Im Namen des Staatsduma-Ausschusses für Verteidigungsfragen ist am 31. Mai ein Gesetzentwurf über die Möglichkeit für fast alle Kategorien von Strafgefangenen und derjenigen, die Straftaten angeklagt worden sind, einen Vertrag mit dem Verteidigungsministerium über einen Militärdienst abzuschließen, eingebracht worden. Dies war verboten gewesen – im Unterschied zur Einberufung im Rahmen einer Mobilmachung oder unter Bedingungen von Kriegshandlungen. Die angenommenen Freiwilligen sind heutzutage zur Hauptreserve für eine Auffüllung der Kampf-Formationen geworden. Die Männer, die derzeit hinter Gittern sitzen, wird man für sattsam bekannte private Söldnerfirmen gewinnen. Auf ihr Entstehen hat bereits der Gründer der „Wagner“-Söldnerfirma, Jewgenij Prigoschin, das Augenmerk gelenkt. Aber Interessenten, die Vereinbarungen mit dem Staat ohne eine gesetzliche Grundlage abschließen wollen, hatte es bisher augenscheinlich wenige gegeben.
Die Gesetzesvorlage, unter der die Unterschrift des Vorsitzenden des Staatsduma-Verteidigungsausschusses Andrej Kartapolow (Kremlpartei „Einiges Russland“) steht, beginnt sofort mit dem Wichtigsten. Dem Verweis auf die Möglichkeit für Strafgefangene und Bürger, gegen die Voruntersuchungen laufen, Militärverträge mit dem russischen Verteidigungsministerium abzuschließen, wobei eine unbedingte Beteiligung des Föderalen Dienstes für den Strafvollzug an dieser Sache hervorgehoben wird.
Folglich werden sich im Unterschied zur Anwerbung eines speziellen Kontingents für die Reihen der Söldnerfirma „Wagner“ die Gefängnisbeamten nicht auf verbale Anordnungen von oben stützen, was laut kursierenden Gerüchten gerade so organisiert worden war, sondern auf eine konkrete Gesetzesnorm. Ja, und das Verteidigungsministerium, genauer gesagt: dessen Finanz- und bürokratischer Apparat wird keine Funktionen riskieren, indem es bzw. er in einem halblegalen Raum agiert. Laut einigen Angaben hatte dies beispielsweise stark die Besetzung offener Stellen in neuen privaten Söldnerfirmen, genauer gesagt: in staatlichen Militärunternehmen, die ebenfalls durch ein separates Gesetz erlaubt worden sind, erschwert.
Übrigens, gemäß der neuen Gesetzesvorlage werden zur Arbeit zur Suche nach potenziellen Vertragsmilitärs hinter den Gittern der Strafkolonien und U-Haftanstalten gleichfalls das Untersuchungskomitee, die Generalstaatsanwaltschaft und dementsprechend das Innenministerium der Inlandsgeheimdienst FSB, die eigene Departments für Nachforschungen und Untersuchungen haben, hinzugezogen. Allem nach zu urteilen, wird sich gleichfalls finden, womit sie sich befassen sollen, schließlich werden nicht alle Verurteilten für die militärische Sonderoperation, die den 463 Tag andauert, genommen. Im Gesetzentwurf wird ein recht breites Spektrum an Strafrechtsparagrafen ausgewiesen, die einen Abschluss von Verträgen ausschließen. Gesondert erwähnt wurden Sexualstraftaten gegenüber Minderjährigen. Vergessen wurden aber auch nicht die ganzen Pakete beispielsweise der antiterroristischen und Anti-Extremismus-Paragrafen sowie verständlicherweise die Spione und Landesverräter. Aus irgendeinem kommen da auch die Veruntreuer, Räuber und Betrüger unterschiedlicher Art vor. Sicherlich besteht der Verdacht, dass sie sich auch im Verlauf der Kampfhandlungen mit den früheren listigen Schemas befassen könnten.
Den ehrlichen Strafgefangenen oder Angeklagten werden aber auf gesetzgeberischer Grundlage sowohl eine Einstellung der strafrechtlichen Verfolgung als auch eine Entbindung von einer Bestrafung inklusive eines Löschens der Vorstrafen zugesagt. Dafür müssen sich aber jene natürlich von der besten Seite in realen Gefechten zeigen. Denn im Gesetz wird direkt gesagt, dass die entsprechenden Anträge die Kommandeure der Einheiten einreichen können. Und obgleich sich natürlich auch der jeweilige Bürger an sich zwecks solch einer Lockerung an die Gerichtsorgane wenden kann, wird er ohne eine positive Beurteilung von den Vorgesetzten wenig Chancen haben.