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Kriegszustand verletzt nicht die Wahlrechte


Laut Informationen der „NG“ kann die Staatsduma (Russlands Unterhaus – Anmerkung der Redaktion) bereits in der kommenden Woche Änderungen am Gesetz über die Garantien für die Wahlrechte der Bürger behandeln. Dieses Dokument erlaubt, eine Wahlkampagne in den neuen Regionen unter den Bedingungen des Kriegszustands im Format einer Fernabstimmung unter der Kontrolle der Zentralen Wahlkommission der Russischen Föderation durchzuführen. Daher machen sich auch augenscheinlich die Offiziellen in den Donbass-Republiken DVR und LVR sowie in den Verwaltungsgebieten Saporoschje und Cherson keine Sorgen um die Ergebnisse der künftigen Wahlen für ihre Parlamente.

Anmerkungen und Vorschläge zum Entwurf der Änderungen am Gesetz über die Garantien für die Wahlrechte der Bürger wird die Staatsduma bis zum 17. April annehmen. Der Termin für die Durchführung der ersten Lesung ist auch für den laufenden Monat ausgewiesen worden. Die letzten April-Sitzungen des Unterhauses sind für den 18., 19. und 20. des Monats angesetzt worden.

Es sei daran erinnert, dass das Konvolut der Änderungen zum grundlegenden Wahlgesetz von einer Gruppe von Senatoren und Abgeordneten der Staatsduma vorgelegt wurde, die von den Vorsitzenden der Ausschüsse des Ober- und des Unterhauses für Gesetzgebung und Staatsaufbau, Andrej Klischas und Pawel Krascheninnikow (beide von der Kremlpartei „Einiges Russland“) angeführt werden. Unter dem Dokument stehen überdies die Unterschriften von Vertretern aus drei Duma-Fraktionen – mit Ausnahme der KPRF und der Partei „Gerechtes Russland – Für die Wahrheit“. Das Verzeichnis dieser ruhmreichen Namen unter diesem Papier spricht zweifellos dafür, dass diese Initiative von oben unterstützt und dementsprechend auch angenommen wird.

Wie die „NG“ bereits geschrieben hat, war wahrscheinlich ursprünglich angenommen worden, lediglich eine gesetzgeberische Regelung des aktiven Wahlrechts jener Bürger vorzunehmen, die sich in Haft befinden. Gerichte unterschiedlicher Ebenen hatten mehrfach eine völlige elektorale Handlungsfähigkeit von Verdächtigen und Angeklagten anerkannt. Aber selbst die Möglichkeit, einfach ihre Stimme abzugeben, schon ganz zu schweigen von einer Nominierung als Kandidat sichern nicht alle russische U-Haftanstalten ab. Später jedoch haben sich – allem nach zu urteilen – die Offiziellen dessen erinnert, dass ja eigentlich bald die Zeit für eine Entscheidung darüber verstreicht, wie man die Wahl der gesetzgebenden Versammlungen der DVR und LVR sowie der Verwaltungsgebiete Saporoschje und Cherson durchführen könnte, ohne den dort bereits im letzten Herbst verhängten Kriegszustand aufzuheben. Auf dem Territorium, wo er gilt, verbietet eigentlich das entsprechende Verfassungsgesetz, Wahlen abzuhalten.

Dieser Tage tauchten jedoch in den Medien Meldungen auf, wonach die Strenge solch einer Rechtsnorm auch wissenschaftlich unbegründet sei und von der internationalen Praxis abgelehnt werde. Darüber, dass Wahlen unter den Bedingungen unterschiedlicher außerordentlicher Situationen abgehalten werden können, ist gar eine ganze Studie aufgetaucht, die von einzelnen Mitgliedern der Zentralen Wahlkommission der Russischen Föderation unterschrieben wurde. Und die Gesetzesvorlage der Senatoren und Abgeordneten skizziert die ungefähren Konturen des dafür erforderlichen Durchführungsmechanismus, der allerdings sicherlich noch ergänzt werden wird. Das Schlüsselelement ist die Möglichkeit einer gewissen Fernabstimmung für die Bürger der neuen russischen Regionen in Abstimmung mit der Zentralen Wahlkommission und unter ihrer Kontrolle. Allem nach zu urteilen, kann dies technisch eventuell über das elektronische System „Mobiler Wähler“ oder per elektronischer Fernabstimmung bewerkstelligt werden.

Als Begründung wurde die traditionelle ausgewiesen, die Fürsorge um die Menschen. „Zwecks Gewährleistung der Sicherheit, eines Schutzes des Lebens und der Gesundheit der Bürger sowie Realisierung und Verteidigung der Wahlrechte der Bürger bei der Abhaltung der ersten Wahlen in die Organe der Staatsgewalt“ der Donbass-Republiken DVR und LVR sowie der Verwaltungsgebiete Saporoschje und Cherson (also Russlands, da die bisherigen ukrainischen wohl nicht als solche angesehen werden – Anmerkung der Redaktion) können ihre Offiziellen Gesetze über die Besonderheiten der Anwendung der generellen russischen elektoralen Regeln verabschieden. Die Zentrale Wahlkommission muss diese Akte unbedingt gegenzeichnen, damit danach bereits die regionalen Wahlkommissionen beschließen, Wahllokale außerhalb der Zone des Kriegszustands zu bilden. Die Anweisungen darüber, wie dies organisiert werden muss und wie zu agieren ist, aber auch, wie die abgegebenen Stimmen auszuzählen, wird erneut auch die Zentrale Wahlkommission Russlands geben. Übrigens, man wird auch ohne einen Pass der Russischen Föderation, aber mit irgendwelchen anderen Dokumenten wählen können, und erlaubt wird, auch die Zeit für die Willensbekundung zu begrenzen (in Russland sind die Wahllokale eigentlich von 08.00 bis 20.00 Uhr Ortszeit geöffnet – Anmerkung der Redaktion). Und den Kandidaten in den neuen russischen Regionen wird das Recht gewährt, eine Reihe von Verboten nicht einzuhalten – beispielsweise für Auslandskonten. Mehr noch, es ist speziell ausgewiesen worden, dass man dafür keinen Kandidaten aus der Wahlkampagne ausbooten kann. Kurzum, die Zentrale Wahlkommission Russlands schickt sich an, die Ergebnisse der allerersten Wahlen in den neuen Subjekten der Russischen Föderation zu garantieren, damit deren gesetzgebenden Versammlungen danach die heute agierenden zeitweiligen Regionalchefs als offizielle Oberhäupter der Subjekte bestätigen.

Allem nach zu urteilen, erscheinen diese Parlamentswahlen den letzteren als ein so automatischer Prozess, dass sie ihn nicht einmal in ihren Aussagen über die lokale politische Situation erwähnen. Beispielsweise hat dieser Tage der amtierende Gouverneur des Verwaltungsgebietes Cherson, Wladimir Saldo, gegenüber der russischen staatlichen Nachrichtenagentur RIA Novosti zum Besten gegeben: „Gegenwärtig wird ein entsprechender normativer Rechtsakt vorbereitet, der das Prozedere für die Wahl der höchsten Amtsperson (der Region – Anmerkung der Redaktion) regelt. Unter Berücksichtigung der komplizierten Lage neigen wir mehr zu indirekten Wahlen“. Die Prozedur werde laut seinen Worten so aussehen: Die Kandidaten werden die Parteien nominieren, die in der gesetzgebenden Versammlung vertreten sind. Sie werden auch jenen bestätigen, den der Präsident der Russischen Föderation empfiehlt. Das heißt, Saldo macht sich scheinbar überhaupt keine Sorgen dahingehend, dass es bisher keinerlei Parlament in der Region gibt. Und das Wichtigste – es gibt keine rechtliche Klarheit darüber, auf welche Art und Weise es dort überhaupt auftauchen kann.