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Neue Beschränkungen für einen Verkauf von Wohnungen für Ausländer


Seit Anfang März müssen Ausländer aus den „unfreundlichen“ Staaten Genehmigungen für Immobilien-Kaufverträge erhalten. Die zuständige Behörde Rosregister empfiehlt auch Bürgern Russlands mit einer Doppelstaatsbürgerschaft, sich um solche zu bemühen. Die Kriterien dafür sind aber uneindeutig.

Am 2. März sind in Russland neue Regeln für Vertragsabschlüsse über Immobilien in Kraft getreten. Dies gilt für die Verträge, an denen Ausländer aus bestimmten Ländern inkl. der USA und der Europäischen Union beteiligt sind. Gemäß einem Erlass des Präsidenten sind dies zusätzliche zeitweilige Maßnahmen wirtschaftlicher Art „zur Gewährleistung der finanziellen Stabilität“ im Land. In dem Dokument ist aber nicht ausgewiesen worden, für was für einen Zeitraum sie eingeführt worden sind.

Wen tangieren die neuen Regeln und wie sind nunmehr Immobilienverträge abzuschließen?

Die neuen Regeln tangieren russische Residenten (vor allem Bürger Russlands), wenn sie Immobilien an Personen oder Unternehmen verkaufen, die mit ausländischen Staaten verbunden sind, die „unfreundliche Handlungen gegen Russland vornehmen“ (unter diesen werden in der Regel die westlichen Sanktionen verstanden), oder wenn sie Immobilen von solchen erwerben. Bei der Registrierung des Vertrages in Rosregister müssen die Bürger aus den „unfreundlichen Ländern“ eine Genehmigung für den Vertragsabschluss von der Regierungskommission zur Kontrolle der Vornahme ausländischer Investitionen in Russland erhalten. Früher hatte diese Kommission nur Investitionen in strategische Unternehmen behandelt.

Wenn an dem Vertragsabschluss zwei russische Residenten teilnehmen, von denen aber einer die Immobilie von einer Person eines „unfreundlichen Landes“ nach dem 22. Februar 2022 erworben hat, benötigt er gleichfalls eine Genehmigung der Regierungskommission. Die Registrierung anderer Vertragsabschlüsse zu Immobilien, die nicht unter die Einschränkungen fallen, erfolgen im gewohnten Regime und zu den per Gesetz festgelegten Zeiträumen, versicherte man im Pressedienst von Rosregister.

 

Wer sind russische Residenten und „unfreundliche Länder“?

 

Zu den russischen Residenten gehören Bürger Russlands sowie Ausländer und Staatenlose, die auf der Grundlage einer Aufenthaltserlaubnis im Land leben, aber auch russische Rechtspersonen.

Zu ausländischen Personen, die mit ausländischen „unfreundlichen Staaten“ verbunden sind, gehören die Personen, die eine Staatsbürgerschaft dieser Staaten besitzen, in ihnen gemeldet sind, dort arbeiten oder in ihnen die Haupteinkommen erhalten, aber auch die Unternehmen, „die sich unter der Kontrolle der ausgewiesenen ausländischen Personen befinden“.

Russlands Regierung hatte eine Liste der unfreundlichen Länder bestätigt, die 48 Staaten umfasst, darunter alle 27 Länder der Europäischen Union, Großbritannien (einschließlich der Insel Jersey und der unter britischer Kontrolle stehenden Übersee-Territorien — der Insel Anguilla, der British Virgin Islands (Britischen Jungferninseln) und Gibraltar), der USA, der Schweiz und Japan.