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Lukaschenko macht Front gegen Journalisten


Neun weißrussische Journalisten figurieren gegenwärtig in Strafverfahren. Die Höchststrafe, die sie erhalten können, beträgt drei Jahre Freiheitsentzug. Der Druck auf Journalisten aufgrund dessen, dass sie die Wahrheit sagen, ist ein beispielloser, betont die Weißrussische Journalisten-Assoziation.

Mit Stand vom Montag, dem 23. November befinden sich 16 Journalisten hinter Gittern. Und insgesamt wurden 363 Personen Repressalien ausgesetzt. Sie alle sind Vertreter nichtstaatlicher Medien. Das „populärste“ Verbrechen eines weißrussischen Journalisten ist aus der Sicht der Behörden die Teilnahme an einer unerlaubten Massenveranstaltung. Protokolle aufgrund Verstöße gegen den Artikel 23.34 des Ordnungsstrafrechts und dann auch 7 bis 15 Tage Haft erhalten sie dafür, dass sie Protestaktionen covern. Auf Verlangen der Behörden tragen Journalisten Westen mit der Aufschrift „Presse“ und sind verpflichtet, sich in einem Abstand von mindestens 50 Metern von der jeweiligen Kolonne von Protestierenden zu bewegen.

Gerichtsverhandlungen gegen Journalisten erfolgen genauso wie auch gegen alle anderen protestierenden Bürger. Als Zeugen der Anklage treten „Unbekannte in Skimasken“ auf, die angeblich Iwan Iwanowitsch Iwanow und Pjotr Petrowitsch Petrow (weitverbreitete Namen – Anmerkung der Redaktion) heißen. Sie behaupten, dass die Journalisten an der jeweiligen Aktion aktiv teilgenommen und Losungen gerufen hätten. Weder vorgelegte Videos, die zeigen, dass der jeweilige Journalist einfach dastand, noch Zeugen, die dies bestätigen, haben keine Bedeutung. 

Unter den betroffenen Journalisten sind auch durch Gummigeschosse verletzte. Dies sind die Journalistin der weißrussischen Zeitung „Nascha Niwa“ (deutsch: „Unsere Flur“, die älteste Zeitung von Weißrussland – Anmerkung der Redaktion) Natalia Lubnewskaja, die Fotoreporterin Irina Arachowskaja und die niederländische Korrespondentin Emilie van Outeren. Es gibt ein Video, das belegt, dass ein Angehöriger der Polizeispezialkräfte vorsätzlich auf Natalia Lubnewskaja zielte. Es wurde jedoch kein Strafverfahren zu dieser Tatsache eingeleitet. 

Wie die Menschenrechtler ständig unterstreichen, ist hinsichtlich der Vertreter der bewaffneten Organe, die Gewalt angewandt haben, nicht ein Strafverfahren eingeleitet worden. Wobei 450 Fälle von Folterungen und Gewalt bereits durch UNO-Experten bereits zu Beginn der Proteste fixiert wurden. Die Proteste hören nicht auf, und mit ihnen auch nicht die Gewalt. Nach Meinung von Analytikern würden unter den gegenwärtigen Herrschenden keine Verfahren zu diesen Tatsachen eingeleitet werden. Sie vermuten, dass den Vertretern der Rechtsschutzorgane für jegliche Gewalt freie Hand gegeben worden sei. Und wenn die Offiziellen durch irgendeine Handlung zu verstehen geben würden, dass dieser Vertrag bzw. diese Abmachung aufgehoben werden könne, so viele aufhören würden, verbrecherische Befehle auszuführen. 

Weißrussischen Journalisten wirft man nicht nur eine Teilnahme an nichtsanktionierten Massenaktionen vor, sondern auch die Organisierung von Massenunruhen. Und das fällt bereits unter das Strafrecht. Dem gemäß beträgt die maximale Bestrafung drei Jahre Freiheitsentzug. Entsprechend diesem Artikel stehen gegenwärtig sechs weißrussische Journalisten unter Anklage, teilte der Pressedienst der Weißrussischen Journalisten-Assoziation mit. So haben in der vergangenen Woche jeweils sieben Tage Haft die Journalistinnen Jekaterina Andrejewa und Daria Tschulzowa bekommen, die vom Platz der Veränderungen am 15. November berichtet hatten. Zuvor war dort der 31jährige Roman Bondarenko zusammengeschlagen worden. Später erlag er seinen erhaltenen Verletzungen. Und danach haben Vertreter der bewaffneten Organe dort Menschen eingekreist, die gekommen waren, um seiner zu gedenken. Nach Ablauf dieser Haftzeit sind sie jedoch nicht auf freien Fuß gesetzt worden. Die jungen Frauen wurden zu Beteiligten eines eingeleiteten Strafverfahrens wegen Massenunruhen und bleiben in U-Haft. Später wurde bekannt, dass gegen Andrejewa ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Vermutlich wird auch Daria Tschulzowa angeklagt. Ihr Anwalt hat aber eine Vereinbarung über eine Nichtpreisgabe unterschrieben. Und der genaue prozessuale Status von Daria ist bisher unbekannt. 

Weitere vier Journalisten sind Zielscheibe von Strafverfahren gemäß dem Artikel über Massenunruhen nach ihrer Arbeit während der Protestaktion am 1. November geworden. Damals hatten die Vertreter der Rechtsschutzorgane Kurs auf eine brutale Unterdrückung der Protestaktionen genommen und beschlossen, alle festgenommenen Beteiligten (über 300 Menschen) strafrechtlich zu verfolgen, darunter auch Journalisten. Betroffen wurden der Fotograf der Zeitung „Novy Tschas“ Dmitrij Dmitrijew (der bei der Festnahme zusammengeschlagen wurde), der Kameramann des TV-Kanals „Belsat“ Dmitrij Soltan sowie die Journalisten Dmitrij Krawtschuk und Artjom Bogoslawskij.

Drei weitere Journalisten riskieren, aufgrund von Publikationen zu Kriminellen zu werden. Bestraft werden kann der Chefredakteur der Zeitung „Nascha Niwa“ Jegor Martinowitsch, da er Worte des DJ‘s Vlad Sokolowskij veröffentlichte, der erklärt hatte, dass ihn ein Mann in der U-Haft geschlagen hätte, der dem Vize-Innenminister Alexander Barsukow sehr ähnlich gewesen sei. 

Katarina Borisowitsch, Journalistin des Internetportals TUT.BY, wird sich für die „Preisgabe eines Arztgeheimnisses, die sehr schwere Folgen nach sich gezogen hat“ verantworten müssen. Man hatte sie in der vergangenen Woche festgenommen. Und gegenwärtig befindet sie sich in der U-Haftanstalt des KGB (wei0russischer Inlandsgeheimdienst – Anmerkung der Redaktion) und wird dort mindestens bis zur Erhebung der Anklage – bis zum 29. November – bleiben. Möglicherweise aber auch länger. Das Arztgeheimnis, das Katarina Borisowitsch preisgegeben hat, besteht darin, dass im Blut des durch „Unbekannte in Skimützen“ zusammengeschlagenen Roman Bondarenko kein Blut war, während die Behörden und Alexander Lukaschenko persönlich behauptet hatten, dass der junge Mann stark betrunken gewesen sei und bei ihm eine „Alkohol-Intoxikation“ vorgelegen habe. Die schweren Folgen seien gemäß der Version der Staatsanwaltschaft in einer „Zunahme der Spannungen in der Gesellschaft, der Schaffung einer Atmosphäre von Misstrauen gegenüber den zuständigen staatlichen Organen sowie die Veranlassung der Bürger zu Aggression und rechtswidrigen Handlungen“ zum Ausdruck gekommen. „Das heißt: Nicht der Tod und nicht das brutale Zusammenschlagen von Roman Bondarenko haben in der Gesellschaft Spannungen ausgelöst, nicht das Fehlen von Festgenommenen wegen dieses Zusammenschlagens, nicht die Gewalt, die wir im Land im Verlauf von bereits mehreren Monaten beobachten, sondern die Veröffentlichung eines Dokuments, wonach im Blut des ums Leben Gekommenen kein Alkohol war“, kommentierte Marina Solotowa, Chefredakteurin des Portals TUT.BY, die Anklage. 

Übrigens, in der U-Haftanstalt des KGB befindet sich auch der Arzt, der den Medien die Informationen mitgeteilt hatte, die die Version von einer Schlägerei im Hof unter Alkoholeinfluss widerlegen. Später hat die Mutter des Toten selbst Journalisten ein Dokument über das Nichtvorhandensein von Alkohol im Blut des Sohnes vorgelegt und gesagt, dass sie keinerlei Beanstandungen weder in Bezug auf den Arzt noch in Bezug auf die Journalisten habe. Für die weißrussische „Rechtsprechung“ hat dies jedoch keinerlei Bedeutung. 

„Dies ist ein beispielloses Ausmaß von Druck auf die Journalisten“, konstatiert man in der Weißrussischen Journalisten-Assoziation. „Wir halten die Verfolgung von Journalisten für eine zynische Rache der Herrschenden für die unbequeme Wahrheit, die wir den Einwohner des Landes vermitteln“, erklärte Marina Solotowa. „Wir fordern, die Verfolgung der weißrussischen Journalisten einzustellen, die über die Protestaktionen berichten. Sie befinden sich dafür hinter Gittern, dass sie ihre Arbeit machten“, rief die Chefredakteurin von TUT.BY auf. 

Die Weißrussische Journalisten-Assoziation erinnert in ihren Erklärungen aufgrund des Drucks auf die Medien, dass die Meinungsfreiheit und das Recht auf eine Verbreitung von Informationen durch die Verfassung der Republik Belarus und durch die völkerrechtlichen Pflichten des Staates garantiert werden, und eine Behinderung der legitimen Berufstätigkeit eines Journalisten und die Verfolgung aufgrund von Kritik strafrechtlich geahndet werden. 

Derweil sind am Montag die Vertreter der Rechtsschutzorgane zur Offensive gegen die letzte Kategorie der protestierenden Bürger, die sie bisher verschont hatten, übergegangen — gegen die Rentner. Um den traditionellen Montags- „Marsch der Weisheit“ auseinanderzutreiben, waren dutzende Busse mit Vertretern der Rechtsschutzorgane gekommen. Und Alexander Lukaschenko erörterte mit Verteidigungsminister Viktor Khrenin bei einer Begegnung die Bekämpfung der destruktiven Kräfte, die versuchen würden, „das Land ins Rudern zu bringen“.