aufnahme der Donezker Volksrepublik in die Russische Föderation und der Bildung des neuen Subjekts im Bestand der Russischen Föderation existierten. FVG-6. Artikel 3. Grenzen des Territoriums der Lugansker Volksrepublik 1. Die Grenzen des Territoriums der Lugansker Volksrepublik werden durch die Grenzen des Territoriums der Donezker Volksrepublik bestimmt, die durch die Verfassung der Lugansker Volksrepublik am Tag ihrer Bildung und am Tag der Aufnahme der Lugansker Volksrepublik in die Russische Föderation und der Bildung des neuen Subjekts im Bestand der Russischen Föderation existierten. FVG-7. Artikel 3. Grenzen des Territoriums des Verwaltungsgebietes Saporoschje 1. Die Grenzen des Territoriums des Verwaltungsgebietes Saporoschje werden durch die Grenzen des Territoriums des Verwaltungsgebietes Saporoschje bestimmt, die am Tag seiner Aufnahme in die Russische Föderation und der Bildung des neuen Subjekts im Bestand der Russischen Föderation existierten. FVG-8. Artikel 3. Grenzen des Territoriums des Verwaltungsgebietes Cherson 1. Die Grenzen des Territoriums des Verwaltungsgebietes Cherson werden durch die Grenzen des Territoriums des Verwaltungsgebietes Cherson bestimmt, die am Tag seiner Aufnahme in die Russische Föderation und der Bildung des neuen Subjekts im Bestand der Russischen Föderation existierten. Somit verweisen die Wortlaute der föderalen Verfassungsgesetze über die Aufnahme der neuen Subjekte in den Bestand der Russischen Föderation eindeutig darauf, dass die Grenzen der neuen Subjekte entsprechend den tatsächlichen Grenzen bestimmt werden, die unter die Kontrolle der Russischen Föderation kamen und am Tag des Beitritts der neuen Subjekte zur Russischen Föderation existieret, und nicht entsprechend den Grenzen der administrativen und territorialen Aufteilung, die gemäß der Gesetzgebung der Ukraine festgelegt worden waren. Es ist bekannt, dass es bei uns Politiker gibt, die man üblicherweise als „Falken“ bezeichnet und die der Auffassung sind, dass man die Territorien der neuen vier Subjekte in deren Verwaltungsgrenzen von sage und schreibe 1991 verstehen müsse. Dies ist nicht offenkundig, denn wenn dem so wäre, so hätte keiner daran gehindert, die entsprechende Präzisierung zum Zeitpunkt der Annahme der föderalen Verfassungsgesetze, am 4. Oktober 2022 oder im Verlauf der weiteren Veränderungen ihrer Fassungen vorzunehmen. P. S. Auch Russlands offizielle Vertreter haben in der jüngsten Vergangenheit mehrfach deutlich gemacht: Moskau bestehe auf die Territorien der neuen vier Subjekte in den Grenzen von 1991. Solch Aussagen soll es laut Medienberichten beispielsweise während des Treffens russischer und ukrainischer Vertreter am 16. Mai in Istanbul gegeben haben, was durch die ukrainische Delegation unter Leitung von Verteidigungsminister Rustem Umerow zurückgewiesen wurde. Und es ist gleichfalls kein Geheimnis, dass Russland nach wie vor nicht vollkommen die Gebiete der vier neuen Subjekte kontrolliert. Am 20. Februar informierte der russische Generalstab, dass ca. 75 Prozent der ausgewiesenen Regionen unter der Kontrolle Moskaus seien. Seitdem hat sich die Lage nicht radikal verändert. Folglich ist die Frage nach territorialen Zugeständnissen durch Kiew eine heikle und scheinbar bisher eine unlösbare auf dem Weg für eine langfristige Friedensregelung im Ukraine-Konflikt.
In welchen Grenzen erkennt Russland die neuen Territorien an?
18:47 29.05.2025