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Kischinjow will die Gagausien-Wahlen blockieren


Am Mittwoch führten die Abgeordneten der Volksversammlung Gagausiens (VVG) eine Sondersitzung durch und erörterten die Blockierung der Wahlen zur VVG, die für den 21. Juni anberaumt wurden. Am Vorabend hatte die Berufungskammer Süd der Republik Moldowa gemäß einer Klage der Staatskanzlei die Wirkung der Beschlüsse der VVG über die Abhaltung der Wahlen ausgesetzt. Der Vorsitzende des Unabhängigen Informations- und analytischen Menschenrechtszentrums der Republik Moldowa, Ivan Burgudji, sagte der „NG“, dass die Abgeordneten das Datum der Wahlen bestätigen würden. Und die Gagausen würden zur Abstimmung kommen, selbst wenn man sich der Spezialeinheit „Fulger“ (deutsch: „Blitz“), die die moldawischen Offiziellen zuvor in die Autonomie zwecks Bändigung der Bürger geschickt hatten, widersetzen müsse.

In der Gagausen-Autonomie im Süden Moldawiens funktionieren heute die Behörden faktisch nicht: Der Başkan (deutsch: Oberhaupt) – Evghenia Guțul – ist in ein Gefängnis von Kischinjow wegen angeblicher Beihilfe zur illegalen Parteienfinanzierung eingesperrt worden, der Vorsitzende der Volksversammlung ist am Vorabend der geplanten Verhaftung geflohen. Und die Abgeordneten können keine Wahlen abhalten und eine Führung der VVG wählen, da Kischinjow dies blockiert. Dieser Tage hatte die Berufungskammer Süd der Republik Moldowa entsprechend einer Klage der Staatskanzlei die Wirkung der Beschlüsse der VVG über die Durchführung der Wahlen ausgesetzt, die für den 21. Juni anberaumt worden sind. Am Mittwoch trat die Volksversammlung zu einer außerordentlichen Sitzung mit einer einzigen Frage auf der Tagesordnung zusammen: Was tun? Der Vorsitzende des Unabhängigen Informations- und analytischen Menschenrechtszentrums der Republik Moldowa, Ivan Burgudji, hatte der „NG“ vorausgesagt, dass die Abgeordneten eine Erklärung annehmen würden, in der sie die Abhaltung der Wahlen am 21. Juni bekräftigen würden. Und die Gagausen würden ungeachtet der Verbote der moldawischen Herrschenden zur Abstimmung gehen, selbst im Falle dessen, dass man in die Hauptstadt Gagausiens – Komrat – eine Einheit der Sondereinsatzkräfte „Fulger“ entsendet, wie dies bereits passierte. „Sollen sie es doch versuchen, wir werden schauen, was dabei herauskommt“, erklärte vollmundig der 70jährige Politiker und Menschenrechtler. Er empfahl überdies den Offiziellen Moldawiens, sich an die Verfassung des eigenen Landes zu wenden, in der es im Artikel 111 den Verweis auf das Gesetz über den besonderen Rechtsstatus der administrativen und territorialen autonomen Einheit (ATO) Gagauz Eri (deutsch: Gagausisches Land) gebe.

Burgudji erinnerte daran: „Die Venedig-Kommission hat im Jahr 2002 in ihrem Rechtsgutachten hinsichtlich der Vornahme von Änderungen an der Verfassung der Republik Moldowa, die Gagausien betreffen, genauso wie auch Experten der OSZE konstatiert, dass die Vollmachten zur Annahme normativer Akte, die an die ATO Gagausien delegiert wurden, keine ausschließlichen sind. Und daher können die Gesetze des nationalen Parlaments der Republik Moldowa, die die einen oder anderen Rechtsbeziehungen, die an die Gagausen-Autonomie delegiert worden sind, regeln, weiter auf dem Territorium der ATO Gagausien angewandt werden. Jedoch im Fall deren Konflikts mit den lokalen Gesetzen besitzen die Normen der Gesetze der Volksversammlung die Priorität bei der Anwendung“.

Der prorussische Menschenrechtler unterstrich, dass „sich aus den von der Republik Moldowa unterzeichneten und ratifizierten Völkerrechtsakten unweigerlich die Pflicht des offiziellen Kischinjows ergibt, die Forderungen der Normen des Gesetzes über den besonderen Rechtsstatus Gagausiens einzuhalten und umzusetzen und nicht das Prinzip der Subsidiarität in den Beziehungen mit der Gagausen-Autonomie bei der Verabschiedung und Realisierung von Gesetzesnormen zu ignorieren“.

Letztlich haben am Mittwoch die 21 anwesenden Abgeordneten des Gagausen-Parlaments einmütig einen Beschluss verabschiedet, in dem die Unzulässigkeit einer Behinderung für die Abhaltung von Wahlen erklärt wurde. Und diese Erklärung soll nun an die entsprechenden Behörden in Kischinjow und an Gerichtsorganen der Autonomie gesandt werden.

Derweil hat am Dienstag die Zentrale Wahlkommission der Republik Moldowa vorgeschlagen, die Regeln für Wahlen in Gagausien zu verschärfen, indem Änderungen am Wahlkodex des Landes vorgenommen werden. Vorgeschlagen wird, das Stimmrecht einzuschränken, indem es nur den Wählern gewährt wird, die einen ständigen Wohnsitz oder eine Anmeldung in der Autonomie haben. Wenn irgendwer beispielsweise in Kischinjow lebt, verliert er sein Wahlrecht. Für die Kandidaten werden gleichfalls strengere Forderungen vorgeschlagen. Die Kandidaten müssen die Staatsbürgerschaft der Republik Moldawien besitzen und mindestens zwölf Monate vor den Wahlen in der Autonomie leben – für einen Abgeordnetensitz – und mindestens zehn Jahre für das Amt des Başkans. Die Anwärter für das Amt des Oberhaupts der Autonomie wird man verpflichten können, die gagausische und die rumänische Sprache zu beherrschen und eine Hochschulausbildung zu besitzen. Das heißt: Wenn Gagausen mit einer Staatsbürgerschaft der Republik Moldowa mehr als ein Jahr im Ausland leben (in der EU oder in der Russischen Föderation arbeiten), können sie nicht an der Abstimmung teilnehmen. Somit wird die Gagausen-Diaspora aus dem Wahlprozess ausgeschlossen (eine ähnliche Gesetzesänderung wurde auch in Georgien für die Auslandsgeorgier verabschiedet – Anmerkung der Redaktion). Sicherlich weil gerade dank der Diaspora im Ausland Maia Sandu die Präsidentschaftswahlen gewann. Und jetzt will sie keine Wiederholung der Geschichte, aber nun bereits in Gagausien, wo sie in der Führung der Autonomie ihre Leute braucht. Der Menschenrechtler Ivan Burgudji bezeichnete dies als eine direkte Verletzung der Rechte der Gagausen, die Bürger der Republik Moldowa sind.

Übrigens, die neuen Regeln für die Wahlen in Gagausien sehen die Einführung einer Kontrolle der sozialen Netzwerke vor. Die Zentrale Wahlkommission Moldowas schlägt vor, die Regeln für die Durchführung der Agitation im Internet für die Wahlen in Gagausien zu verschärfen.

Aber der Skandal zwischen Kischinjow und Komrat ist mit den Wahlen nicht beendet. Bei einem Auftritt vor Studenten der Universität von Komrat hatte die moldawischen Präsidentin Maia Sandu zuvor die Gagausen als eine Community bezeichnet, was sie kränkte. 1994 hatte Moldawiens Parlament für die Bildung der Gagausen-Autonomie gestimmt, wobei es dies damit motiviert hatte, dass es in der Welt nur einen Ort – im Süden der Republik Moldowa – gebe, wo kompakt 200.000 Gagausen – das gagausische Volk – leben. Der stellvertretende Vorsitzende des Exekutivkomitees (der Regierung) der Autonomie, Viktor Petrov, forderte, dass sich Sandu für die „Community“ gegenüber den Gagausen entschuldige. Doch es folgte keine Antwort. An Sandu hatten sich auch Medien mit der Bitte, das Geschehene zu erklären, gewandt, doch die Präsidentin hat ihnen auch keine Antwort gegeben.

Was jedoch insgesamt die Situation um Gagausien angeht, so hat sie die Venedig-Kommission nicht ignoriert. Das letzte Mal hatte man den Wahlkodex der Republik Moldowa im Juni vergangenen Jahres geändert. Die Venedig-Kommission warnte jüngst, dass häufige Änderungen der Wahlgesetzgebung, besonders im Vorfeld von Wahlen, das Vertrauen der Bürger gegenüber dem Wahlprozess untergraben und den Eindruck erwecken könnten, dass die Gesetze für politische Interessen ausgenutzt werden.

Und noch ein interessantes Detail: Als das unpopulärste und das geringste Vertrauen genießende Machtorgan Moldowas hat sich für die Einwohner von Gagausien das Präsidentenamt (die Präsidialadministration) von Maia Sandu erwiesen.

Hinsichtlich des Misstrauens vermochte die Präsidentin mit ihren 52,9 Prozent eines vollkommenen Misstrauens und 3,2 Prozent eines absoluten Vertrauens sogar die Gerichte (50,4 Prozent), die Staatsanwaltschaft (48,5 Prozent) und die Regierung (45 Prozent) sowie die Zentrale Wahlkommission der Republik (46,2 Prozent) hinter sich zu lassen, berichteten Medien in Kischinjow.

Rund 17 Prozent der Bürger Gagausiens halten sich laut den Ergebnissen einer Umfrage nicht für einen Teil der Gemeinschaft und des Staates der Republik Moldowa. Diese Zahlen sind in einer Studie ausgewiesen worden, die von der Assoziation Promo-LEX vorgelegt wurden.

Jedoch ist das Interesse für die Politik laut der Untersuchung durch diese NGO relativ groß: Etwa 58 Prozent der Befragten erklärten ein Interesse für die politischen Ereignisse in Gagausien, 60 Prozent für die Ereignisse auf nationaler Ebene und etwa 63 Prozent für internationale. Was die Wahrnehmung der Entwicklungsrichtung des Landes angeht, ist die Mehrheit der Auffassung, dass die Angelegenheiten nicht in der richtigen Richtung sowohl in Gagausien als auch auf nationaler Ebene verlaufen – 71,9 Prozent.

Die Untersuchung „Die Wahrnehmung der sozial-politischen Situation, Wahlen und institutionalisierten Beziehungen in der ATO Gagausien“ war im Rahmen des Projekts „Demokratie in Aktion: Verstärkung der elektoralen Integrität, politischen Rechenschaftslegung und Beteiligung der Bürger“ durch die Assoziation Promo-LEX mit Unterstützung der Regierungen von Großbritannien und Schwedens durchgeführt worden.