Vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine nehmen zwischen Deutschland und Russland die diplomatischen Spannungen zu. Weil
Russland in großer Zahl entsandte Deutsche ausweist, ordnet Berlin die Schließung diplomatischer Vertretungen Russlands an.
Berlin (dpa) — Diplomatischer Schlagabtausch: Als Reaktion auf die Ausweisung von deutschen Bediensteten hat die Bundesregierung
Russland den Betrieb von vier Generalkonsulaten in Deutschland untersagt. Vom Jahresende an dürfe Russland damit nur noch die Botschaft in Berlin und ein weiteres von bislang fünf Generalkonsulaten betreiben, sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes am Mittwoch in Berlin.
Die russische Regierung sei «einen Schritt der Eskalation gegangen», indem sie die deutsche Gesamtpräsenz in Russland auf 350 Personen begrenzt habe. «Und diese ungerechtfertigte Entscheidung zwingt die Bundesregierung zu einem sehr erheblichen Einschnitt in allen Bereichen ihrer Präsenz in Russland», sagte er. Die Bundesregierung habe entschieden, die deutschen Generalkonsulate in Kaliningrad, Jekaterinburg und Nowosibirsk zu schließen und eine Minimalpräsenz der Kulturmittler — etwa an den deutschen Schulen und Goetheinstituten — aufrechterhalten. Die Deutsche Botschaft Moskau und das Generalkonsulat in Sankt Petersburg würden aufrechterhalten.
«Für die russische Präsenz in Deutschland gilt unsere Entscheidung reziprok, um eine Ausgewogenheit der beiderseitigen Präsenzen sowohl personell als auch strukturell sicherzustellen. Darum haben wir entschieden, die Zustimmung zum Betrieb von vier der fünf in Deutschland betriebenen russischen Generalkonsulate zu entziehen», sagte der Sprecher. «Dies wurde dem russischen Außenministerium heute mitgeteilt und Russland aufgefordert, die Abwicklung der vier Generalkonsulate in der Bundesrepublik Deutschland umgehend zu veranlassen und bis spätestens zum 31.12.2023 abzuschließen.»
Die Reaktion auf das russische Vorgehen sei in der Bundesregierung eng abgesprochen worden, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit.
Die Bundesregierung hatte zuvor schon deutliche Kritik an der Entscheidung Moskaus geübt, eine Obergrenze für deutsche Staatsbedienstete in Russland einzuführen. Diese Grenze erfordere «einen großen Einschnitt in allen Bereichen unserer Präsenz in
Russland», hieß es am Wochenende aus dem Auswärtigen Amt in Berlin.
Der neue russische Beschluss führt dazu, dass mehrere Hundert deutsche Staatsbedienstete wie Diplomaten, Lehrer und Beschäftigte der Goethe-Institute Russland verlassen müssen. Die Obergrenze tritt Anfang Juni in Kraft und trifft neben dem diplomatischen Dienst vor allem den Kultur- und Bildungsbereich. So müssen unter anderem Stellen an der Deutschen Schule in Moskau und an den Goethe-Instituten in Russland gestrichen werden.
Deutschland und Russland hatten im Zuge ihrer schweren Spannungen in der Vergangenheit immer wieder gegenseitig Diplomaten ausgewiesen.
Schon jetzt sind die Vertretungen stark ausgedünnt, die Dienstleistungen für deutsche Staatsbürger sind reduziert oder mit längeren Wartezeiten etwa bei der Ausstellung von Dokumenten verbunden. Die Lage hat sich mit Beginn des russischen Krieges gegen die Ukraine deutlich verschärft.
PS.
Inzwischen verbreitete russische Botschaft in Berlin eine meldung,dass ungeachtet der einseitigen Aussetzung seitens EU im Frühling 2022 das Visaerleichterungsabkommen mit Russland Russland an den Großteil seiner Bestimmungen halten wird.
In den russischen Konsulareinrichtungen können Sie somit folgende Visaarten beantragen:
✅ Touristenvisum
✅ Privatvisum (bei einer Reise zum Besuch eines in Russland lebenden Familienangehörigen),
✅ Geschäftsvisum (zum Ausbau der Beziehungen auf Unternehmensebene),
✅ Humanitärvisum (zur Teilnahme an Kultur- bzw. Sportveranstaltungen),
✅ Studentenvisum (vom Besuch eines Russisch-Sprachkurses bis hin zum Studium an einer russischen Hochschule)
✅ und Arbeitsvisum.
Zudem möchten wir Sie auf ein Privatvisum mit einjähriger Gültigkeit hinweisen, das Sie anhand der Einladung eines nahen Familienangehörigen mit russischer Staatsbürgerschaft beantragen können. Zu den nahen Familienangehörigen zählen Ehegatten, Eltern (Adoptiveltern), Kinder und ihre Ehegatten, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder.
Eine Auflistung aller für die Antragsstellung erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Webseite der Botschaft www.germany.mid.ru/de unter der Rubrik Konsularfragen.
📍 Beachten Sie bitte, dass Visaanträge im Russischen Visazentrum gestellt werden (im Gebäude des Russischen Hauses für Kultur und Wissenschaft, Friedrichstraße 176-179, 10117 Berlin, Zimmer 320). Vorsprache täglich von 9.00 bis 13.00 ohne Termin möglich. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des Russischen Visazentrums https://russia-visacentre.com/de/visa/germany/russia/contact-us.