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Putin wird mit Menschenrechtlern über die „ausländischen Agenten“ sprechen müssen


Die gesellschaftliche Kampagne zur Unterstützung von „Memorial“, die in der Russischen Föderation als ein „ausländischer Agent“ abgestempelt worden ist und nun wohl zur Liquidierung entsprechend einer Klage des Justizministeriums bzw. der Generalstaatsanwaltschaft verurteilt wird, dauert an. Zur gleichen Zeit mehrt sich auch die Zahl der Initiativen zur Aufhebung oder zumindest zur Korrektur der entsprechenden Gesetzgebung. Der Präsidialrat für Menschenrechtsfragen und der Journalistenverband Russlands haben bereits ihre Vorschläge an die Staatsduma (das Unterhaus des russischen Parlaments – Anmerkung der Redaktion) gesandt. Es ist offensichtlich, dass diese Aktivität mit dem erwarteten Kommen von Präsident Wladimir Putin zur nächsten Tagung des Präsidialrates für Menschenrechtsfragen zusammenhängt. Er hat sich jedoch schon mehrfach geweigert, die Forderungen nach ernsthaften Veränderungen des Gesetzes über die „ausländischen Agenten“ zu unterstützen. (Das Gesetz wurde 2012 verabschiedet, wobei Russlands Offizielle stets auf ein gleichnamiges Gesetz der Vereinigten Staaten verwiesen, dabei jedoch vorsätzlich dessen Sinn und Zielsetzung entstellten. – Anmerkung der Redaktion)

Laut Informationen der „NG“ hoffen beispielsweise die Oppositionsfraktionen in der Gesetzgebenden Versammlung von Petersburg, die Vertreter der Kremlpartei „Einiges Russland“ davon zu überzeugen, den Kollegen in der Staatsduma einzelne relevante Änderungsvorschläge zuzusenden. Unter denen steht an erster Stelle die Einführung einer obligatorischen Prozedur des Nachweises von Faktoren auf dem Gerichtswege, die erfordern, NGOs, Massenmedien, eine gesellschaftliche Bewegung oder eine natürliche Person in das eine oder andere Register des Justizministerium aufzunehmen. Wie jedoch der „NG“ der Jurist Alexander Kobrinskij, Berater des „Jabloko“-Abgeordneten der Gesetzgebenden Versammlung Boris Wischnewskij, mitteilte, nehme die Parteifraktion derzeit eine Registrierung ihres Gesetzentwurfs über eine vollständige Aufhebung der Normen über die „ausländischen Agenten“ vor. Wischnewskij selbst erklärt die Situation so: Gefordert werden muss ein Maximum. Dabei macht es jedoch keinen Sinn, sich auch vor jeglichen minimalen Ergebnissen zu sperren.

Allem nach zu urteilen, agieren in diesem Sinne und entsprechend dieser Logik der Präsidialrat für Menschenrechtsfragen und der Journalistenverband Russlands. Das Ratsmitglied Eva Merkatschjowa, Journalistin der hauptstädtischen Zeitung „Moskowskij Komsomolez“, teilte mit, dass an die Staatsduma zwei Gesetzesvorlagen gesandt worden seien. Die Änderungsvorschläge zum Gesetz über natürliche Personen als ausländische Agenten und über die NGOs mit dem Status eines „ausländischen Agenten“ sind separat vorgelegt worden. Sie erinnerte daran, dass Mitglieder des Präsidialrates vorgeschlagen hätten, die NGOs und natürlichen Personen bis zum Zeitpunkt deren Anerkennung als „ausländische Agenten“ zu warnen, ihnen aber auch drei Monate einzuräumen, um Handlungen zur Beseitigung der Grundlagen für eine Aufnahme ins Register der „ausländischen Agenten“ zu unternehmen. Der Rat hat gleichfalls vorgeschlagen, den als „ausländische Agenten“ gelabelten natürlichen Personen das Recht einzuräumen, persönliche Informationen nicht zu markieren, internationale Prämien und Auszeichnungen nicht als Anlass für eine Aufnahme in die Register zu nehmen und außerdem die Gelder für Studenten- und Kulturaustausche, für Programme zur Weiterbildung und unterschiedliche Seminare humanitären Charakters aus dem Gesetz auszuklammern.

Es sei daran erinnert, dass etwa für den 10. Dezember das traditionelle Treffen Putins mit den Mitgliedern des Rates für Menschenrechtsfragen geplant ist, bei dem man über die „ausländischen Agenten“ sprechen wird. Unter anderem im Zusammenhang mit der Absicht des Justizministeriums bzw. der Generalstaatsanwaltschaft, im Obersten Gericht die Liquidierung solch einer Organisation wie „Memorial“ in der ganzen Gesamtheit ihrer Filialen und Projekte zu erreichen. Wie die „NG“ erfuhr, hat sich die Moskauer Helsinki-Gruppe ebenfalls dem Kampf zur Bewahrung von „Memorial“ angeschlossen. An Russlands Generalstaatsanwalt Igor Krasnow (der im Übrigen erst 1975 geboren wurde und damit nur vom Hören-Sagen von den Repressalien und Erschießungen unter Stalin weiß, die gerade durch „Memorial“ im Verlauf von vielen Jahren gründlich und detailliert erforscht worden sind – Anmerkung der Redaktion) ist ein Appell mit der Bitte gesandt worden, die Klage zwecks Liquidierung als eine „unbegründete, unproportionale und mit der Freiheit auf Vereinigung unvereinbare“ zurückzuziehen. Und natürlich haben sich diese Menschenrechtler den generellen Forderungen nach einer Aufhebung des Gesetzes über die „ausländischen Agenten“ angeschlossen.

Es ist klar, dass die Aktivierung mit dem Versuch zusammenhängt, Putin von der Notwendigkeit gesetzgeberischer Veränderungen zu überzeugen. Es darf aber nicht vergessen werden, dass er davon oft hört. Und jedes Mal lehnt es dies ab. Das letzte Mal ereignete sich so etwas bei der Tagung des „Valdai“-Klubs im vergangenen Monat in Sotschi. Der Kremlchef erklärte erneut, dass in Russland keiner die „ausländischen Agenten“ im Unterschied zu den USA verbieten würde, wo man sich gerade das entsprechende Gesetz ausgedacht hätte.