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Russische Behörden müssen in Sachen Sanktionen Rückzieher machen


Die Offiziellen der Russischen Föderation haben die Beschränkungen aufgehoben, die für Nichtresidenten aus „unfreundlichen Ländern“ in Bezug auf Immobiliengeschäfte Anfang März wirksam geworden waren (https://ngdeutschland.de/neue-beschrankungen-fur-einen-verkauf-von-wohnungen-fur-auslander/).

Die Beschränkungen für Residenten aus „unfreundlichen Ländern“ hatten dazu geführt, meldete die Moskauer Nachrichtenagentur „Interfax“ am 22. März, dass Banken die Projektfinanzierung im Immobilienbereich bis zur Vorlage von Beweisen dafür, dass die End-Benefiziare der entsprechenden Unternehmen russische Residenten sind, ausgesetzt hatten. Laut Aussagen von Markt-Akteuren hatte die zuständige Behörde Rosregister aus diesem Grunde die Registrierung von Verträgen über eine Anteilsbeteiligung gestoppt. Das Amt hatte mitgeteilt, dass für die Registrierung von Immobilien-Verträgen seit dem 1. März besondere Modalitäten gelten würden, die mit einem entsprechenden Erlass des russischen Präsidenten Wladimir Putin zusammenhängen würden.

Nun haben die Offiziellen Russlands einen Rückzieher in ihrem Bestreben, auf die westlichen Sanktionen mit Gegenmaßnahmen zu reagieren, gemacht. Wie am Dienstag das russische Finanzministerium mitteilte, hatte am 17. März eine Unterkommission der Regierungskommission für die Kontrolle der Vornahme ausländischer Investitionen Anträge natürlicher Personen hinsichtlich von Immobilienverträgen behandelt und entschieden, Residenten zu erlauben, Immobilien an Nichtresidenten zu veräußern, die mit Staaten verbunden sind, die gegen russische Rechts- und natürliche Personen unfreundliche Handlungen vornehmen.

Residenten ist gleichfalls auch der Kauf von Immobilien von Nichtresidenten genehmigt worden, die mit sogenannten „unfreundlichen Staaten“ verbunden sind. Dabei müssen aber die Gelder hinsichtlich solcher Verträge auf ein Sonderkonto vom Typ „C“ (eines der Elemente der Konstruktion zur Devisenkontrolle in Russland – Anmerkung der Redaktion) überwiesen werden.

Schließlich sind Residenten der Abschluss von Verträgen über eine Beteiligung an sogenannten Shared-equity Constructions (Beteiligung am anteilmäßigen Bau von Objekten) und die Wahrnehmung der Pflichten aus entsprechenden Verträgen, die mit Nichtresidenten aus „unfreundlichen Staaten“ abgeschlossen wurden, erlaubt worden, wurde im Finanzministerium Russlands mitgeteilt.