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Lukaschenko „bittet“ Unzufriedene zur Kasse


Die ersten Änderungen an der Gesetzgebung Weißrusslands, die die Bestrafung für Teilnehmer von Protestaktionen verschärfen, sind bereits in Kraft getreten. Fast vollkommen vorbereitet ist eine neue Fassung des Strafgesetzbuches. Alexander Lukaschenko erteilt weiter Anweisungen zur weiteren Veränderung von Gesetzen entsprechend der sich veränderten Situation im Land.

Am ersten Tag des Frühlings sind in Weißrussland Änderungen am Kodex für administrative Rechtsverstöße (Ordnungsstrafrecht) in Kraft getreten. Wie bereits lokale Beobachter im Stadium der Vorbereitung des Dokuments betonten, betreffen die wichtigsten Veränderungen eine Verschärfung der Gesetzgebung für jegliche Versuche, seine Ablehnung der Position der amtierenden Herrschenden zu bekunden. Unter anderem hat der populärste Artikel des Ordnungsstrafrechts, dem entsprechend man die protestierenden Weißrussen bestrafte, der Artikel 23.34 (Teilnahme an einer nichtsanktionierten Massenveranstaltung) die Nummer gewechselt (jetzt wird dies die 24.23 sein) und sieht eine spürbare Anhebung der Geldstrafen und Verlängerung der Haftstrafen vor. Die maximale Strafe steigt von 30 bis auf 100 Basiseinkommen oder von 870 bis 2900 weißrussische Rubel, was einer Erhöhung von 330 bis auf 1100 US-Dollar entspricht. Eine erneute Verfolgung gemäß diesem Artiekl wird mit einer verdoppelten maximalen Strafe geahndet – 200 Basiseinkommen (5800 weißrussische Rubel oder 2200 US-Dollar). In der vorangegangenen Fassung des Kodexes machte die höchste Geldstrafe 50 Basiseinkommen aus. Die Anzahl der möglichen Tage einer Ordnungshaft für einen wiederholten Verstoß kann sich ebenfalls verdoppeln, von 15 bis auf 30 Tage. Neu ist auch solch eine Bestrafung wie gesellschaftliche Arbeiten. Dies ist unbezahlte Arbeit „für das Erreichen gesellschaftlich nützlicher Zwecke“.

Gegenwärtig bestraft man die Weißrussen aufgrund der Verwendung der nationalen weiß-rot-weißen Symbolik selbst in der Kleidung, wobei dies als Mahnwache qualifiziert wird. Im neuen Ordnungsstrafrecht gibt es einen Artikel, der erlaubt, unmittelbar wegen „der Verwendung durch gesetzgeberische Akte verbotener Flaggen, Wimpel, Plakate, Embleme oder Symbole genauso wie auch wegen der Anfertigung solcher Flaggen, Wimpel, Plakate, Embleme oder Symbole zwecks deren Verbreitung“ zu bestrafen. Die Höchststrafe für einen Bürger beträgt 580 weißrussische Rubel (220 Dollar), für einen Privatunternehmer – 1160 weißrussische Rubel (440 Dollar) und für ein Unternehmen – 1740 bzw. 660. Allerdings gibt es bisher keinen Gesetzesakt, der die weiß-rot-weiße Symbolik verbietet. Das Gesetz, das vorschlägt, sie nicht einfach als ungesetzlich, sondern sogar als extremistisch einzustufen, befindet sich noch im Stadium der Ausarbeitung.

Noch ein „populärer“ Artikel ist der Ungehorsam „hinsichtlich einer legitimen Anordnung oder Forderung einer Amtsperson bei Ausübung der dienstlichen Vollmachten durch diese“. Die Höchststrafe dafür ist von 50 bis auf 100 Basiseinkommen angehoben worden (bis zu 1100 Dollar). Und es gibt auch solch eine Bestrafung wie gesellschaftlich nützliche Arbeiten. Eine Beleidigung solcher „Personen“ ist ebenfalls teurer geworden (maximal 2200 Dollar). Außerdem wird man die Eltern für eine Teilnahme von Minderjährigen an unerlaubten Aktionen bestrafen, Autofahrern die Fahrerlaubnis aberkennen, wenn sie „an Orten der Durchführung von unerlaubten Massenveranstaltungen“ akustische Signale abgeben. Es sei daran erinnert, dass Hupsignale in Weißrussland gleichfalls zu einer Form des Protests geworden sind. Im Ordnungsstrafrecht ist eine Bestrafung für die Preisgabe von Personendaten aufgetaucht, und ein spezieller Artikel für die Massenmedien – wegen des Erhalts von Hilfe aus anonymen oder ausländischen Quellen. Lokale Analytiker sind davon überzeugt, dass diese Veränderungen gleichfalls eine Reaktion auf die politische Krise im Land sind. Die Vertreter der bewaffneten und Rechtsschutzorgane, die Gewalt gegen friedliche Bürger anwenden, verbergen ihre Gesichter unter Balaklava, doch die Protestierenden finden deren Namen, Telefone und Wohnanschriften heraus.

Wie aus offiziellen Erklärungen folgt, sind die Offiziellen nicht gewillt, sich auf die vorgenommenen Veränderungen zu beschränken. Am vergangenen Sonntag teilte Vize-Justizministerin Natalia Filippowa in einer Sendung des Staatsfernsehens mit, dass bereits der Entwurf einer neuen Fassung des Strafgesetzbuches fertig sei. Dieser könne bereits im April angenommen werden. Dort ist auch eine Verschärfung der Bestrafungen für Verstöße gegen die öffentliche Ordnung und die Medien-Gesetzgebung vorgesehen. Was nach Meinung der weißrussischen Öffentlichkeit gleichfalls durch das Bestreben der Herrschenden ausgelöst wurde, die Proteste verstummen zu lassen, deren Aktivierung nicht zuzulassen und insgesamt jegliche Versuche, Ungehorsam gegenüber den Herrschenden zu demonstrieren, zu verbieten.

Neben den protestieren Bürgern ist das private Unternehmertum zu einer Zielscheibe der Offiziellen geworden, das die Proteste unterstützt, unter anderem finanziell. Wie bereits betont wurde, richtet Alexander Lukaschenko seinen Zorn gegen dieses, wobei er die Bereitschaft demonstriert, es generell zu vernichten. Am Montag empfing Lukaschenko Wassilij Gerassimow, den Chef des Komitees für staatliche Kontrolle, mit einem Report und drohte den privaten Apotheken eine Schließung an, wenn sie es wagen, die Preise im Zusammenhang mit der Anhebung der MWSt.-Sätze anzuheben. Die staatliche Preisregulierung führt unbedingt zu einem Mangel an Waren, was die Erfahrungen aus der früheren Anwendung dieser Maßnahme in Weißrussland bestätigen. Das Ziel der Entscheidung ist, alle zu bestrafen und die Macht um jeden Preis zu behalten, selbst wenn dies dem Land und seiner Wirtschaft Schaden zufügt. „Ich befürchte, dass er nur Ruinen hinterlassen wird“, kommentierte die Aktionen der Herrschenden die Anführerin der weißrussischen Proteste, die Ex-Präsidentschaftskandidatin Swetlana Tichanowskaja.