Kasachstan ändert die Reiseregelungen für Bürger der visafreien Länder. Ab 1. November dieses Jahres beginnt die etappenweise Inbetriebnahme eines Systems für den Erhalt einer vorherigen elektronischen Genehmigung für einen Besuch des Landes – ETA -, die über die digitale Plattform QazETA ausgestellt wird, Die Neuerung betrifft auch die Nachbarn inklusive der Partner aus der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU). Visa beabsichtigt Astana nicht einzuführen. Und es wird auch keine Gebühren für die Genehmigung erheben. Aber die gewohnte Möglichkeit, sich zu entscheiden und sofort gen Kasachstan aufzubrechen, wird für jene, die keine ETA haben, fraglich werden.
Den Antrag muss man spätestens 72 Stunden vor der Einreise stellen. Die Erlaubnis gilt 180 Tage, jedoch gewährt sie nicht das Recht, ein halbes Jahr in Kasachstan zu leben. Die Aufenthaltsdauer wird separat bestimmt. Die erhaltene Billigung hebt auch nicht die Grenzkontrolle auf. Für einen Reisenden ist dies noch eine Angelegenheit – ein Must-do – vor einer Reise, für den Staat die Möglichkeit, vorab zu erfahren, wer sich anschickt einzureisen.
In der offiziellen Erläuterung des kasachischen Außenministeriums heißt es, dass die Neuerung ab 1. Juli 2027 komplett eingeführt werde. Das System soll die Grenzübertrittsprozeduren „transparenter, bequemer und voraussagbarer“ machen. Vorerst lassen die Behörden Zeit, um sich daran zu gewöhnen. Ab 1. November dieses Jahres beginnt man, es im Flughafen Aktau und an vier Straßen-Grenzübergangsstellen einzuführen. Im kommenden Januar wird man die Flughäfen Astana und Almaty anschließen. Im März – die übrigen Grenzübergangsstellen. Bis Ende Juni wird das Nichtvorhandensein einer ETA an sich nicht zum Grund für die Ablehnung einer Einreise werden.
Anfang des Herbstes hatte man die obligatorischen Genehmigung bereits ab November und eine mögliche Bezahlung diskutiert. Die nachfolgenden offiziellen Erläuterungen haben andere Bedingungen festgelegt. Die einstigen Publikationen über eine baldige kostenpflichtige Einreise können jetzt die Passagiere nur verwirren.
Für Russland geht die Frage über den Rahmen eines touristischen Komforts hinaus. Moskau möchte verstehen, wie die neue Prozedur mit den Vereinbarungen innerhalb der EAWU zusammenpassen wird. Das Bündnis hat einen gemeinsamen Arbeitsmarkt. Seine Bürger brauchen keine separate Erlaubnis für ein Arbeiten in einem anderen Land der Vereinigung. Die ETA betrifft die Einreise und sie hebt an und für sich nicht dieses Recht auf. Doch für einen Menschen, der zu seinem Arbeitgeber fährt, wird der Unterschied zwischen den Arbeits- und Grenzregelungen zu einem durchaus praktischen: Zuerst muss man ins Land kommen. Gerade daher sind verständliche Bedingungen für die erste Reise, die Rückkehr nach dem Urlaub und für eine kurzfristige Einbestellung wichtig.
Für Russlands Bürger kann sich die zusätzliche Prozedur in den Grenzgebieten als eine besonders spürbare erweisen. Eine Reise zu Verwandten oder Geschäftspartnern wird nicht immer einige Wochen im Voraus geplant. „Die Einführung der elektronischen Genehmigungen kann man als eine Antwort auf das russische Experiment mit der Registrierung von Ausländern mit der RuID auffassen. Wenn sich jedoch Kasachstan wirklich von dieser Logik leiten lassen lässt, ergibt sich eine nicht ganz symmetrische Antwort. In Russland ist die Registrierung in der entsprechenden App bisher nicht zu einer obligatorischen Bedingung für eine Einreise geworden“, sagte der „NG“ Stanislaw Prittschin, der Leiter des Sektors Zentralasien im Zentrum für postsowjetische Studien des Jewgenij-M.-Primakow-Instituts für Weltwirtschaft und internationale Beziehungen der Russischen Akademie der Wissenschaften.
Die Hauptfrage sei nach Aussagen des Experten, wie die neuen Anforderungen mit der Bewegungs- bzw. Reisefreiheit innerhalb der EAWU zusammenpassen. „Eine vorherige Genehmigung schafft eine zusätzliche Bedingung für Reisen der Bürger aus den Ländern der Vereinigung. Dabei hat der Grenzdienst Kasachstans bereits Instrumente, die erlauben, die Personen nicht ins Land zu lassen, denen eine Einreise verboten wurde. Meines Erachtens ist diese Maßnahme eine übermäßige und differiert in bestimmtem Maße mit den Prinzipien der Reisefreiheit im Rahmen der EAWU“, meint Prittschin.
Für Bürger Kirgisiens ergibt sich eine ähnliche Situation. Das Land gehört zur EAWU, jedoch gibt es in den veröffentlichten Erläuterungen keine generelle Befreiung von der ETA für die Teilnehmer des Bündnisses. Folglich muss ein Bürger Kirgisiens ohne die vorgesehene Vergünstigung vorab eine Genehmigung sogar für eine kurze Reise beantragen. Ein angenommener Besuch aus Bischkek in Almaty für ein Treffen oder eine Familienfeier erfordert eine zusätzliche Vorbereitung, wenn es noch keine gültige ETA gibt.
Im September hatte das Außenministerium Kirgisiens erläutert, dass das System in einem Pilotregime arbeite und die Einreisemodalitäten vorerst die früheren bleiben würden. Diese Mitteilung hatte die Lage zu jenem Zeitpunkt beschrieben. Sie kann man aber nicht als eine Zusage hinsichtlich einer ständigen Ausnahme für die Bürger Kirgisiens angesehen werden. Bis zum Juli kommenden Jahres müssen sich die Reisenden an die neuen Regeln anpassen.
Noch ein Nachbar – Usbekistan – gehört nicht zur EAWU, hat aber den Status eines Beobachters. Daher gibt die Erörterung von Bündnisgarantien dessen Bürgern nicht die gleichen Argumente in die Hände, wie den Bürgern Russlands und Kirgisistans. Für Reisen nach Kasachstan zu Verwandten, aufgrund von Handelsangelegenheiten oder auf der Suche nach Arbeit ergibt sich die gleiche Notwendigkeit für eine Vorabanmeldung. Dabei ersetzt die ETA nicht die Dokumente, die für eine legale Arbeitstätigkeit erforderlich sind. Die Billigung einer Einreise kann nicht als eine Arbeitserlaubnis aufgefasst werden.
Allerdings wird die Forderung nicht alle tangieren. Befreit von einer ETA sind Kinder unter 16 Jahren und Personen über 65 Jahre, Inhaber einer kasachischen zeitweiligen Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsgenehmigung. Ausnahmen gibt es für bestimmte Kategorien internationaler Speditionen. Passagiere, die in der Transitzone eines Flughafens bleiben, brauchen gleichfalls keine Erlaubnis. Daher werden die Konsequenzen für eine Person, die erstmals für eine Arbeitstätigkeit einreist, und für einen bereits in Kasachstan lebenden Inhaber einer zeitweiligen Aufenthaltserlaubnis verschiedene sein.
Vieles wird das Funktionieren des Services an sich entscheiden. Für die Nachbarn wird der Preis der Neuerung vor allem durch die aufgewandte Zeit gemessen – inwieweit es leicht sein wird, den Antrag auszufüllen, einen Fehler zu korrigieren und Hilfe bei einer Störung zu erhalten. Die Antworten auf diese Fragen werden gebraucht, bevor die elektronische Erlaubnis zu einer obligatorischen Bedingung für eine gewöhnliche Reise mit einem Grenzübertritt wird.